Hallo!
Ich wollte vor ein paar Tagen in Osnabrück meinen Zweitwohnsitz anmelden, da ich dort nur zum Studieren eine kleine Wohnung hab. Der Beamte im Stadthaus versuchte zuerst, mir mit allen Mitteln einen Erstwohnsitz schmackhaft zu machen, nicht zuletzt mit 100,- EUR, welche ich dafür bekommen sollte.
Als ich aber auf der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes beharrte, wurde er „etwas komisch“, tippte mich dann aber doch in seinen Computer. Allerdings solle ich binnen 14 Tagen eine schriftliche Begründung nachreichen, wie ich denn (um Himmels Willen) dazu käme …
Jetzt meine Frage: Ist es nicht so, dass man in Deutschland, wann und wo man will einen Zweitwohnsitz anmelden kann? Warum bin ich da jemandem eine Erklärung schuldig?
Danke vielmals, Matthias