Zoll-Einfuhr unerlaubt Viagra-Strafe ?

Hallo !

Habe da mal eine Frage. Wenn jemand via Internet in Indien Viagra bestellt und diese dann nach Bezahlung per Kreditkarte per Post bekommen soll. Diese Sendung aber vom Zoll einbehalten wird ( geöffnet oder ungeöffnet ist unbekannt) das Zollamt dann ein Schreiben verschickt mit der Bitte die Sendung abzuholen. Tja was dann ?
-Ist die Bestellung und der Einfuhrversuch strafbar ?
-Also besser gar nicht erst hingehen ?
-Oder dumm stellen und falls möglich ungeöffnet zurücksenden lassen ?
gruss frank

Hallo,

-Ist die Bestellung und der Einfuhrversuch strafbar ?

Ja. In Deutschland braucht man für alles - wenn es verschreibungspflichtig ist - ein Rezept. Völlig egal ob du es bei Doc Morris oder sonst wo kaufst. Ohne Rezept bekommst du Probleme

-Also besser gar nicht erst hingehen ?

Bringt nicht wieklich was, falls du das bestellt hast

-Oder dumm stellen und falls möglich ungeöffnet zurücksenden
lassen ?

Glaube nicht, dass das funktioniert.

Gruß Ivo

Hallo Frank,
das Viagra darf nur von einem Apotheker eingeführt werden, der Dir gegen Rezept das Mittel aushändigt. Anderenfalls wird der Zoll das Viagra nicht nach Deutschland reinlassen. Soweit ich weiß, passiert Dir nichts bis auf den Verlust Deines Geldes. Wenn der Zoll die Ware zurückschickt, könnte es sein, daß der Händler Dir das Geld erstattet. Denn der hätte ja auch wissen müssen, daß der Export nach Deutschland verboten ist und Dich darauf aufmerksam machen müssen. Kommt natürlich darauf an, was er in seinen Geschäftsbedingungnen stehen hat. Außerdem weiß wohl heute jeder, daß ohne Rezept Viagra legal nicht erhältlich ist! Ich nehme nicht an, daß Du einen deutschen Apotheker findest, der das Medikament für Dich abholt.
Schöne Grüße
Sabine

Hallo,

vermutlich sind Deine Chancen schlecht, an das Paket zu kommen. Möglicherweise bekommst Du es aber ausgehändigt, wenn Du Dir das Medikament von einem Arzt verschreiben läßt und es dann beim Zoll durch einen Apotheker abholen läßt.

Gruß,
Tommy