Wo Erbschein preiswerter?

Hallo,

wo ist der Erbschein preiswerter? Beim Notar oder beim Nachlassgericht? Kann man dafür Prozesskostenhilfe beantragen?

gruß

Wie jetzt?
Hallo,

beim Notar gibt’s keinen Erbschein - diese Urkunde wird grundsätzlich beim zuständigen Nachlassgericht beantragt und vom selbigen ausgestellt.

Kann man dafür Prozesskostenhilfe beantragen?

Beantragen kann man alles - ob man PKH aber auch gewährt bekommt, ist eine andere Sache.

Grüße
Renee

Auch Hallo,

den Erschein kannst du sowohl beim Notar als auch beim Nachlaßgericht beantragen. Der Notar schickt den Antrag an das Nachlaßgericht. Erteilt wird der Erschein dann vom Nachlaßgericht. Für die Kosten gibt es bestimmte Tabellen. Ruf doch einfach mal an beim Notar und beim Gericht. Sie werden dich auch nach dem Nachlaßwert fragen und dir Auskunft geben.

Gruß Amelie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch Hallo,

den Erschein kannst du sowohl beim Notar als auch beim
Nachlaßgericht beantragen. Der Notar schickt den Antrag an das
Nachlaßgericht. Erteilt wird der Erschein dann vom
Nachlaßgericht. Für die Kosten gibt es bestimmte Tabellen. Ruf
doch einfach mal an beim Notar und beim Gericht. Sie werden
dich auch nach dem Nachlaßwert fragen und dir Auskunft geben.

Gruß Amelie

Hallo,

aber dann wird es ja noch teurer, da sowohl Notarkosten als auch die Kosten für die Erteilung des Erbscheines anfallen. Macht das Sinn?

Gruß

Tina

Auch Hallo,

den Erschein kannst du sowohl beim Notar als auch beim
Nachlaßgericht beantragen. Der Notar schickt den Antrag an das
Nachlaßgericht. Erteilt wird der Erschein dann vom
Nachlaßgericht. Für die Kosten gibt es bestimmte Tabellen. Ruf
doch einfach mal an beim Notar und beim Gericht. Sie werden
dich auch nach dem Nachlaßwert fragen und dir Auskunft geben.

Gruß Amelie

Hallo,

aber dann wird es ja noch teurer, da sowohl Notarkosten

( nur Kosten für Antrag)
als

auch die Kosten für die (nur Kosten für Erteilung) des Erbscheines (Amtsgericht) anfallen.

Macht das Sinn?

Gruß

Tina

oder beim Amtsgericht beides (Kosten für Antrag und Erteilung)

Hallo Tina,

Ein Antrag und eine Erteilung muß es auf alle Fälle geben. Wegen der Kosten am besten telefonisch nachfragen. Den Antrag kann man beim Notar und beim Nachlaßgericht stellen. Erteilt wird der Erbschein dann nur vom Nachlaßgericht.

Gruß Amelie

Nochmal Hallo,

ich bin ja schon einige Zeit aus meinem erlernten Beruf draußen, aber muß ich wirklich für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zahlen? Die Kosten für den Erbschein sind klar, aber das man für den Antrag auch zahlen muß war mir bisher nicht bekannt.

Sachen gibts.

Danke

Tina

Hallo Tina,
ist so . Antrag beim Notar muß bezahlt werden. Erteilung beim Amtsgericht muß bezahlt werden oder du bezahlst Antrag und Erteilung beim Amtsgericht zusammen.

Gruß Amelie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tina,
ist so . Antrag beim Notar muß bezahlt werden. Erteilung beim
Amtsgericht muß bezahlt werden oder du bezahlst Antrag und
Erteilung beim Amtsgericht zusammen.

Gruß Amelie

Hallo,

wo steht das? Ich habe nur die Gebührenordnung für die Erteilung des Erbscheins gefunden, für den Antrag fand ich nichts. Ich glaube mich auch zu erinnern, daß ich nur für den Erbschein eine Gebühr bezahlt habe. Den Antrag habe ich schließlich selbst gestellt, also dürften auch keine Gebühren dafür anfallen, daß wäre sonst ja doppelt abkassiert. Für das Ausstellen des Erbscheins natürlich schon. Bitte nenn mir doch die Quelle, daß interessiert mich nämlich jetzt wirklich. Das ein Notar bzw. Rechtsanwalt für den Antrag Gebühren verlangt ist mir klar, aber das Gericht?

Gruß

Tina

Hallo,

wo steht das? Ich habe nur die Gebührenordnung für die
Erteilung des Erbscheins gefunden, für den Antrag fand ich
nichts. Ich glaube mich auch zu erinnern, daß ich nur für den
Erbschein eine Gebühr bezahlt habe. Den Antrag habe ich
schließlich selbst gestellt, also dürften auch keine Gebühren
dafür anfallen, daß wäre sonst ja doppelt abkassiert. Für das
Ausstellen des Erbscheins natürlich schon. Bitte nenn mir doch
die Quelle, daß interessiert mich nämlich jetzt wirklich. Das
ein Notar bzw. Rechtsanwalt für den Antrag Gebühren verlangt
ist mir klar, aber das Gericht?

Gruß

Tina

Hallo Tina, ob Notar oder Amtsgericht, bei den Kosten gibt es keinen Unterschied. Wenn man beim Gericht Antrag und Erteilung macht zahlt man eine doppelte Gebühr 20/10. Stellt man den Antrag beim Notar bezahlt man 10/10 und beim Gericht für die Erteilung 10/10, also insgesamt auch eine doppelte Gebühr. Meine Quellen sind das Gericht und der Notar vor Ort, M/V -100%ig. War auch mal in dieser Branche tätig. Ich weiß nicht, ob man einen Antrag handschriftlich auch selbst stellen kann. Ist mir nicht bekannt. So das die Kosten dann entfallen könnten. Für einen Laien denk ich auch etwas kompliziert. Gruß Amelie

Hallo Tina, ob Notar oder Amtsgericht, bei den Kosten gibt es
keinen Unterschied. Wenn man beim Gericht Antrag und Erteilung
macht zahlt man eine doppelte Gebühr 20/10. Stellt man den
Antrag beim Notar bezahlt man 10/10 und beim Gericht für die
Erteilung 10/10, also insgesamt auch eine doppelte Gebühr.
Meine Quellen sind das Gericht und der Notar vor Ort, M/V
-100%ig. War auch mal in dieser Branche tätig. Ich weiß nicht,
ob man einen Antrag handschriftlich auch selbst stellen kann.
Ist mir nicht bekannt. So das die Kosten dann entfallen
könnten. Für einen Laien denk ich auch etwas kompliziert. Gruß
Amelie

Nochmal Hallo!

Schau mal hier:

  1. Erbschein - Kosten der Erteilung

Die Kosten der Erteilung eines Erbscheins bei Gericht, können Sie dem nachfolgenden Auszug aus der Kostenordnung entnehmen (es handelt sich hier jeweils um eine volle Gebühr). Muss der Erbe zunächst eine eidesstattliche Versicherung zum Nachweis seiner Erbeneigenschaft abgeben, fällt eine zweite Gebühr in der selben Höhe an. Beantragt er den Erbschein beim Notar, oder gibt dort eine eidesstattliche Versicherung ab, kommen noch dessen Auslagen und die Mehrwertsteuer dazu.

Natürlich kann man den Antrag auch selbst stellen (sofern die Erblage eindeutig ist und keine komplizierten Erbengemeinschaften), so schwer ist das nicht, es gibt im Internet haufenweise Muster dafür.

Gruß

Tina