Zwangsversteigerung nach Scheidung

Hallo! Eine Frage zum Thema Zwangsversteigerung und Rechte nach der Scheidung.

Situation:
A und B finanzieren ein Haus. Eigentümer sind beide zu je 1/2.
A geht in Insolvenz, Haus wird daraufhin zur Zwangsversteigerung freigegeben. Gläubiger von A, die sich mit ins Grundbuch haben eintragen lassen sind ebenfalls vorhanden. Bei der ersten ZV wird der Zuschlag nicht gewährt.
Frage:
Wenn in der zweiten ZV jetzt der Zuschlag gewährt wird und B zwischen den ZV Scheidung eingereicht hat, muss B dann für die gesamten Schulden im Grundbuch aufkommen? Oder nur für die Bank-Schulden? Oder kann B die gesamten Schulden auf A übertragen, die dann in die Insolvenz fließen?

Für eine Antwort bin ich dankbar.

Situation:
Eigentümer sind beide zu je 1/2.

Und daran ändert auch eine Scheidung oder ein Scheidungsantrag nichts, die Besitzverhältnisse bleiben die gleichen. Je nachdem, um welche Schulden es sich handelt und in welcher Güterform die Ehe besteht bzw. bdestand, kann es passieren, dass B für die Gesamtschulden aufkommen muss, nämlich dann, wenn A und B unterschrieben haben, dass sie gesamtschuldnerisch haften oder wenn sie Gütergemeinschaft vereinbart haben.

Hallo,

die Frage wurde leider sehr ungenau gestellt.
Man müsste wissen:

Welche Schulden waren es? Eheliche gemeinsame Schulden die beide tragen müssen oder nur die Schulden von A?

Wo wurden die Zwangssicherungshypotheken eingetragen? Auf der Seite von A oder von beiden Hausbesitzern?

Wenn A in Insolvenz geht und nur Schulden auf seiner Haushälfte eingetragen sind, kann der Insolvenzverwalter (beim Regelinsolvenzverfahren) bzw. Treuhänder (bei der Privatinsolvenz) nur die Haushälfte von A verwerten (versteigern).

Handelt es sich um gemeinsame Schulden wird kaum ein Gläubiger damit einverstanden sein, dass B alles komplett auf A überträgt, damit diese Schulden bei der Restschuldbefreiung „verschwinden“.

Dann sollte B ein eigenes Inso-Verfahren anstreben. Fällt ein Schuldner aus bei gemeinsamen Schulden, kann sich jeder Gläubiger an den (die) anderen Schuldner zum Abkassieren halten.

Dabei spielt es keine Rolle ob die gemeinsamen Schuldner verheiratet, geschieden oder nur befreundet sind.

Gruß
Ingrid

Guten Tag,

Hallo! Ja, etwas ungenau, das gebe ich zu.
Also die Schulden für die Immobilie (Bankschulden) lasten auf A und B gleich zu je 1/2.
Die Zwangssicherungshypotheken sind nur unter der Hälfte von A eingetragen, da dieser die Schulden allein verursacht hat.
Fallen die Zwangssicherungshypotheken nach der ZV raus, oder haftet B nachher für die gesamten Schulden, auch wenn beide dauerhaft getrennt leben?

Ich bedanke mich für Ihre Antwort.