Hallo!
Angenommen jemand hat Schulden und hat auch schon eine eidesstattliche Versicherung abgelegt. Die Schulden verteilen sich auf mehrere Gläubiger. Nun erlangt ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel über das Vermögen des Schuldners. Dies läge jetzt mehrere Jahre zurück.
Nun bietet der Gläubiger dem Schuldner an durch eine Zahlung der Hälfte der geforderten Summe die Angelegenheit „aus der Welt“ zu schaffen und den vollstreckbaren Titel auszuhändigen.
Nähme der Schuldner jetzt diesen Vergleich an, würden ihm dann irgendwelche Nachteile entstehen?
Mfg
CeeK