Zeitumstellung Sperrstunde

Hallo zusammen!

Was die Gastronomie betrifft, so unterliegt diese vielerorts keiner Sperrstunde mehr, sondern eher einer Mini-Sperrstunde, auch Putzstunde genannt.

In München zum Beispiel ist diese Putzstunde immer morgens zwischen 5 und 6 Uhr.
Ein Lokal muss also spätestens um 5 Uhr schließen, könnte aber schon um 6 Uhr wieder öffnen.

Meine Frage wäre nun, wie es sich denn im Falle der Zeitumstellung verhält.
Fall 1) Bei der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit (die Uhren werden um 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt).
Fall 2) Bei der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit (die Uhren werden um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt). 

Wenn also eine Bar stets um 20 Uhr abends öffnet und bis zum Eintritt der Putzstunde um 5 Uhr morgens geöffnet bleibt, so hätte die Bar in der Regel eine tägliche Betriebszeit von insgesamt 9 Stunden.

Behauptung A:
Wenn jetzt Fall 1 eintritt, muss die Bar aufgrund des nächtlichen Sprungs von 2 auf 3 Uhr um eine Stunde Realzeit früher schließen. Es blieben also an diesem Tag nur eine Betriebszeit von instgesamt nur noch 8 Stunden.
Sehe ich das richtig?

Behauptung B:
Wenn Fall 2 eintritt, dann kann die Bar aufgrund des nächtlichen Rücksprungs von 3 auf 2 Uhr um eine Stunde Realzeit länger öffnen. Man könnte somit also an diesem Tag eine Betriebszeit von 10 Stunden bewerkstelligen.
Sehe ich auch das richtig?

Und noch eine Frage:

Wenn diese Putzstunde für den Zeitraum zwischen 2 Uhr und 3 Uhr festgelegt wäre, dann könnte eine Bar im Fall 1 an diesem Tag ja durchmachen, weil eben genau diese restriktive Putzstunde gar nicht erst stattfindet.
Liege ich auch hiermit richtig?

Oder gibt es vielleicht noch irgendwelche Sonderregelungen, die genau an den Tagen greifen, an denen die Zeitumstellung stattfindet?

Danke für alle Hinweise!

Viele Grüße
Tomm

Hallo,

Behauptung A:

Richtig.

Behauptung B:

Richtig.

Und noch eine Frage:

Wenn diese Putzstunde für den Zeitraum zwischen 2 Uhr und 3
Uhr festgelegt wäre , dann könnte eine Bar im Fall 1 an diesem
Tag ja durchmachen, weil eben genau diese restriktive
Putzstunde gar nicht erst stattfindet.
Liege ich auch hiermit richtig?

Ja.

Oder gibt es vielleicht noch irgendwelche Sonderregelungen,
die genau an den Tagen greifen, an denen die Zeitumstellung
stattfindet?

Die könnten evtl. von der Kommune festgelegt werden.
„Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes“ in Bayern.
_§ 10 Allgemeine Ausnahmen

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch Verordnung verlängert oder aufgehoben werden._

Gruß
vdmaster