Grundsätzlich Nein.
In den Leitlinien Kirchlichen Lebens heißt es: „In das Patenamt eines andere kann niemand eintreten. Ein übernommenes Patenamt kann nicht aberkannt werden.“
Das Patenamt bedeutet zweierlei. Zum einen, Taufzeuge zu sein - und da ist es logisch, daß das nicht jemand nachträglich machen kann, der/die bei der Taufe vielleicht gar nicht dabei war. Drum werden die Paten auch im Kirchbuch festgehalten.
Zum anderen aber auch Lebensbegleitung des Patenkindes. Es gibt Fälle, in denen ein Pate dafür ausfällt. Tritt der Pate z.B. aus der Kirch aus, „ruht“ das Patenamt. Er kann sich auch aus besonderen Gründen vom Patenamt entbinden lassen. Dann können die Eltern eine „geeignete Person“ mit der Übernahme des Patenamtes beauftragen, was auch im Kirchenbuch zu vermerken ist. Die Eltern können den Paten aber nicht „rausschmeißen“, wenn er das Amt nicht von sich aus aufgibt, wohl aber darum bitten, daß er vom Patenamt zurücktritt.
Die Leitlinien gelten aber nicht für alle evangelischen Kirchen. Daher ist es am einfachsten, das Gespräch mit dem Ortspfarrer oder der Ortspfarrerin zu suchen. Da läßt sich am ehesten eine Lösung finden, die dem Kind wieder zu einem Paten verhilft.
Hilft das weiter?
Gruß, Martinus…
P.S. Nur am Rande angemerkt: Wenn es nur darum geht, daß „zur Konfirmation“ ein Pate bereitsteht, sollte man sich schon überlegen, ob’s das wert ist. Was anderes wäre es, wenn es „bis zur Konfirmation“ (und darüber hinaus) sein soll. Denn das Patenamt bedeutet ja neben der Taufzeugenschaft die Begleitung eines Kindes. Dafür lohnt sich eine Ersatzbenennung auf jeden Fall.