Hallo,
darf ein/e Inhaftierte/r Wohneigentum besitzen?
Im vorraus lieben Dank
Sarah
Hallo,
darf ein/e Inhaftierte/r Wohneigentum besitzen?
Im vorraus lieben Dank
Sarah
Hallo,
darf ein/e Inhaftierte/r Wohneigentum besitzen?
grundsätzlich spricht da nichts dagegen.
Gruß,
Malte
Hallo Sarah!
darf ein/e Inhaftierte/r Wohneigentum besitzen?
Ja natürlich! Er kann Eigentümer ganzer Ländereien und Straßenzüge sein.
Gruß
Wolfgang
Im vorraus lieben Dank
Sarah
Manchmal wundern mich die Frage, darum meine - nicht böse und ganz ernst gemeinte - Gegenfrage: Was könnte denn dagegen sprechen?
Levay