Ich weiss nicht, ob die Anfrage richtig eingestellt ist, wenn falsch – bitte ich um Verschiebung!
Liebe Experten,
folgender - natürlich fiktiver - Fall.
Bei Michael ist am 20.11.2013 in seiner Erdgeschoß-Eigentumswohnung eingebrochen worden. Er ist um 20:00 Uhr heimgekommen und hat sofort die Polizei benachrichtigt. Nachdem die Polizisten alles aufgenommen und fotografiert hatten, kam die Spurensicherung. Ausser ein paar Schuhabdrücken konnte nichts gefunden werden, der Spurensicherer meinte, der/die Täter hätten wahrscheinlich Handschuhe getragen.
Schaden: aufgehebeltes Wohnzimmerfenster (muss komplett getauscht werden), Diebstahl von Devisen und Münzen im Wert von ca. 10000 EUR. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter war erst Ende Mai 2014 da und hat bestätigt, dass alles entsprechend über die Hausratversicherung abgedeckt ist.
Nun hat Michael xmal in den vergangenen Monaten versucht, telefonisch, persönlich und schriftlich den Polizisten, der seinen „Fall“ bearbeitet zu kontaktieren. Vergeblich! Auch sein Schreiben wurde nicht beantwortet.
Die Versicherung will nicht zahlen. Sie verlangt inzwischen von Michael eine Mitteilung von der Staatsanwaltschaft, dass das „Ermittlungsverfahrenis“ eingestellt wurde, wobei Michael gar nicht wusste und auch nicht darüber informiert wurde, dass sein „Fall“ bei der Staatsanwaltschaft gelandet ist.
Michael ist beruflich sehr eingespannt und oft auf Dienstreisen, so hat an seiner Stelle seine Freundin mit allen Unterlagen bei der örtlichen Polizei persönlich vorgesprochen. Als erstes hat sie erfahren, dass der Polizist, der seinen Fall bearbeitet/hat nicht mehr da ist (andere Stadt, anderes Revier). Warum der Nachfolger oder Stellvertreter seinen Brief nicht beantwortet hat (?). - aber lassen wir das!
Michaels Freundin hat mit einem übrigens sehr netten Polizeiobermeister (?) gsprochen. Michaels Akte war im Polizeicomputer nicht mehr einsehbar, weil zu alt. Telefonisch hat dann dieser POM die Aktennummer der Staatsanwaltschaft erfragt und auch, dass das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt UJS nicht geschlossen ist.
Was kann Michael denn jetzt tun? Sollte er persönlich bei der Staatsanwaltschaft vorsprechen (Telefonnummer für evtl.Termineinholung hat er) und um Schließung des Ermittlungsverfahrens bitten oder gibt es auch eine „“ vorläufige Schließung “, die er beantragen könnte?
Übrigens, seine Rechtschutzversicherung hat die Beauftragung eines Rechtsanwaltes abgelehnt, da er das erst machen darf, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, was sie ja bis jetzt nicht getan hat. Sie zahlt ja angeblich, wenn das Verfahren eingestellt ist.
Für Ratschläge zur aktuellen Vorgehensweise wäre Michael sehr dankbar!
Lieben Gruß von Irmgard