Hallo! Eine Frage zum Thema Zwangsversteigerung und Rechte nach der Scheidung.
Situation:
A und B finanzieren ein Haus. Eigentümer sind beide zu je 1/2.
A geht in Insolvenz, Haus wird daraufhin zur Zwangsversteigerung freigegeben. Gläubiger von A, die sich mit ins Grundbuch haben eintragen lassen sind ebenfalls vorhanden. Bei der ersten ZV wird der Zuschlag nicht gewährt.
Frage:
Wenn in der zweiten ZV jetzt der Zuschlag gewährt wird und B zwischen den ZV Scheidung eingereicht hat, muss B dann für die gesamten Schulden im Grundbuch aufkommen? Oder nur für die Bank-Schulden? Oder kann B die gesamten Schulden auf A übertragen, die dann in die Insolvenz fließen?
Für eine Antwort bin ich dankbar.