Zivilrechtlich etwas versäumt?

Hallo,

wenn der Rechtsanwalt A des Gläubigers G mit dem Rechtsanwalt B des Schuldners S einen schriftlichen Vergleichsvertrag über eine bestimmte Summe und den Rückzahlungsmodalitäten (Ratenzahlung, Höhe, Dauer, etc. pp.) abgeschlossen hat und sich Schuldner S nicht (richtig) daran hält:
Muss dann Gläubiger G innerhalb von 3 Monaten nach unvollständig nachgekommenen Zahlungen zivilrechtlich (durch Klage/ Mahnverfahren) gegen Schuldner S vorgehen, um die zivilrechtlichen Ansprüche nicht zu verlieren?
Oder hat der Rechtsanwalt A Recht, wenn er sagt, dass ein Vergleichsvertrag -notariell beglaubigt- einen Vollstreckungstitel darstellt und somit zivilrechtlich alles durchgesetzt wurde?
Kann Schuldner S den anwaltlichen Vergleichsvertrag notariell beglaubigen lassen?

Vielen Dank vorab.
MfG
stupsi

http://bundesrecht.juris.de/zpo/__796a.html

HTH