Zugewinnausgleich bei Scheidung mit Haus

Hallo,

ich versuche den Zugewinnausgleich zu verstehen. Ich hoffe ihr könnt mir da ein bißchen helfen…

Stellen wir uns mal folgenden Fall vor:

Während der Ehe wurde eine Immobilie gekauft. Diese wurde von beiden Eheleuten zu gleichen Teilen finanziert und gehört auch jeden zur Hälfte. Der Wert der Immobilie beleuft sich auf 400000€ und die gemeinsamen Schulden auf 250000€.

Der Mann hat durch ein Erbe in der Ehe ein Anfangsvermögen von 100000€ aufzuweisen. Die Ehefrau hat gar kein Anfangsvermögen.

Das Vermögen des Mannes müßte sich wie folgt errechnen: 200000€ (halbes Haus) - 125000€ (Hälfte Schulden) = 75000€. Da sein Anfangsvermögen 100000€ war, beträgt sein Zugewinn -25000€.

Das Vermögen der Frau müßte sich wie folgt errechnen: 200000€ (halbes Haus) - 125000€ (Hälfte Schulden) = 75000€. Da ihr Anfangsvermögen 0€ war, beträgt ihr Zugewinn +75000€.

Die Differenz der beiden Gewinne der Ehepartner beträgt somit 100000€. Der Mann ist ausgleichsberechtigt und sollte von der Frau 50000€ bekommen.

Kann der Mann der Frau das halbe Haus nach dem Zugewinnausgleich abkaufen?

Ich bin auf eure Meinung wirklich gespannt.

Gruß
Heinz

Anfangsvermögen 100.000
Endvermögen 150.000 (Haus 400.000- Schulden 250.000)
-> Zugewinn 50.000, der geteilt wird: also jeder 25.000

Mann gehört 100.000 +25.000=125.000
Frau gehört 0 + 25.000=25.000

Kann der Mann der Frau das halbe Haus nach dem
Zugewinnausgleich abkaufen?

Wenn die Frau und die Bank dem zustimmen.
Gruß n.

Hallo,

ich bin jetzt nicht wirklich im Familienrecht bewandert, aber meine erste Frage bei der Rechnung ist: Wo ist denn die Erbschaft geblieben?

Wenn man mal alle Indexierungen und Zinseinkünfte durch die Erbschaft weglässt (Zeitpunkt der Erbschaft ist wie auch Erträge unbekannt) und sich auf das Haus konzentriert, dann hat der Ehemann hat ein Anfangsvermögen von 100.000 Euro und ein Endvermögen von 175.000 Euro, also 75.000 Euro Zugewinn, die Frau ein Anfangsvermögen von 0 und ein Endvermögen von 75.000 Euro, also auch 75.000 Euro Zugewinn.

Es wäre nichts auszugleichen oder allenfalls das, was dem Ehemann noch an Ertrag aus der Erbschaft zuzurechnen ist.

Nur wenn die Erbschaft nachweislich weg ist und nicht verschenkt und nicht verschwendet, kann man zu einem Ausgleichsanspruch des Mannes gegenüber der Frau kommen, aber auch nicht in Höhe von 50.000 Euro, sondern 37.500 Euro.

VG
EK