Zahlung am Monatsanfang

In einem individuellen Pensionsvertrag zwischen ehemaligem Arbeitgeber und Pensionär heißt es: „Alle in dieser Vereinbarung genannten Leistungen werden bargeldlos am Monatsanfang gezahlt.“ Laut Recherchen im Internet bedeutet nach gängiger Rechtsauffassung „am Monatsanfang“ am 1. eines Monats. Bedeutet das nun, das das Geld mit Wertstellung 1. des Monats auf dem Konto des Pensionärs sein muss oder reicht es aus, wenn das Unternehmen die Zahlung am 1. anweist? Seit Beginn dieses Jahres hat das Unternehmen seine Praxis darauf umgestellt, dass es die Zahlung erst am 1. Arbeitstag des Monats anweist. Dies kann, wie Anfang Mai geschehen, dazu führen, dass das Geld erst mit Wertstellung 5. auf dem Konto des Pensionärs eintrifft. Hält das Unternehmen mit dieser Praxis gemäß dem Gesetz die vertragliche Zahlungsverpflichtung ein oder verstößt es dagegen?

Hallo,

so ist es,zum Monatsanfang heisst am 1. des Monates gutgeschrieben auf dem Konto bei einer Pension.

Im Beamtenrecht sind diese Zahlungen aber durch entsprechende Voerordnungen der Länder bzw. dem Bund geregelt.

Bei sogenannten Privaten Pensionen ,wie sie zum B. Geschäftsführer einer GmbH erhalten können,kommt es auf den genauen Wortlaut im Vertrag an und wie lange sie schon gezahlt wurde.

Wurde zum B. über mehrere Jahre immer zum 1. gutgebucht und wird nun davon abweichen,könnte man dagegen Klagen.

Wobei man aber auch im Auge behalten sollte,das man eine GmbH auch ziemlich schnell
plattmachen kann,womit der Pensionsanspruch dann ins Leere laufen würde.

Es handelt sich um private Pension die von einer AG & Co. KG fließt, die wiederum Tochter eines internationalen Unternehmens ist. Risiko des Plattnachens äusserst gering und der Pensionär ist nicht der einzig Betroffene. Die Zahlungen erfolgten außerdem während der letzten beiden Jahre stets so, dass das Geld stets am 1. des Monats auf dem Konto war.

Hallo,

dann könnte man sich auf die Betriebliche Übung berufen und es einklagen.

Aber wie gesagt,man sollte es sich genau überlegen…eine Firma ist auf dem Papier schnell plattgemacht ,dafür gab es in der Vergangenheit schon öfters Beispiele.

Auch das die ehemaligen Mitarbeiter nach 15 Jahren dann vor dem BGH Recht bekamen,nur etliche halt nicht mehr,weil sie schon unter der Erde waren.