Hallo !
Habe da mal eine Frage. Wenn jemand via Internet in Indien Viagra bestellt und diese dann nach Bezahlung per Kreditkarte per Post bekommen soll. Diese Sendung aber vom Zoll einbehalten wird ( geöffnet oder ungeöffnet ist unbekannt) das Zollamt dann ein Schreiben verschickt mit der Bitte die Sendung abzuholen. Tja was dann ?
-Ist die Bestellung und der Einfuhrversuch strafbar ?
-Also besser gar nicht erst hingehen ?
-Oder dumm stellen und falls möglich ungeöffnet zurücksenden lassen ?
gruss frank