Wohnungseinbruch Nov. 2013 - Probleme mit Versicherung

Ich weiss nicht, ob die Anfrage richtig eingestellt ist, wenn falsch – bitte ich um Verschiebung!

Liebe Experten,

folgender - natürlich fiktiver - Fall.
Bei Michael ist am 20.11.2013 in seiner Erdgeschoß-Eigentumswohnung eingebrochen worden. Er ist um 20:00 Uhr heimgekommen und hat sofort die Polizei benachrichtigt. Nachdem die Polizisten alles aufgenommen und fotografiert hatten, kam die Spurensicherung. Ausser ein paar Schuhabdrücken konnte nichts gefunden werden, der Spurensicherer meinte, der/die Täter hätten wahrscheinlich Handschuhe getragen.

Schaden: aufgehebeltes Wohnzimmerfenster (muss komplett getauscht werden), Diebstahl von Devisen und Münzen im Wert von ca. 10000 EUR. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter war erst Ende Mai 2014 da und hat bestätigt, dass alles entsprechend über die Hausratversicherung abgedeckt ist.

Nun hat Michael xmal in den vergangenen Monaten versucht, telefonisch, persönlich und schriftlich den Polizisten, der seinen „Fall“ bearbeitet zu kontaktieren. Vergeblich! Auch sein Schreiben wurde nicht beantwortet.

Die Versicherung will nicht zahlen. Sie verlangt inzwischen von Michael eine Mitteilung von der Staatsanwaltschaft, dass das „Ermittlungsverfahrenis“ eingestellt wurde, wobei Michael gar nicht wusste und auch nicht darüber informiert wurde, dass sein „Fall“ bei der Staatsanwaltschaft gelandet ist.

Michael ist beruflich sehr eingespannt und oft auf Dienstreisen, so hat an seiner Stelle seine Freundin mit allen Unterlagen bei der örtlichen Polizei persönlich vorgesprochen. Als erstes hat sie erfahren, dass der Polizist, der seinen Fall bearbeitet/hat nicht mehr da ist (andere Stadt, anderes Revier). Warum der Nachfolger oder Stellvertreter seinen Brief nicht beantwortet hat (?). - aber lassen wir das!

Michaels Freundin hat mit einem übrigens sehr netten Polizeiobermeister (?) gsprochen. Michaels Akte war im Polizeicomputer nicht mehr einsehbar, weil zu alt. Telefonisch hat dann dieser POM die Aktennummer der Staatsanwaltschaft erfragt und auch, dass das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt UJS nicht geschlossen ist.

Was kann Michael denn jetzt tun? Sollte er persönlich bei der Staatsanwaltschaft vorsprechen (Telefonnummer für evtl.Termineinholung hat er) und um Schließung des Ermittlungsverfahrens bitten oder gibt es auch eine „“ vorläufige Schließung “, die er beantragen könnte?

Übrigens, seine Rechtschutzversicherung hat die Beauftragung eines Rechtsanwaltes abgelehnt, da er das erst machen darf, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, was sie ja bis jetzt nicht getan hat. Sie zahlt ja angeblich, wenn das Verfahren eingestellt ist.

Für Ratschläge zur aktuellen Vorgehensweise wäre Michael sehr dankbar!

Lieben Gruß von Irmgard

Hallo!

Ist eine Scheiß-Versicherung, das steht schon mal fest !

Halbes Jahr nach Einbruch kommt erst ein VS-Gutachter ? Hat man das ausgebaute Fenster so lange aufgehoben ?
Was wollte der denn noch besichtigen ?

Und nach halbem Jahr und jetzt fiktiv noch länger( > 9 Mon) ist noch nicht reguliert ?

Alle Strafverfahren landen bei Staatsanwaltschaft. Und übrigens hatte man vom Polizisten am Einbruchtag ein Aktenzeichen (Tagebuchnummer) mitbekommen unter der der Vorgang geführt wird und über das man jederzeit Auskunft einholen konnte.
Dieses Kennzeichen teilte man auch der VS mit.

Telefonisch wird man keinen Auskunft bekommen, also Brief schreiben.
Vermutlich ist Verfahren nicht eingestellt, weil man eben doch Spuren bestimmten Personen zuordnen konnte und desahlb noch ermittelt. Aber das ist eine Vermutung.

Üblich komt die Einstellungsmitteiluing nach 6-8 Wochen schon.

MfG
duck313

Hallo Duck313,

Ist eine Scheiß-Versicherung, das steht schon mal fest !

Sind das nicht alle Versicherungen? Kassieren, aber wenn man einen Schaden hat, wollen sie nicht bezahlen: Versicherung VHV!

Halbes Jahr nach Einbruch kommt erst ein VS-Gutachter ? Hat
man das ausgebaute Fenster so lange aufgehoben ?
Was wollte der denn noch besichtigen ?

Das Fenster war im Mai noch nicht gerichtet. Mit heruntergelassenen Rolladen verschlossen. Man hatte auch den Eindruck, dass der Gutachter sich weniger für das Fenster interessiert hat, denn er hat die ganze Wohnung besichtigt und alles fotografiert. Dass Michael keine Jaffa-Möbel, sondern eine hochwertige Wohnungseinrichtung hat, ist wohl gut bei ihm angekommen.

Alle Strafverfahren landen bei Staatsanwaltschaft. Und

übrigens hatte man vom Polizisten am Einbruchtag ein
Aktenzeichen (Tagebuchnummer) mitbekommen unter der der
Vorgang geführt wird und über das man jederzeit Auskunft
einholen konnte.
Dieses Kennzeichen teilte man auch der VS mit.

Ja, das Aktenzeichen der Polizei wurde der Versichung umgehend mitgeteilt, was diese VHV unternommen hat, weiß Michael nicht. Und dass das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschalt ist, davon hat er jetzt erst erfahren.

Telefonisch wird man keinen Auskunft bekommen, also Brief
schreiben.
Vermutlich ist Verfahren nicht eingestellt, weil man eben doch
Spuren bestimmten Personen zuordnen konnte und desahlb noch
ermittelt. Aber das ist eine Vermutung.

Nein, das Verfahren ist noch nicht eingestellt, das konnte die Polizei der Freundin mitteilen.

Üblich komt die Einstellungsmitteiluing nach 6-8 Wochen schon.

Ich glaube auch, dass Michael keine telefonische Auskunft bekommt, aber ist bei einem persönlichen Termin nicht alles besser zu besprechen? Vor allem die Einstellung des Verfahrens oder weisst Du etwas über eine vorläufige Einstellung? Kann das beim persönlichen Gespräch beantragt werden?

Vielen Dank für Deine rasche Antwort und schönes WE
Irmgard

Hallo Irma,

Hallo Duck313,

Ist eine Scheiß-Versicherung, das steht schon mal fest !

Sind das nicht alle Versicherungen? Kassieren, aber wenn man
einen Schaden hat, wollen sie nicht bezahlen: Versicherung
VHV!

Nun mal langsam mit den durchgehenden Pferden.

Einige Dinge bei diesem Schadensfall verstehe ich nicht.

Diese Hausratversicherung wird doch mit Sicherheit durch einen Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler betreut.

Dieser ist auch dafür da, seinem Kunden im Schadensfall zu helfen und sich um die Schadensabwicklung zu kümmern.
Hat man mit diesem schon Kontakt aufgenommen ?

Halbes Jahr nach Einbruch kommt erst ein VS-Gutachter ? Hat
man das ausgebaute Fenster so lange aufgehoben ?
Was wollte der denn noch besichtigen ?

Das Fenster war im Mai noch nicht gerichtet. Mit
heruntergelassenen Rolladen verschlossen.

Und weshalb wurde der Schaden am Fenster noch nicht ausgebessert ?
Da kann doch die Versicherung nichts dafür.
Liegt doch in der Entscheidung des Geschädigten, bzw. Hausbesitzers.

Man hatte auch den
Eindruck, dass der Gutachter sich weniger für das Fenster
interessiert hat, denn er hat die ganze Wohnung besichtigt und
alles fotografiert.

Was ist daran falsch? Das Versicherungsunternehmen muss sich doch einen Überblick machen können, welches Mobilar in der Wohnung vorhanden ist.

Dass Michael keine Jaffa-Möbel, sondern
eine hochwertige Wohnungseinrichtung hat, ist wohl gut bei ihm
angekommen.

Wurde denn überhaupt schon von Michael eine Aufstellung der gestohlenen Dinge, bzw. beschädigten Sachen dem Versicherer zur Verfügung gestellt ?

Alle Strafverfahren landen bei Staatsanwaltschaft. Und

übrigens hatte man vom Polizisten am Einbruchtag ein
Aktenzeichen (Tagebuchnummer) mitbekommen unter der der
Vorgang geführt wird und über das man jederzeit Auskunft
einholen konnte.
Dieses Kennzeichen teilte man auch der VS mit.

Ja, das Aktenzeichen der Polizei wurde der Versichung umgehend
mitgeteilt, was diese VHV unternommen hat, weiß Michael nicht.

Und Michael ist auch nicht in der Lage bei seinem Versicherungsvermittler bzw. bei dem Versicherer direkt anzurufen und nachzufragen ?

Und dass das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschalt
ist, davon hat er jetzt erst erfahren.

Michael scheint sehr blauäugig zu sein.

Telefonisch wird man keinen Auskunft bekommen, also Brief
schreiben.
Vermutlich ist Verfahren nicht eingestellt, weil man eben doch
Spuren bestimmten Personen zuordnen konnte und desahlb noch
ermittelt. Aber das ist eine Vermutung.

Nein, das Verfahren ist noch nicht eingestellt, das konnte die
Polizei der Freundin mitteilen.

Aber dies hat nur bedingt etwas mit der Entschädigung bzw. Kostenübernahme des Versicherers zu tun.

Ich möchte mal auf die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadensfall aufmerksam machen:

Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt eines Versicherungsfalles

a) den Versicherer unverzüglich zu informieren und - soweit
möglich - dessen Weisungen zur Schadenminderung/-abwendung
einzuholen und zu beachten,
b) Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Beraubung
sofort der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen,
c) dem Versicherer und der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich
ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen,
d) abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden
unverzüglich sperren zu lassen sowie für abhanden gekommene
Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einzuleiten,
e) die Schadenstelle möglichst so lange unverändert zu lassen, bis sie
durch den Versicherer freigegeben worden ist. Sind Veränderungen
unumgänglich, sind zumindest die beschädigten Teile bis zu einer
Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren,
f) dem Versicherer - soweit möglich - jede Untersuchung über Ursache
und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht
zu gestatten sowie jede Auskunft dazu - auf Verlangen
schriftlich - zu erteilen und die angeforderten Belege beizubringen.

,

Wurde dies alles beachtet ?

Gruß Merger

Hallo Merger,

in einem hast Du erstmal recht, Michael ist etwas blauäugig, er hat jede Menge Versichungen, aber bis dato keinen Schaden gehabt.

Die Hausratversicherung wurde vor vielen Jahren in seinem Heimatort - ein kleines Dorf in Unterfranken - bei dem dortigen Versicherungsmakler abgeschlossen. Diesen gibt es nicht mehr, deshalb wird er jetzt von der VHV Berlin betreut - zumindest kam von dort div. Schriftverkehr. Er wohnt inzwischen seit vielen Jahren im Raum Stuttgart.

Einige Dinge bei diesem Schadensfall verstehe ich nicht.

Diese Hausratversicherung wird doch mit Sicherheit durch einen
Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler betreut.

Dieser ist auch dafür da, seinem Kunden im Schadensfall zu
helfen und sich um die Schadensabwicklung zu kümmern.
Hat man mit diesem schon Kontakt aufgenommen ?

siehe oben!

Halbes Jahr nach Einbruch kommt erst ein VS-Gutachter ? Hat
man das ausgebaute Fenster so lange aufgehoben ?
Was wollte der denn noch besichtigen ?

Das Fenster war im Mai noch nicht gerichtet. Mit
heruntergelassenen Rolladen verschlossen.

Und weshalb wurde der Schaden am Fenster noch nicht
ausgebessert ?
Da kann doch die Versicherung nichts dafür.
Liegt doch in der Entscheidung des Geschädigten, bzw.
Hausbesitzers.

Nun ja, der Fensterbauer, von dem der eingereichte Kostenvoranschlag stammt, hatte bis dahin keine Zeit. Es ist eh schwierig, einen Handwerker zu bekommen. ich habe auf meinen Fenstereinbau vor zwei Jahren alleine 6 Monate warten müssen.

Man hatte auch den
Eindruck, dass der Gutachter sich weniger für das Fenster
interessiert hat, denn er hat die ganze Wohnung besichtigt und
alles fotografiert.

Was ist daran falsch? Das Versicherungsunternehmen muss sich
doch einen Überblick machen können, welches Mobilar in der
Wohnung vorhanden ist.

OK, Du kannst recht haben, aber am Mobiliar ist kein Schaden entstanden.

Dass Michael keine Jaffa-Möbel, sondern
eine hochwertige Wohnungseinrichtung hat, ist wohl gut bei ihm
angekommen.

Wurde denn überhaupt schon von Michael eine Aufstellung der
gestohlenen Dinge, bzw. beschädigten Sachen dem Versicherer
zur Verfügung gestellt ?

Ja, die sichtbaren Schäden - also das Fenster - wurden bei Polizei und VS gemeldet. Ebenso die Devisen. Bei der Münzsammlung hat es etwas länger gedauert, bis Michael - es sind ja nicht alle Münzen gestohlen worden - alles verglichen, aufgelistet und die Rechnungen einreichen konnte. Wieder bei der Polizei und bei der VS. Einige der leeren Münzkassetten sind auf einem Industrieparkplatz in der Nähe gefunden worden. Aber da diese Kassetten evtl. nicht voll waren, musste er auch da zeitaufwändig suchen, welche Münzen nun tatsächlich fehlen.

Und Michael ist auch nicht in der Lage bei seinem
Versicherungsvermittler bzw. bei dem Versicherer direkt
anzurufen und nachzufragen ?

siehe oben

Und dass das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschalt
ist, davon hat er jetzt erst erfahren.

Ja, er ist weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft unterrichtet worden. Es ist durch die persönliche Nachfrage seiner Freundin beim POM zu seiner Kenntnis gelangt.

Michael scheint sehr blauäugig zu sein.

Ja, siehe oben!

Aber dies hat nur bedingt etwas mit der Entschädigung bzw.
Kostenübernahme des Versicherers zu tun.

Brief von der VHV Berlin, sie bezahlen erst nach Einstellung des Strafverfahren gegen Unbekannt. Diesen Einstellungsbescheid hat die VS bei Michael angefordert!!!

Ich möchte mal auf die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
im Schadensfall aufmerksam machen:

Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt eines
Versicherungsfalles

a) den Versicherer unverzüglich zu informieren und - soweit
möglich - dessen Weisungen zur Schadenminderung/-abwendung
einzuholen und zu beachten,

ja gemacht!

b) Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Beraubung
sofort der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen,

ja gemacht, bis auf die Aufstellung der gestohlenen Münzen. Diese und die Rechnungen dazu wurden etwas später nachgereicht - siehe oben

c) dem Versicherer und der zuständigen Polizeidienststelle
unverzüglich
ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen,

siehe oben

d) abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige
Urkunden
unverzüglich sperren zu lassen sowie für abhanden gekommene
Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einzuleiten,

das verstehe ich nicht

e) die Schadenstelle möglichst so lange unverändert zu lassen,
bis sie
durch den Versicherer freigegeben worden ist. Sind
Veränderungen
unumgänglich, sind zumindest die beschädigten Teile bis zu
einer
Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren,

gemacht

f) dem Versicherer - soweit möglich - jede Untersuchung über
Ursache
und Höhe des Schadens und über den Umfang der
Entschädigungspflicht
zu gestatten sowie jede Auskunft dazu - auf Verlangen
schriftlich - zu erteilen und die angeforderten Belege
beizubringen.

verstehe ich auch nicht, Rechnungsbelege der Münzen, Kostenvoranschlag Fenster, wegen dem Einstellungsbescheid bei der Staatsanwaltschaft hatte ich hier ja nachgefragt.

,
Wurde dies alles beachtet ?

Siehe oben

Danke für Deine Antwort und lieben Gruß
Irmgard

Hallo Irma,

Hallo Merger,

in einem hast Du erstmal recht, Michael ist etwas blauäugig,
er hat jede Menge Versichungen, aber bis dato keinen Schaden
gehabt.

Die Hausratversicherung wurde vor vielen Jahren in seinem
Heimatort - ein kleines Dorf in Unterfranken - bei dem
dortigen Versicherungsmakler abgeschlossen. Diesen gibt es
nicht mehr, deshalb wird er jetzt von der VHV Berlin betreut -
zumindest kam von dort div. Schriftverkehr. Er wohnt
inzwischen seit vielen Jahren im Raum Stuttgart.

Dann sollte Michael Kontakt mit einem Versicherungsvermittler oder Makler aufnehmen und diesen bitten, die Betreuung seiner Versicherungsverträge zu übernehmen.

Einige Dinge bei diesem Schadensfall verstehe ich nicht.

Diese Hausratversicherung wird doch mit Sicherheit durch einen
Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler betreut.

Dieser ist auch dafür da, seinem Kunden im Schadensfall zu
helfen und sich um die Schadensabwicklung zu kümmern.
Hat man mit diesem schon Kontakt aufgenommen ?

siehe oben!

Halbes Jahr nach Einbruch kommt erst ein VS-Gutachter ? Hat
man das ausgebaute Fenster so lange aufgehoben ?
Was wollte der denn noch besichtigen ?

Das Fenster war im Mai noch nicht gerichtet. Mit
heruntergelassenen Rolladen verschlossen.

Und weshalb wurde der Schaden am Fenster noch nicht
ausgebessert ?
Da kann doch die Versicherung nichts dafür.
Liegt doch in der Entscheidung des Geschädigten, bzw.
Hausbesitzers.

Nun ja, der Fensterbauer, von dem der eingereichte
Kostenvoranschlag stammt, hatte bis dahin keine Zeit. Es ist
eh schwierig, einen Handwerker zu bekommen. ich habe auf
meinen Fenstereinbau vor zwei Jahren alleine 6 Monate warten
müssen.

Komisch, denn in meinem unmittelbaren Umfeld, kann ich bei solchen Fensterschäden innerhalb von ein paar Tagen jederzeit einen Schreiner finden der die Reparatur durchführt. Alternativ ein neues Fenster bestellt und dieses einbaut (max. 4 Wochen).

Man hatte auch den
Eindruck, dass der Gutachter sich weniger für das Fenster
interessiert hat, denn er hat die ganze Wohnung besichtigt und
alles fotografiert.

Was ist daran falsch? Das Versicherungsunternehmen muss sich
doch einen Überblick machen können, welches Mobilar in der
Wohnung vorhanden ist.

OK, Du kannst recht haben, aber am Mobiliar ist kein Schaden
entstanden.

Also sind Sachen entwendet worden.
Auch dann ist es wichtig den Lebensstandard des Kunden kennen zu lernen.
z.B. würde eine wertvolle Armbanduhr (3.000 €) nicht zu Jaffa-Möbel passen.

Dass Michael keine Jaffa-Möbel, sondern
eine hochwertige Wohnungseinrichtung hat, ist wohl gut bei ihm
angekommen.

Wurde denn überhaupt schon von Michael eine Aufstellung der
gestohlenen Dinge, bzw. beschädigten Sachen dem Versicherer
zur Verfügung gestellt ?

Ja, die sichtbaren Schäden - also das Fenster - wurden bei
Polizei und VS gemeldet. Ebenso die Devisen. Bei der
Münzsammlung hat es etwas länger gedauert, bis Michael - es
sind ja nicht alle Münzen gestohlen worden - alles verglichen,
aufgelistet und die Rechnungen einreichen konnte. Wieder bei
der Polizei und bei der VS. Einige der leeren Münzkassetten
sind auf einem Industrieparkplatz in der Nähe gefunden worden.
Aber da diese Kassetten evtl. nicht voll waren, musste er auch
da zeitaufwändig suchen, welche Münzen nun tatsächlich fehlen.

Und Michael ist auch nicht in der Lage bei seinem
Versicherungsvermittler bzw. bei dem Versicherer direkt
anzurufen und nachzufragen ?

siehe oben

Bitte beachte - ich habe auch geschrieben, ob Michael nicht in der Lage ist beim Versicherer direkt anzurufen.
Also nachzufragen wie der Stand der Bearbeitung ist!

Und dass das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschalt
ist, davon hat er jetzt erst erfahren.

Ja, er ist weder von der Polizei noch von der
Staatsanwaltschaft unterrichtet worden. Es ist durch die
persönliche Nachfrage seiner Freundin beim POM zu seiner
Kenntnis gelangt.

Also vermutete Michael, dass nicht versucht wird den Einbrecher, bzw. die gestohlene Ware zu finden und dass der Versicherer einfach den Schaden zahlt ???

Michael scheint sehr blauäugig zu sein.

Ja, siehe oben!

Aber dies hat nur bedingt etwas mit der Entschädigung bzw.
Kostenübernahme des Versicherers zu tun.

Brief von der VHV Berlin, sie bezahlen erst nach Einstellung
des Strafverfahren gegen Unbekannt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies der Versicherer so geschrieben hat.
Denn zumindest muss er die Schäden des Fensters vorab zahlen.

Es sei denn, man vermutet, dass der Geschädigte nicht die Wahrheit kund getan hat.

Diesen

Einstellungsbescheid hat die VS bei Michael angefordert!!!

Ich möchte mal auf die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
im Schadensfall aufmerksam machen:

Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt eines
Versicherungsfalles

a) den Versicherer unverzüglich zu informieren und - soweit
möglich - dessen Weisungen zur Schadenminderung/-abwendung
einzuholen und zu beachten,

ja gemacht!

b) Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Beraubung
sofort der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen,

ja gemacht, bis auf die Aufstellung der gestohlenen Münzen.
Diese und die Rechnungen dazu wurden etwas später nachgereicht

  • siehe oben

c) dem Versicherer und der zuständigen Polizeidienststelle
unverzüglich
ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen,

siehe oben

d) abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige
Urkunden
unverzüglich sperren zu lassen sowie für abhanden gekommene
Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einzuleiten,

das verstehe ich nicht

Dann kontaktiere den Versicherer.
Der kann dir genau mitteilen was noch getan werden muss.
Mir sind die entwendeten Sachen nicht bekannt.

e) die Schadenstelle möglichst so lange unverändert zu lassen,
bis sie
durch den Versicherer freigegeben worden ist. Sind
Veränderungen
unumgänglich, sind zumindest die beschädigten Teile bis zu
einer
Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren,

gemacht

f) dem Versicherer - soweit möglich - jede Untersuchung über
Ursache
und Höhe des Schadens und über den Umfang der
Entschädigungspflicht
zu gestatten sowie jede Auskunft dazu - auf Verlangen
schriftlich - zu erteilen und die angeforderten Belege
beizubringen.

verstehe ich auch nicht, Rechnungsbelege der Münzen,
Kostenvoranschlag Fenster, wegen dem Einstellungsbescheid bei
der Staatsanwaltschaft hatte ich hier ja nachgefragt.

,
Wurde dies alles beachtet ?

Siehe oben

Danke für Deine Antwort und lieben Gruß
Irmgard

Gruß Merger

Lieber Merger,

danke für Deine Antwort.

Ich hatte ja schon im UP geschrieben, was alles entwendet wurde.

Telefonisch hat M. natürlich auch schon mit dem Sachbearbeiter der VHV gesprochen und auch da wurde Einsicht in die Polizeiakte und Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft verlangt. Das kann er doch gar nicht leisten, oder?

Michael ist zur Zeit auf Dienstreise und die Unterlagen sind bei ihm. Morgen werde ich in seiner Wohnung sowieso nach dem Rechten schauen, dann suche ich das letzte Schreiben der VHV und tippe es ab.

Bis dahin schöne Grüße von Irmgard

Hallo lieber Merger,

habe inzwischen die Schreiben der Versicherung geholt (es waren zwei) und abgetippt. Danke im voraus fürs Lesen und Deine Stellungnahme.

Hier sind sie:

Schreiben VHV vom 20.06.2014

Schaden vom 20.11.2013 (Hausrat)
Einbruch-Diebstahlschaden

Sehr geehrter Herr xxx!

(Standard-Satz)
Damit wir Ihnen schneller helfen können, nennen Sie bitte immer Ihre obengenannte Schadensnummer.

Bei Einbruchschäden ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, umgehend ein vollständiges Verzeichnis der entwendeten Sachen der Polizei auszuhändigen.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen haben Sie verspätet der Polizei eine Stehlgutliste ausgehändigt. Zur Klärung des genauen Ablaufes haben wir die polizeiliche Ermittlungsakte angefordert.
Wir werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.

Bitte schicken Sie uns den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft, sobald Sie diesen von dort erhalten haben.

Mfg

Schreiben VHV vom 02.09.2014

Betreff/Anrede/Standardsatz identisch

Eine abschließende Stellungnahme zum Versicherungsschutz ist im Augenblick leider nicht möglich, da uns noch nicht die polizeiliche Ermittlungsakte vorliegt.

Unverbindlich können wir Ihnen mitteilen, dass wir keine Bedenken zur Höhe des Kostenangebotes der Firma (Name des Fensterbauers) iHv. xxxx,xx EUR haben.

Eine Regulierungszusage ist nicht mit diesem Schreiben erfolgt.

MfG

Hallo Irma,

Hallo lieber Merger,

habe inzwischen die Schreiben der Versicherung geholt (es
waren zwei) und abgetippt. Danke im voraus fürs Lesen und
Deine Stellungnahme.

Hier sind sie:

Schreiben VHV vom 20.06.2014

Schaden vom 20.11.2013 (Hausrat)
Einbruch-Diebstahlschaden

Sehr geehrter Herr xxx!

(Standard-Satz)
Damit wir Ihnen schneller helfen können, nennen Sie bitte
immer Ihre obengenannte Schadensnummer.

Bei Einbruchschäden ist der Versicherungsnehmer verpflichtet,
umgehend ein vollständiges Verzeichnis der entwendeten Sachen
der Polizei auszuhändigen.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen haben Sie verspätet der
Polizei eine Stehlgutliste ausgehändigt.

Wie lange hat Michael benötigt um diese Liste der Polizei und dem Versicherer vorzulegen ?

Zur Klärung des
genauen Ablaufes haben wir die polizeiliche Ermittlungsakte
angefordert.
Wir werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.

Bitte schicken Sie uns den Einstellungsbescheid der
Staatsanwaltschaft, sobald Sie diesen von dort erhalten haben.

Also wurde Michael spätesten in diesem Schreiben auf die Staatsanwaltschaft hingewiesen.

Mfg


Schreiben VHV vom 02.09.2014

Betreff/Anrede/Standardsatz identisch

Eine abschließende Stellungnahme zum Versicherungsschutz ist
im Augenblick leider nicht möglich, da uns noch nicht die
polizeiliche Ermittlungsakte vorliegt.

Dies kann ich mir fast nicht vorstellen.
Hat Michael nicht Kontakt zu der Polizei aufgenommen um dies zu beschleunigen?

Unverbindlich können wir Ihnen mitteilen, dass wir keine
Bedenken zur Höhe des Kostenangebotes der Firma (Name des
Fensterbauers) iHv. xxxx,xx EUR haben.

Eine Regulierungszusage ist nicht mit diesem Schreiben
erfolgt.

MfG

Ich kann leider immer noch nicht nachvollziehen, wie man auf die Reparatur eines Fensters über die Wintermonate hinaus über 9 Monate warten kann.

Scheinbar hat Michael sich auch nicht groß um den Einbruchschaden gekümmert.

Bei Einbruch-Diebstahlschäden die ich begleite, wäre

  1. die Reparatur des Fenstern schnellstens erledigt worden.
  2. eine Liste der entwendeten Gegenstände innerhalb von max. 10 Tagen der Polizei und dem Versicherer zur Verfügung gestellt worden.
  3. der Kontakt zur Polizei und Versicherung aufrecht gehalten worden und eine Vorabzahlung an den Geschädigten erfolgt.

Eine Bearbeitung solch eines Schadens über 9 Monate hinaus ohne dass der Geschädigte einen Euronen erhält ist unüblich.

Gruß Merger

Hallo lieber Merger,

sorry, daß ich so spät antworte, habe vpn Deiner Antwort kein Benachrichtigungsmail bekommen und jetzt erst Deine Antwort gelesen.

Daß Du als Makler Deinen Versicherten besser hilfst ist verständlich, sonst würden die Leute keine Versicherung mehr bei Dir abschließen.

Es geht eigentlich momentan nicht darum, einen Schuldigen wegen der Verzögerung in der Einbruchssache bei Michael zu finden. Es ist jetzt so wie es ist.
Im Prinzip geht es nun darum, wie weiter vorzugehen ist.

Weiteres geplantes Vorgehen ist:
Wenn M. von seiner Dienstreise zurück ist, wird er einen persönlichen Termin bei der Staatanwaltschaft machen. Das Aktenzeichen hat er ja und persönlich ist meist besser als schriftlich. Zumindest bekommt man wahrscheinlich direkt eine Antwort.

Dann wird er bei der VHV nach einem Berater vor Ort nachfragen, der ihn in Zukunft betreut. Diese Sache wird er wohl mit Berlin abwickeln müssen, aber – wer weiss – gibt es irgendwann mal wieder einen Schaden.
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Deine anderen Fragen sind teilweise schon im UP aufgeführt.

Zur verspäteten Abgabe der Stehlgutliste durch Michael folgendes:

Michael ist beruflich sehr angespannt und kommt fast täglich erst gegen 20:00 Uhr nach Hause. Er ist auch häufig auf Dienstreisen im Ausland, also auch an Wochenenden nicht da.

Er sammelt seit fast 30 Jahren Münzen (ca. 1000 Stück, eher mehr) und hat keine Aufstellung darüber, auf die er hätte zurückgreifen können. Also musste aus zwei dicken Ordnern mit Rechnungen erst einmal eine Gesamtaufstellung gemacht werden. Nachdem die Gesamtaufstellung fertig war, musste er umfangreich prüfen, welche Münzen noch da waren und welche abhanden gekommen sind.

Das war natürlich nicht in Deinen genannten 10 Tagen zu bewältigen und bei Michael hat es ca. 3 Monate gedauert.
_______________________________________________________________________

Vielen Dank nochmals für Deine Hilfe und liebe Grüße von Irmgard

Hallo!

Wenn ein Michael selbst keine Zeit hat das abzuwickeln, was ja sein kann, dann muss er es delegieren. Heißt also einen Rechtsanwalt beauftragen, mit oder ohne Rs-Versicherung.

Es hilft im Übrigen manchmal durchaus wenn der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage bei der Versicherung stellt. Und natürlich ist es oft sinnvoll, wenn man sich an seinen Betreuer von der Versicherung bzw. Versicherungsmakler wendet. Die sind in den meisten Fällen meiner Erfahrung nach durchaus engagiert. Nur - und das ist wieder Erfahrung - wenn es irgendwo rechtlich hakt oder man wirklich rechtlich etwas wissen müsste, sollte man sich jedenfalls rechtzeitig an einen Rechtsanwalt wenden, da wissen Versicherungsmakler manchmal nicht wo ihre Kenntnisse enden.

Gruß
Tom

danke Tom,

wenn das Vorsprechen bei der Staatsanwaltschaft erfolglos ist, wird Michael sicherlich einen RA beauftragen.

Viele Grüße Irmgard