Zeugenaussage aber kein Vertrag

Hallo liebe Wissende,

Angenommen eine Person erhält eine Schenkung (Geld auf sein Konto) von seinen Grosseltern aber es gibt keinen Schenkungsvertrag,da es sich ja um kein Versprechen sondern um eine Vollstreckte Schenkung handelt, der beschenkte gibt das Geld aus.Dann kommt es zu einem prozess,wo die grosseltern sage dass das Geld erst nach Ihrem tode ausgegeben hätte dürfen,obwohl es kein Vertrag darüber gibt und das geld auf dem Namen und Konto des Beschenkte war.Dabei sagen zwei Zeugen aus das es eine mündliche vereibarung gab,dass das Geld erst nach dem tode der Grosseltern ausgegeben werden dürfte. Nun,hat es rechtlich einen Wert ,die Aussagen der Zeugen,obwohl es kein Vertrag gibt und auch sonst keine Bankunterlagen von den Grosselternr vorgelegt werden?Ausserdem wollen die Grosselter jetzt das geld zurück.

Gruss Mars

Hi,

Nun,hat es rechtlich einen Wert ,die Aussagen der
Zeugen,obwohl es kein Vertrag gibt und auch sonst keine
Bankunterlagen von den Grosselternr vorgelegt werden?

ich würde damit zum Anwalt gehen. Zwei Zeugen und die Großeltern stehen mit ihren Aussagen gegen den Beschenkten. Das kann schnell zum Problem (für den Beschenkten) werden.

Ausserdem
wollen die Grosselter jetzt das geld zurück.

Durchaus denkbar, falls man hier eine Schenkung unter Auflagen nach §§525 ff BGB annehmen kann.

Gruß,
Christian