Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt. Eine Person verkauft bei Ebay einen Artikel für 8,70 € verkauft. In der Artikelbeschreibung ist der Versand als Paket mit 6,90 € angegeben. Der Käufer hat nach Auktionsende den Verkäufer kontaktiert und fragt ihn ob es möglich wäre, den Artikel aufgrund seiner Größe für 3,90 € als Päckchen zu versenden. Der Käufer überweist das Geld 12 Tage nach Auktionsende. Aufgrund persönlicher Gründe, entscheidet sich der Vekäufer den Käufer den Artikel nur nachweisbar und versichert wie eigentlich in der Auktion für 6,90€ angegeben zu versenden, und teilt ihm das per e-mail mit. Der Käufer besteht nun auf die Lieferung als Päckchen für 3,90 €, und weigert sich die Differenz von 3€ zu überweisen. Nachdem ihm per e-mail mitgeteilt wurde, das der Vertragsgegenstand wg. der minderen Versandkosten nicht erfüllt ist, und das Geld bereits zurücküberwiesen wurde, droht der Käufer mit einem Anwalt, und überweist den Kaufbetrag und die 3,90€ nochmals auf das Konto des Verkäufers.
Hätte es rechtliche Konsequenzen für den Verkäufer, wenn er den Artikel nicht sendet, und das Geld behält, da er ja offiziel vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, und das Geld bereits zurück überwiesen hat???