Guten Morgen…ich hatte bereits hier eine Frage gestellt, wegen dem Zugewinnausgleich. Für die Antworten möchte ich mich herzlich bedanken. Sie haben mir mehr oder weniger geholfen. Jedoch verstehe ich das mit dem Zugewinn nicht genau. Da das Grundstück während der Ehe im Jahre 1987/1988 per Schenkungsvertrag „geerbt“ wurde, frage ich mich, ob man von dem Grundstückswert aus diesem Jahr ausgeht, oder daraus, was das Grundstück momentan wert ist???
Ich schreibe hier mal ein Beispiel, um von Euch zu erfahren, ob ich es mit dem Zugewinnausgleich richtig verstanden habe:
Wird das im Falle einer Scheidung so berechnet (Grundstück steht auf dem Namen der Ehefrau, das darauf gemeinsam gebaute Haus auf „Eheleute“):
Grundstückswert 1987/1988 = 90.000,00 DM
Im Falle einer Scheidung also (als Beispiel):
Grundstück: 128.000,00 Euro (nach heutigem Wert)
Haus: 300.000,00 Euro
Ich rechne das nun so:
Haus je zur Hälfte; also 150.000,00 Euro
Grundstück 128.000,00 Euro
(da die Ehefrau alleiniger Besitzer des Grundstücks ist)
Der Ehefrau würden also 278.000,00 Euro zustehen???
Dem Ehemann „nur“ 150.000,00 Euro???
Oder wird das anders berechnet???
Ich hoffe sehr, dass man mir das endlich mal begreiflich machen kann!!!
Für Eure Antworten ganz lieben Dank!!!
Lieben Gruß