Wohneigentum von Inhaftierten

Hallo,

darf ein/e Inhaftierte/r Wohneigentum besitzen?

Im vorraus lieben Dank
Sarah

Hallo,

darf ein/e Inhaftierte/r Wohneigentum besitzen?

grundsätzlich spricht da nichts dagegen.

Gruß,

Malte

Hallo Sarah!

darf ein/e Inhaftierte/r Wohneigentum besitzen?

Ja natürlich! Er kann Eigentümer ganzer Ländereien und Straßenzüge sein.

Gruß
Wolfgang

Im vorraus lieben Dank
Sarah

Manchmal wundern mich die Frage, darum meine - nicht böse und ganz ernst gemeinte - Gegenfrage: Was könnte denn dagegen sprechen?

Levay