Zugbindung und Abholung am defekten Automaten

Mal folgender hypothetischer Fall.

Sagen wir mal, man hätte Tickets für eine Bahnfahrt mit Zugbindung telefonisch bestellt und sie lägen daher zur Abholung am Automaten bereit. Nun sei, weil man die Reise in einem Provinzbahnhof beginnt, der dortige Automat gestört und man könne seine Tickets, kurz vor der Abreise, nicht holen.

Was wäre hier eigentlich, wenns geht aus der Sicht der Bahn, der beste Weg? Einfach erstmal schwarz fahren und am nächsten großen Bahnhof die Tickets abholen? Erstmal ein Ticket bis zum nächsten großen Bahnhof lösen und hoffen, dass die Bahn die Tickets erstattet? Was wenn die Route so angelegt ist, dass man an den Folgebahnhöfen gar nicht dazu kommt, die Tickets zu holen?

Hallo!

Wie ich es mir denke :

Wie ist denn das Bestellung und Abholen (= Ausdrucken am Automaten) überhaupt praktisch durchführbar ? Hat man da eine Codenummer bekommen, die man am Automaten eingeben muss ?
Wenn ja, dann wendet man sich im Zug sofort und unaufgefordert an den Zugbegleiter und klagt ihm sein Leid. Ich nehme ja stark an, er kann mit seinem Handterminal das Ticket ausdrucken.

MfG
duck313

Servus,

wenn man erstmal im Fernzug angekommen ist, ist die Sache unproblematisch.

Die Frage bezieht sich darauf, wie im Vorlauf per Nahverkehr zu verfahren ist - wie Du weißt, gibt es im Nahverkehr kaum mehr begleitete Züge:

  • Fahren ohne Fahrkarte?
  • Fahrkarte bis zum Umsteiger Fernverkehr lösen und versuchen, sie hinterher erstatten zu lassen?
  • Noch weitere Optionen?

Schöne Grüße

MM

Jedenfalls liegt schon mal kein Schwarzfahren im Sinne des Strafrechts vor, wenn die Tickets bereits bezahlt wurden.

Einer Vertragsstrafe (diese 40 Euro) sollte bereits Treu und Glauben aufgrund der besonderen Umstände entgegenstehen, im Zweifel aber jedenfalls ein Schadensersatzanspruch in derselben Höhe, soweit der Automat nicht wie vereinbart die Tickets hergeben wollte.

Kann mir aber vorstellen, dass ein Zugbegleiter verlangt, erst mal ein Ticket bis zum nächsten großen Bahnhof zu lösen. Diese Kosten wären nach meiner Auffassung ebenfalls von der Bahn zu ersetzen.

Aufgrund meiner persönlichen Risikoneigung und ohne die genauen Gründe der Reise zu kennen würde ich wohl einfach fahren und dabei allerdings unaufgefordert nach einem Zugbegleiter suchen.

Servus,

nochmal: Es geht um den Vorlauf im Nahverkehr.

Dort werden heute so gut wie alle Züge (mit Ausnahme von einigen lokbespannten) ohne Zugbegleiter gefahren. Kontrollen finden dort stichprobenartig durch zivile Kontrolleure statt, die selbst keine Fahrkarten verkaufen dürfen und/oder können. Diese verlangen nicht, dass Fahrgäste „einen Fahrausweis lösen“, sondern sie verlangen das erhöhte Beförderungsentgelt von 40 €, wenn sie jemanden ohne gültigen Fahrausweis erwischen.

Dazu kommt, dass unabhängig von der strafrechtlichen Definition „Erschleichung von Beförderungsleistungen“ das erhöhte Entgelt bei so gut wie allen Verkehrsverbünden und auch der DB Regio geschuldet wird, wenn man den Zug ohne gültigen Fahrausweis betritt.

Darauf bezieht sich die vorgelegte Frage.

Ob wohl noch jemand bei wewewa ist, der nicht nur die Frage verstehen, sondern sogar beantworten kann?

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,

danke für dein Engagement, doch neben der Frage solltest du auch die Antworten verstehen können.

Meine Antwort gilt auch nach deinem Kommentar unverändert fort, für die Verstehenden sicher wenig überraschend.

Servus,

ja, dass Deine Einlassung zur illustration Deiner Vorstellungskraft gilt, sei Dir unbenommen, auch wenn diese sich in einem phantasiedominierten Universum entfaltet: In den sehr wenigen Zügen, die mit Zugbegleiter fahren, verkauft dieser in solchen Fällen ganz schlicht einen Fahrausweis und schickt nicht die Leute zum Automaten, um sich an irgendeinem Zwischenhalt fünf weitere Verspätungsminuten einzuhandeln; die Regel sind begleitete Züge im Nahverkehr allerdings keineswegs, aber das interessiert Dich ja nicht weiter, und es beeinträchtigt Deine Vorstellungskraft auch nicht.

Unabhängig davon wäre halt eine Antwort auf die vorgelegte Frage schön. Weißt Du dazu was?

Schöne Grüße

MM

Um meine Antwort zur Geltung kommen zu lassen, bedarf es keiner begleiteten Züge im Nahverkehr 0o Entweder es taucht halt jemand auf oder eben nicht.

Das Verlangen der Vertragsstrafe ist in meinen Augen unzulässig aus in meiner Antwort bereits genannten Gründen. Das einzige echte Problem ist, dass man akut nun mal nichts beweisen kann und so ggf aus dem Zug manövriert wird - insofern mein Hinweis auf die persönliche Risikoneigung und dementsprechende Handlung.

Welche Fragen sind hiernach noch offen? Wenn der Frager noch ausdrücklich die Sicht der Bahn haben will, soll sich bitte noch jemand von der Bahn melden.

Servus,

ich fasse zusammen:

  • Ob es in der vom UP beschriebenen Situation richtig ist, einen Fahrausweis für die Vorlaufstrecke im Nahverkehr zu lösen und den bezahlten Fahrpreis später erstatten zu lassen, oder den Nahverkehrszug ohne Fahrausweis zu benutzen, weißt Du auch nicht.

  • „Kann mir aber vorstellen, dass ein Zugbegleiter verlangt, erst mal ein Ticket bis zum nächsten großen Bahnhof zu lösen.“ ist höflich formuliert ein Phantasma.

Nuja, vielleicht meldet sich dieser Tage noch jemand, der die Antwort zur Frage kennt.

Schöne Grüße

MM

Bezüglich Phantasma: Ersetze „Zugbegleiter“ durch „irgendeine in der Sache offizielle im Zug auftauchende Person“ - das ist der erwähnte Hinweis auf das eigentliche Problem in der Sache, und zwar handelt es sich dabei eben um ein rein praktisches Problem.

Von der theoretischen Seite her sieht es so aus, dass eine Vertragsstörung vorliegt. Wesentlich an einer unvorhergesehenen Störung ist in der Regel, dass sie außerordentlich zu lösen ist.

Was ich deiner Zusammenfassung nach nicht wüsste, muss richtigerweise heißen: Ich halte beides für richtig. Insbesondere kommt hinzu, dass äußerst fraglich ist, ob überhaupt ein Ticket für die Vorlaufstrecke gelöst werden kann, wenn der Automat bereits streikt. Am Ende ist in der „beschriebenen Situation“ dasjenige „richtig“, was funktioniert; nach meiner Auffassung funktioniert zumindest grundsätzlich beides. Schief gehen kann immer was, siehe defekten Automaten.

Hallo Zerschmetterling,

http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2…

"3.9.1 Ein Reisender, der bei Antritt der Reise eine gültige Fahrkarte nicht besitzt oder nicht vorlegen kann , ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet (§ 12 EVO). Zu diesem Zweck wird durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. Abweichend von § 12 Abs. 3 EVO kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof nachweisen, dass er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Fahrkarte war. Kann im Zug nicht festgestellt werden, ob der Erwerb der Fahrkarte vor Fahrtantritt aus Gründen nicht möglich war, die durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen zu vertreten sind, erhält der Reisende zu seiner Fahrpreisnacherhebung einen Zusatzbeleg. In diesem Fall beginnt die Frist von 14 Tagen erst mit der Zusendung einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen. "

http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__12.html

Soweit es um „(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.“ gehen sollte: Diese wird die Bahn im Rahmen der Billigkeit m.E. nicht verlangen können, sofern man sich bemüht hat, einen Zugbegleiter aufzutreiben.

Gruß
vdmaster

Ausgehend von dieser guten Antwort lässt sich wohl sagen, dass die Fahrt einfach angetreten werden sollte, nicht?

Hi,

ich würde sie antreten. Im Nahverkehrszug Ausschau nach einem Schaffner halten und dann später im Anschlusszug ebenfalls. Vorausgesetzt natürlich, dass ich den Erwerb der Karte (wenigstens später) nachweisen kann.

Gruß
vdmaster

P.S.: Ich muß nur genug Geld mit mir führen, um zwischenzeitliche Knöllchen berappen zu können. Ansonsten sitze ich evtl. irgendwo nach einer Kontrolle in der Pampa fest :wink:.

Ich habe die Frage mal im Bekanntenkreis aufgeworfen und da gab es so einen Fall sogar mal (hab das erst nach der Frage hier erfahren). Dort war es so, dass der Schaffner (allerdings im Fernverkehrszug) anhand der Bahncard-Nummer den Kauf und die Hinterlegung nachvollziehen konnte und somit alles in Butter war.

Wie ist denn das Bestellung und Abholen (= Ausdrucken am
Automaten) überhaupt praktisch durchführbar ? Hat man da eine
Codenummer bekommen, die man am Automaten eingeben muss ?

Nur zur Info:

Ja, das ist möglich. Man kann sich entweder über die Eingabe eines 10-stelligen Codes identifizieren oder durch das Einlesen der Bahncard (falls vorhanden).

Auf diese Weise kann man übrigens notfalls auch eine Bahncard telefonisch kaufen und die vorläufige Bahncard noch am selben Tag nutzen.

ich danke dir! (Also natürlich danke ich euch allen, aber die Angabe der Paragraphen ist am hilfreichsten).