Hallo,
ich versuche den Zugewinnausgleich zu verstehen. Ich hoffe ihr könnt mir da ein bißchen helfen…
Stellen wir uns mal folgenden Fall vor:
Während der Ehe wurde eine Immobilie gekauft. Diese wurde von beiden Eheleuten zu gleichen Teilen finanziert und gehört auch jeden zur Hälfte. Der Wert der Immobilie beleuft sich auf 400000€ und die gemeinsamen Schulden auf 250000€.
Der Mann hat durch ein Erbe in der Ehe ein Anfangsvermögen von 100000€ aufzuweisen. Die Ehefrau hat gar kein Anfangsvermögen.
Das Vermögen des Mannes müßte sich wie folgt errechnen: 200000€ (halbes Haus) - 125000€ (Hälfte Schulden) = 75000€. Da sein Anfangsvermögen 100000€ war, beträgt sein Zugewinn -25000€.
Das Vermögen der Frau müßte sich wie folgt errechnen: 200000€ (halbes Haus) - 125000€ (Hälfte Schulden) = 75000€. Da ihr Anfangsvermögen 0€ war, beträgt ihr Zugewinn +75000€.
Die Differenz der beiden Gewinne der Ehepartner beträgt somit 100000€. Der Mann ist ausgleichsberechtigt und sollte von der Frau 50000€ bekommen.
Kann der Mann der Frau das halbe Haus nach dem Zugewinnausgleich abkaufen?
Ich bin auf eure Meinung wirklich gespannt.
Gruß
Heinz