Zugewinn

Hallo,

nehmen wir mal folgendes an:

Frau R. bezahlt aus ihren Hausverkauf an ihren Ex 27000€ an Zugewinn.Ihr Ex bekommt Hartz4 und somit wird das geld angerechnet.

Kann er einfach seinen 3 Kids jeder 5000€ geben?

Könnte seine Exfrau einfach sagen, gib deinen bitte Kindern was ab, dann wird nicht soviel angerechnet?

Desweiteren hat der 17 J. Sohn Schülerbafög zum 1.8.09 beantragt.Der bescheid läuft noch.Solange muss Frau R noch 300€ Unterhalt zahlen, da er beim Vater wohnt.

Wird das Bafög rückwirkend vom 1.8 gezahlt?
Bekommt Frau R dann den Unterhalt zurück?
Kann sie den Unterhalt vom Zugewinn abziehen, vom August bis Dezember?

danke für euere Hilfe

lisa

Hallo,

nehmen wir mal folgendes an:

Frau R. bezahlt aus ihren Hausverkauf an ihren Ex 27000€ an
Zugewinn.Ihr Ex bekommt Hartz4 und somit wird das geld
angerechnet.

Kann er einfach seinen 3 Kids jeder 5000€ geben?

Ist nicht mein „Spezialgebiet“, aber wenn ersichtlich ist, dass er Geld verschenkt, dann muss er es (mit hoher Wahrscheinlichkeit) zurückfordern.
Allerdings darf der Mann bei ALG II einen bestimmten Betrag mal Lebensjahr als Vermögen haben. Welcher Betrag das ist, lässt sich bestimmt herausfinden.

Könnte seine Exfrau einfach sagen, gib deinen bitte Kindern
was ab, dann wird nicht soviel angerechnet?

Die Kinder dürfen auch nur einen bestimmten Betrag als Vermögen haben, wenn sie in der Bedarfsgemeinschaft des Vaters leben.

Desweiteren hat der 17 J. Sohn Schülerbafög zum 1.8.09
beantragt.Der bescheid läuft noch.Solange muss Frau R noch
300€ Unterhalt zahlen, da er beim Vater wohnt.

Wird das Bafög rückwirkend vom 1.8 gezahlt?

Soweit ich weiß ja, ab Antragsdatum.

Bekommt Frau R dann den Unterhalt zurück?

Normalerweise nicht, da Unterhalt als verbraucht gilt (wenn er nicht angespart wurde) und der Unterhaltsempfänger sich nicht bereichert hat.

Kann sie den Unterhalt vom Zugewinn abziehen, vom August bis
Dezember?

Der Zugewinn ist ein Anspruch den die Ehegatten untereinander haben. Der Kindesunterhalt ist ein Anspruch des jeweiligen Kindes und kann nicht verrechnet werden.

Selbst wenn Zwillinge getrennt bei den Eltern (Vater arbeitslos - Mutter verdient) wohnen, kann nicht gegengerechnet werden, da jedes Kind seinen eigenen Anspruch hat.

Gruß
Ingrid