Wirkt sich ein akzeptierter Vergleich negativ aus?

Hallo!

Angenommen jemand hat Schulden und hat auch schon eine eidesstattliche Versicherung abgelegt. Die Schulden verteilen sich auf mehrere Gläubiger. Nun erlangt ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel über das Vermögen des Schuldners. Dies läge jetzt mehrere Jahre zurück.

Nun bietet der Gläubiger dem Schuldner an durch eine Zahlung der Hälfte der geforderten Summe die Angelegenheit „aus der Welt“ zu schaffen und den vollstreckbaren Titel auszuhändigen.

Nähme der Schuldner jetzt diesen Vergleich an, würden ihm dann irgendwelche Nachteile entstehen?

Mfg

CeeK

Hallo Ceek,

kann ja gar nicht. Zwar könnte bei einem gerichtlichen Vergleich noch die Vergleichsgebühr hinzukommen, aber die „Hälfte der Schuld“ erlassen zu bekommen dürfte hier doch wohl mehr sein. (Sonst wäre es nur eine Minimalschuld, bei der man nicht pfeilschen braucht.)

Gruß!

Horst

was unklar ist: wenn der S schon die eV abgegeben hat, muss es dafür schon einen Titel gegeben haben !

ob es sinn macht, mit dem G einen Teilerlass bei Aushändigung des Titels zu vereinbaren, kommt darauf an. Denn wenn bei S nichts zu holen ist, nützt dem G der Titel sowieso nichts. Andererseits hat der S nichts davon, an den G zu zahlen, wenn noch weitere Gläubiger da sind und die Gefahr droht, das auch die zu einem Titel kommen und der S diese nicht befriedigen kann. dann hat S gazahlt, ist die Probleme aber nicht los. Ebenso macht eine Zahlung dann keine sinn, wenn ein Insolvenzverfahren vorzuziehen ist.

hallo horst,

wie soll bitte eine vergleichgebühr hinzukommen, wenn der G eine Titel bereits hat???

mfg

Umso besser!

Gruß!

Horst