Zweitwohnsitz

Hallo!

Ich wollte vor ein paar Tagen in Osnabrück meinen Zweitwohnsitz anmelden, da ich dort nur zum Studieren eine kleine Wohnung hab. Der Beamte im Stadthaus versuchte zuerst, mir mit allen Mitteln einen Erstwohnsitz schmackhaft zu machen, nicht zuletzt mit 100,- EUR, welche ich dafür bekommen sollte.

Als ich aber auf der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes beharrte, wurde er „etwas komisch“, tippte mich dann aber doch in seinen Computer. Allerdings solle ich binnen 14 Tagen eine schriftliche Begründung nachreichen, wie ich denn (um Himmels Willen) dazu käme …

Jetzt meine Frage: Ist es nicht so, dass man in Deutschland, wann und wo man will einen Zweitwohnsitz anmelden kann? Warum bin ich da jemandem eine Erklärung schuldig?

Danke vielmals, Matthias

Hallo,

dieses Spiel wird in eigentlich allen Universitätsstädten gespielt und hat durchaus seinen Sinn, denn über den Erstwohnsitz erhalten die Kommunen Anteil an der Einkommenssteuer. Und wenn du deinen Lebensmittelpunkt am Studienort hast, ist es doch auch ganz nett, wenn der dafür einen entsprechenden Steueranteil vom Bund bekommt, und nicht der Heimatort, wo du vielleicht nur noch alle paar Wochen mal vorbeischaust.

Schließlich kommt dir dieses Geld ja auch ganz direkt wieder zu Gute, denn die freiwilligen Leistungen der Städte müssen schließlich finanziert werden. Und wenn du dich ärgerst, dass am Studienort mangels Geld plötzlich die Schwimmbäder früher schließen oder ganz dicht machen, die Theaterkarten teurer werden, es keine Stadtfeste mehr gibt, … dann hängt dies u.a. auch an dem Geld, was den Städten durch die Leute mit Zweitwohnsitz nicht zufließt, die dort aber ihren Lebensmittelpunkt haben, und ganz selbstverständlich die freiwilligen Leistungen wie ein Inhaber eines Erstwohnsitzes in Anspruch nehmen. Dieses Problem ist natürlich um so größer, je höher der Studentenanteil in einer Stadt ist, und da momentan alle Kommunen Pleite sind, versuchen sie eben alles, um Leute (eigentlich in deren eigenem Interesse) zur Anmeldung eines Erstwohnsitzes zu bewegen.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Hallo

Ich wollte vor ein paar Tagen in Osnabrück meinen
Zweitwohnsitz anmelden, da ich dort nur zum Studieren eine
kleine Wohnung hab. Der Beamte im Stadthaus versuchte zuerst,
mir mit allen Mitteln einen Erstwohnsitz schmackhaft zu
machen, nicht zuletzt mit 100,- EUR, welche ich dafür bekommen
sollte.

Was sind das denn für Methoden?

Als ich aber auf der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes beharrte,
wurde er „etwas komisch“, tippte mich dann aber doch in seinen
Computer. Allerdings solle ich binnen 14 Tagen eine
schriftliche Begründung nachreichen, wie ich denn (um Himmels
Willen) dazu käme …

gibt es dafür eine gesetzliche oder Verwaltungsgrundlage? meines Wissens nicht!!!

Jetzt meine Frage: Ist es nicht so, dass man in Deutschland,
wann und wo man will einen Zweitwohnsitz anmelden kann? Warum
bin ich da jemandem eine Erklärung schuldig?

Du bist niemandem eine Erklärung schuldig, kannst ihm vielleicht auf einem Zettel zwei Sätze schreiben, dass du Student bist. Da reicht aber auch schon ein Satz.
Zweitwohnung ist im Prinzip überall möglich, womit man rechnen sollte (bzw. wonach man fragen sollte) ist die Zweitwohnungssteuer und wie hoch die dann ist. Berlin z.B. verlangt ab dem 2. Jahr in der Nebenwohnung 5% der Jahreskaltmiete.

Danke vielmals, Matthias

Bitte Tommy

Danke vielmals für die Antworten!

Es ist so, dass ich den Großteil der Woche und natürlich die Semesterferien an meinem Erstwohnsitz bei meinen Eltern verbringe, die Wohnung in Osnabrück ist nur ein Mittel zum Zweck.

Der Beamte sagte mir weiterhin: „(…) Wenn Sie keine Begründung (…) einreichen, wird Ihr Antrag auf einen Zweitwohnsitz abgelehnt (…) anderfalls kann natürlich auch die Begründung an sich abgelehnt werden.“

Da bin ich ja mal gespannt.

Matthias

Hallo Matthias,

bei dieser Gelegenheit gelernt: Meldewesen ist in der BRD Ländersache, ich hab jetzt nicht das Meldegesetz für Niedersachsten ergooglet, weil die ersten Hits Berlin, NRW, BaWü betreffen - ich unterstelle, daß die Meldegesetze aller Bundesländer im wesentlichen gleich gestrickt sind.

Zu Deinen Fragen, jeweils am Beispiel NRW: (1) Erstwohnsitz befindet sich immer am Ort der vorwiegend genutzten Wohnung (2) Der Meldepflichtige ist verpflichtet, der Behörde auf Anforderung alle für ihre Tätigkeit notwendigen Angaben zu machen - darauf bezieht sich die Frage nach der „schriftlichen Begründung“ des Zweitwohnsitzes (3) Verstöße gegen die Vorschriften der Meldegesetze sind Ordnungswidrigkeiten.

Schöne Grüße

MM

hab ich ja überhaupt noch nicht gehört!!!
Ist das nicht bloß eine ANMELDUNG auf einen Zweitwohnsitz und kein „Antrag“? Du meldest dich an und stellst doch keinen Antrag?

Tommy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Meldepflichtige ist verpflichtet, der Behörde auf

Anforderung alle für ihre Tätigkeit notwendigen Angaben zu
machen - darauf bezieht sich die Frage nach der „schriftlichen
Begründung“ des Zweitwohnsitzes (3) Verstöße gegen die
Vorschriften der Meldegesetze sind Ordnungswidrigkeiten.

Danke, genau da wollte ich wissen. :wink:

Matthias

Hallöchen

Ich wollte vor ein paar Tagen in Osnabrück meinen
Zweitwohnsitz anmelden, da ich dort nur zum Studieren eine
kleine Wohnung hab. Der Beamte im Stadthaus versuchte zuerst,
mir mit allen Mitteln einen Erstwohnsitz schmackhaft zu
machen, nicht zuletzt mit 100,- EUR, welche ich dafür bekommen
sollte.

Was sind das denn für Methoden?

durchaus übliche.
Ich kenne Städte, die geben Fahrkarten, Museumsgutscheine, kostelose Benutzung öffentlicher Einrichtungen etc. als Anreiz.

gibt es dafür eine gesetzliche oder Verwaltungsgrundlage?
meines Wissens nicht!!!

hmm - wie wärs mit dem Meldegesetz des Landes oder dem Melderechtsrahmengesetz?
Schon mal reingeschaut?

Du bist niemandem eine Erklärung schuldig,

Dohoch: nennt sich „Mitwirkungspflicht des Bürgers“

Gruß
HaWeThie

Hi,
guck dich um über das Melderechtsrahmengesetz und das jeweilige Meldegesetz des Bundeslandes.
Natürlich ist es kein Antrag, sondern eine Anmeldung, aber trotzdem muss lt. obengenannten Gesetzen eine Begründung für die Nebenwohnung angegeben werden (aus den bereits geposteten Gründen)
Ein Student der sich z.B. die ganze Woche an seinem Studienort aufhält, bewohnt die Wohnung/Zimmer/Appartment dann nunmal vorwiegend und die ist somit als Hauptwohnung zu erklären.

Gruß
Petra