Zugewinnausgleich

Guten Morgen…ich hatte bereits hier eine Frage gestellt, wegen dem Zugewinnausgleich. Für die Antworten möchte ich mich herzlich bedanken. Sie haben mir mehr oder weniger geholfen. Jedoch verstehe ich das mit dem Zugewinn nicht genau. Da das Grundstück während der Ehe im Jahre 1987/1988 per Schenkungsvertrag „geerbt“ wurde, frage ich mich, ob man von dem Grundstückswert aus diesem Jahr ausgeht, oder daraus, was das Grundstück momentan wert ist???
Ich schreibe hier mal ein Beispiel, um von Euch zu erfahren, ob ich es mit dem Zugewinnausgleich richtig verstanden habe:

Wird das im Falle einer Scheidung so berechnet (Grundstück steht auf dem Namen der Ehefrau, das darauf gemeinsam gebaute Haus auf „Eheleute“):

Grundstückswert 1987/1988 = 90.000,00 DM

Im Falle einer Scheidung also (als Beispiel):

Grundstück: 128.000,00 Euro (nach heutigem Wert)
Haus: 300.000,00 Euro

Ich rechne das nun so:
Haus je zur Hälfte; also 150.000,00 Euro
Grundstück 128.000,00 Euro
(da die Ehefrau alleiniger Besitzer des Grundstücks ist)

Der Ehefrau würden also 278.000,00 Euro zustehen???

Dem Ehemann „nur“ 150.000,00 Euro???

Oder wird das anders berechnet???

Ich hoffe sehr, dass man mir das endlich mal begreiflich machen kann!!!
Für Eure Antworten ganz lieben Dank!!!
Lieben Gruß

Hallo,

wie der Name schon sagt, wird der Zugewinn - als das was dazugewonnen wird - ausgeglichen. Bei Geschenkterhaltenes und/oder ererbten Vermögen behält der Partner das was er bekommen hat und das während der Ehe Dazugewonnene wird geteilt.

Wird das im Falle einer Scheidung so berechnet (Grundstück
steht auf dem Namen der Ehefrau, das darauf gemeinsam gebaute
Haus auf „Eheleute“):

Grundstückswert 1987/1988 = 90.000,00 DM

Im Falle einer Scheidung also (als Beispiel):

Grundstück: 128.000,00 Euro (nach heutigem Wert)
Haus: 300.000,00 Euro

Ich rechne das nun so:
Haus je zur Hälfte; also 150.000,00 Euro

soweit richtig

Grundstück 128.000,00 Euro
(da die Ehefrau alleiniger Besitzer des Grundstücks ist)

Ob sie alleiniger Besitzer ist oder nicht spielt keine Rolle, da die Wertsteigerung (also das Dazugewonnene während der Ehe stattfindet). Der Zugewinn für die Frau rechnet sich jetzt:

128.000 Euro Wert zum Stichtag
45.000 Euro (= rund die Hälfte von 90.000 DM) werden als Anfangsbest. abgezogen

Also hat ein Zugewinn von 83.000 Euro beim Grundstück stattgefunden. Diese 83.000 Euro werden geteilt. Die Frau bekommt ihre 45.000 Euro (vom Anfangsbestand, die ihr ja gehören) und die Hälfte von 83.000 Euro also 86.500 Euro.

Der Mann bekommt die Hälfte vom Zugewinn von 83.000 Euro ergibt 41.500 Euro.

Der Ehefrau würden also 278.000,00 Euro zustehen???

Nein

Dem Ehemann „nur“ 150.000,00 Euro???

Nein

Oder wird das anders berechnet???

Ja, siehe oben

Gruß
Ingrid

Hallo Ingrid,

Ob sie alleiniger Besitzer ist oder nicht spielt keine Rolle,
da die Wertsteigerung (also das Dazugewonnene während der Ehe
stattfindet). Der Zugewinn für die Frau rechnet sich jetzt:

128.000 Euro Wert zum Stichtag
45.000 Euro (= rund die Hälfte von 90.000 DM) werden als
Anfangsbest. abgezogen

Warum wird nur 45.000 als Anfangsbestand abgezogen? Ich habe es so verstanden, dass die Ehefrau das Grundstück alleine „geerbt“ hat. Müsste dann nicht 90.000 abgezogen werden und die Wertsteigerung von 38.000 als Zugewinn geteilt werden?

Interessierte Grüße,
Tinchen

Hi,

45.000 Euro (= rund die Hälfte von 90.000 DM) werden als
Anfangsbest. abgezogen

Warum wird nur 45.000 als Anfangsbestand abgezogen? Ich habe
es so verstanden, dass die Ehefrau das Grundstück alleine
„geerbt“ hat. Müsste dann nicht 90.000 abgezogen werden und
die Wertsteigerung von 38.000 als Zugewinn geteilt werden?

45.000,00 € sind in etwa 90.000,00 DM.

Gruß
Tina

Hallo Tina,

45.000,00 € sind in etwa 90.000,00 DM.

UPPS!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil…

Verschämte Grüße & Danke für den Schlag auf den Hinterkopf,
Tinchen