Koran und Gewalt gegen Frauen

Guten Morgen!

Eben in den Nachrichten gehört: Eine frankfurter Richterin fällte ein Urteil, dass es moslemischen Männern erlaubt sei (ihre) Frauen zu schlagen und berief sich dabei auf den Koran.Sie wurde von dem Fall (Scheidung) wegen Befangenheit abgezogen.

Auf welche Stelle im Koran mag sie sich da wohl bezogen haben?

Empört,
Claudia

Scharia und Gewalt gegen Frauen
Guten Morgen!

Auf welche Stelle im Koran mag sie sich da wohl bezogen haben?

Nicht direkt auf den Koran, sondern auf die Scharia, die freilich auf dem Koran basiert. Dort wird dem Manne das Recht zugestanden, seine Frau zu züchtigen, wenn sie ungehorsam ist oder sich ehrverletzend verletzend verhält.

Hat eben eine in Deutschland lebende, muslimische Expertin im Radio ausgeführt, die diese Bestimmung aber für veraltet hält und eine Veränderung fordert. Diese wird aber noch ein Weilchen dauern.

Gruß Fritz

Moin Claudia,

Auf welche Stelle im Koran mag sie sich da wohl bezogen haben?

Sure 4, Vers 34:

„Und jene, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, ermahnt sie, laßt sie allein in den Betten und straft sie.“
(Übersetzung der Ahmadeyya Muslim Jamaat)

„Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“
(Übersetzung Rudi Paret)

„Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“
(Übersetzung M. A. Rassoul)

„Die Frauen, bei denen ihr fürchtet, sie könnten im Umgang unerträglich werden, müßt ihr beraten. Wenn das nichts nützt, dürft ihr euch von ihren Schlafstätten fernhalten; wenn das nichts nützt, dürft ihr sie (leicht) strafen (ohne sie zu erniedrigen).“
(Übersetzung der Al-Azhar Universität in Ägypten)

„Und diejenigen Ehefrauen, deren böswillige trotzige Auflehnung ihr fürchtet, diese sollt ihr (zunächst) ermahnen, dann in den Ehebetten meiden und (erst danach) einen (leichten) Klaps geben!“
(Übersetzung Amir Zaidan)

„Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie.“
(Übersetzung Adel Khoury)

Die Richterin sprach in der Begründung ihrer Entscheidung von einem „Züchtigungsrecht“ des Ehemannes gegenüber der Ehefrau nach dem Koran („Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB“). Damit - dass ein solches ‚Züchtigungsrecht‘ existiert - hat sie sicherlich Recht. Dass dieses hingegen von irgendeiner Relevanz für die deutsche Rechtsprechung sein sollte, ist wahrlich ein Skandal - noch gibt es in Deutschland keine Scharia, auch nicht für Migranten aus islamischen Ländern. Bleibt zu hoffen, dass die dienstaufsicht dieser kuriosen Richterin kräftig auf die Finger klopft.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo,

ja - aber noch steht es da.
Und dann ist der Spruch der Richterin eigentlich nur konsequent - wer sich ausdrücklich zu einer religion bekennt, die die Prügelstrafe erlaubt, der muß dann halt auch bereit sein, die Schläge auszuhalten. Oder die releigion wechseln - das steht ja in der freien Entscheidung jedes Einzelnen.

Ich denke, hier wird unter dem Deckmantel der religionsfreiheit sehr viel Schindluder getrieben.
Wenn eine Religion sich so wie hier mit unserwn Rechtsauffassungen beißt - dann müßte sie eigentlich konsequenterweise als verfassungsfeindlich verboten werden. Genau so, wie jede Organisation verboten wird, die sich verfassungsfeindlich betätigt - anders nicht.
Und wenn jemand unbedingt Muslim sein will, dann müßtemn sich die entsprechenden personen und Gemeinden halt eindeutig zu einer Auslegung ihrer religion bekennen, die nicht mit unseren Gesetzen und Rechtsauffassungen kollidiert - und zwar in allen Belangen.
Wenn das konsequen durchgestezt würde, dann hätte wir nämlich vieleprobleme und überflüssige Diskussionen nicht, weil wir ganz klar und hart aller die des Lamndes verweisen könnten, die dazu nicht bereit sind. Denn das hat dann nichts mehr mit persönlicher Freiheit oder so zu tun - schließlich sind unsere Gesetze auf demokratische Weise entstanden und wer damit nicht einverstanden ist, der muß sich ein Land mit einer anderen Gesetzgebung suchen.

Gernot Geyer

Hallo

Bleibt zu hoffen, dass die dienstaufsicht dieser kuriosen
Richterin kräftig auf die Finger klopft.

Weshalb? Die Frau ist nur konsequent. Du selber hast vorher lang und breit begründet, daß fast alle der gängigen Auslegungen die Prügelstrafe im Islam erlauben. Wer sich also als Frau zu dieser Religion bekennt - der muß halt auch bereit sein, sich prügeln zu lassen, das Religionsbekenntnis ist schließlich die freie Entscheidung jedes Einzelnen.
Fraglich ist an dieser Stelle doch nur, ob so eine Religion unseren Gesetzen entspricht oder als verfassungsfeindlich berboten werden müßte. Nur diese Entscheidung obliegt ganz gewiss nicht einer Amtsrichterin der Provinz.

Gernot Geyer

Hallo Fritz!

Nicht direkt auf den Koran, sondern auf die Scharia,
[…]
Hat eben eine in Deutschland lebende, muslimische Expertin im
Radio ausgeführt, die diese Bestimmung aber für veraltet hält
und eine Veränderung fordert. Diese wird aber noch ein
Weilchen dauern.

Nun, dann warten wir mal ab, ob auf Intervention dieser „Expertin“ hin Sure 4,34 aus dem Koran gestrichen wird. Leisetreterische, relativierende Übersetzungen sind eine Sache - eine andere ist es, als sog. „Expertin“ die Öffentlichkeit (sicher nicht unbewusst) zu täuschen.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Auf welche Stelle im Koran mag sie sich da wohl bezogen haben?

Empört,
Claudia

Guten Morgen Claudia,

ich versuche jetzt mal, Licht in das Dunkel hier zu bringen:

Die Dame bezieht sich auf den Koran selber, und zwar auf Sure 4 Vers 34, der immer wieder zu Diskussionen führt. (Ungefähre Übersetzung siehe hier: http://gutenberg.spiegel.de/anonymus/koran/sure4.htm)

Allerdings muss auch dazu gesagt werden, dass dieser Vers absolut kein Freibrief für hemmungsloses Frauen-Prügeln ist.

Man(n) soll nämlich genauso auch beachten, was vorher steht, nämlich dass die Frauen „ermahnt“ werden sollen, sprich dass man(n) zuerst das Gespräch mit der Partnerin sucht und dass, wenn dieses nicht hilft, man Sie eine Weile ganz in Ruhe lassen soll. („Bett meiden“).

Und ganz ehrlich, die meisten Frauen werden doch von ganz alleine - genauso wie ihre Ehemänner - wieder versuchen, friedlich mit dem Ehepartner auszukommen. Das Schlagen selber ist als allerletztes Mittel anzusehen und eigentlich sollte es nie so weit kommen.

Ein Streit in einer intakten Ehe läuft doch überall auf der Welt nach diesem Muster ab, oder? Man streitet sich und dann versuchen beide Seiten wieder Freiden zu schaffen.

Außerdem ist ein Ausspruch des Propheten Mohammed (sas) sehr bekannt: Derjenige ist der Beste unter euch, der seine Frau am besten behandelt.

Demnach dürfte es in keiner Ehe zu derartigen Ausschweifungen kommen, da die Frauen ganz nebenbei genauso auf Harmonie und Frieden in ihrer Ehe bedacht sein sollten wie die Männer.

Liebe Grüße

Schnärchen

Moin, Gernot,

nicht vergessen: Auch die Religionsausübung steht unter dem Vorbehalt der Menschenrechte. Für den Statt kommt erst der Mensch; ob der Mensch einer Religionsgemeinschaft angehört, ist solange wurscht, wie sich die Religionsgemeinschaft an die Gesetze des Staates hält.

Gruß Ralf

Hallo,

Weshalb? Die Frau ist nur konsequent. Du selber hast vorher
lang und breit begründet, daß fast alle der gängigen
Auslegungen die Prügelstrafe im Islam erlauben.

Sogar in Saudi Arabien kann sich eine Frau scheiden lassen, wenn der Mann sie schlägt.
http://www.msnbc.msn.com/id/4825256/
Wohlgemerkt, die Frau hat lange die Gewalt ihres Mannes ertragen, weil sie befürchtete bei einer Scheidung ihre Kinder zu verlieren (ich will Saudi auch gar nicht als Bollwerk der Emanzipation darbieten), aber selbst in diesem Land, in dem Frauen so wenige Rechte haben, haben sie das Recht, nicht von ihrem Mann geschlagen zu werden.

Gruß
Elke

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Guten Morgen!

Auf welche Stelle im Koran mag sie sich da wohl bezogen haben?

Die passende Sure hast Du inzwischen. Über den Vorfall herrscht überall Aufregung, aber weitgehend grundlos, wie ich finde. Zur Begründung der Hinweis auf einen anderen Beitrag: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

Gruß
Wolfgang

Hallo,
eine deutsche Richterin hat sich an deutsche Gesetze zu halten, nicht an den Koran. Und nach deutscher Rechtslage wird Körperverletzung nicht dadurch rechtens, dass der/die Betroffene ihr explizit (etwa bei Tötung auf Verlangen) oder implizit (etwa durch ein bestimmtes religiöses Bekenntnis) zustimmt. Dazu muss nämlich zusätzlich ein höheres, schützenswertes Gut betroffen sein - z.B. die Gesundheit. Außerhalb des staatlichen Gewaltmonopols erkennt das deutsche Recht mW einen solchen Sachverhalt, der eine Körperverletzung rechtfertigt, nur bei notwendigen ärztlichen Eingriffen an. Und zwar, seit 1998 das elterliche Züchtigungsrecht entfiel. Das Züchtigungsrecht an deutschen Schulen wurde übrigens bereits 1973 abgeschafft, das Züchtigungsrecht des Ehegatten (im preußischen Landrecht verankert)1812.

Ein anderer Gesichtspunkt, der Dir entgangen zu sein scheint: gerade bei dieser speziellen Religion ist nicht so ohne weiteres davon auszugehen, dass das Bekenntnis zu ihr Sache einer frei getroffenen Entscheidung war. Wohl deswegen hat die Richterin ihre merkwürdige Entscheidung auch nicht mit der Religionszugehörigkeit der Klägerin begründet, sondern mit ihrer Herkunft aus einem speziellen Kulturkreis (Marokko). Das ist ein fast noch ärgeres Skandalon als das Akzeptieren eines koranischen ‚Züchtigungsrechtes‘ als erheblich für die deutsche Rechtsprechung - das ist Diskriminierung auf Grund der Abstammung und steht in scharfem Gegensatz zu GG Art.3 Abs.3.

Vielleicht lässt Du Dir Dein Posting unter diesem Gesichtspunkt noch einmal durch den Kopf gehen …

Freundliche Grüße,
Ralf

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Freie Entscheidung?

Hallo

Bleibt zu hoffen, dass die dienstaufsicht dieser kuriosen
Richterin kräftig auf die Finger klopft.

Weshalb? Die Frau ist nur konsequent. Du selber hast vorher
lang und breit begründet, daß fast alle der gängigen
Auslegungen die Prügelstrafe im Islam erlauben. Wer sich also
als Frau zu dieser Religion bekennt - der muß halt auch bereit
sein, sich prügeln zu lassen, das Religionsbekenntnis ist
schließlich die freie Entscheidung jedes Einzelnen.

Was ist, wenn die Frau schon als Säugling Moslem wird? Ist dann der Versuch aus der frauenfeindlichen Religion auszubrechen ebenfalls züchtigenswert?

Viele haben keine freie Entscheidung!

Nick

P.S. Ich würde niemals zulassen, dass sich irgendwer an meiner Frau oder einer anderen mir nahestehenden Frau vergreift. Schon gar nicht selbst die Hand an sie legen! Was sind das für Priester, die Prügeln im Namen des Glaubens predigen?

Moin

ich versuche jetzt mal, Licht in das Dunkel hier zu bringen:

Die Dame bezieht sich auf den Koran selber, und zwar auf Sure
4 Vers 34, der immer wieder zu Diskussionen führt. (Ungefähre
Übersetzung siehe hier:
http://gutenberg.spiegel.de/anonymus/koran/sure4.htm)

Aha. Hast du die bereits vorhandenen Postings eigentlich gelesen?

Das Schlagen selber
ist als allerletztes Mittel anzusehen und eigentlich sollte es
nie so weit kommen.

Aber wenn es so weit kommt, ist es in Ordnung - vom Propheten höchstpersönlich abgesegnet? Mal anders gefragt - fändest Du es in Ordnung, wenn Dein Ehemann Dich schlägt, falls Du Dich seiner Meinung nach ihm gegenüber widerspenstig verhältst? Nur als „allerletztes Mittel“ natürlich, wenn Du auf seine Vorhaltungen und Ermahnungen nicht eingehst …

Kopfschüttelnd,
Ralf

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Hallo,

ja - aber noch steht es da.
Und dann ist der Spruch der Richterin eigentlich nur
konsequent - wer sich ausdrücklich zu einer religion bekennt,
die die Prügelstrafe erlaubt, der muß dann halt auch bereit
sein, die Schläge auszuhalten.

Nochmal: Diese Regel stammt aus der Scharia , nicht aus dem Islam. Das ist ungefähr so, als würdest Du einem Zeugen Jehovas mit katholischem Kirchenrecht kommen und sagen da müsse er sich dran halten, sei doch schließlich beides christlich… Mensch Leute, informiert Euch doch mal, bevor ihr einfach was in den Raum stellt!

Grüße,

Anwar

Anmerkung.

Guten Morgen!

Eben in den Nachrichten gehört: Eine frankfurter Richterin
fällte ein Urteil, dass es moslemischen Männern erlaubt sei
(ihre) Frauen zu schlagen und berief sich dabei auf den
Koran.Sie wurde von dem Fall (Scheidung) wegen Befangenheit
abgezogen.

Auf welche Stelle im Koran mag sie sich da wohl bezogen haben?

Nur mal angemerkt
Von einer „Prügelerlaubnis für Muslime“ kann keine Rede sein. Der Mann wurde per Gerichtsbeschluss aus der Gemeinsamen Wohnung entfernt und erhielt ein Umgangsverbot.
Es ging nur um die „beschleunigte Scheidung“, die mit eben jenem „kulturellen“ Hinweis abgelehnt wurde.
(Die Begründung ist imho völliger Unfug)

Gruß
Mike

Hallo,

Damit -
dass ein solches ‚Züchtigungsrecht‘ existiert - hat sie
sicherlich Recht.

Dennoch ist die Begründung völlig falsch: Der Koran darf nicht in andere Sprachen übersetzt werden. „Darf“ im Sinne von: Dann ist es nicht mehr der Koran , nicht das es unter Strafe verboten wäre. Mit einer übersetzten Koransure kann man nicht argumentieren, kein Moslem würde sie anerkennen. Das scheint die ach so kulturgewandte Richterin nicht gewusst zu haben…

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,

Nochmal: Diese Regel stammt aus der Scharia , nicht aus
dem Islam.

und wie ist sie in die Scharia gekommen? Doch wohl auf Grund des hier wiederholt zitierten Ayat aus der 4. Sure des Koran, oder etwa nicht?

Das ist ungefähr so, als würdest Du einem Zeugen
Jehovas mit katholischem Kirchenrecht kommen und sagen da
müsse er sich dran halten, sei doch schließlich beides
christlich…

Nein, das ist so, als würde man einem Zeugen Jehovas, der eine geschiedene Frau heiraten will, mit dem Matthäusevangelium 5,31 kommen.

Mensch Leute, informiert Euch doch mal, bevor
ihr einfach was in den Raum stellt!

Ach ja, ich vergaß - wenn man übersetzt, was im Koran steht, ist es ja nicht mehr der Koran und infolgedessen als Argument unzulässig …

Ich persönlich habe den Eindruck, dass genau hier die Crux für die Inkompabilität des Islam mit modernen säkularen Gesellschaften liegt. Christen haben idR gelernt, ihre Bibel als ‚göttlich inspiriert‘ zu verstehen und sind daher im Allgemeinen in der Lage, deren Aussagen zu relativieren - genauer: religiöse Kernaussagen von durch das historische Umfeld bedingten zu unterscheiden. So herrscht erfreulicherweise unter Christen ein rechter breiter Konsens, dass es z.B. für eine christliche Lebensführung nicht zwingend notwendig ist, Gotteslästerer oder Homosexuelle zu steinigen.

Wenn man seine ‚heilige Schrift‘ allerdings als wörtliches Diktat Gottes versteht (und dies ist ja die Begründung des ‚Übersetzungsverbotes‘), ist eine Anpassung von religiös begründeten Verhaltensnormen an veränderte gesellschaftliche Umstände kaum möglich. Ich denke nicht falsch zu liegen, wenn ich genau hier die Ursache der politischen, kulturellen und sozialen Rückständigkeit islamisch geprägter Kulturen verorte.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Hallo Ralf,

Nochmal: Diese Regel stammt aus der Scharia , nicht aus
dem Islam.

und wie ist sie in die Scharia gekommen? Doch wohl auf Grund
des hier wiederholt zitierten Ayat aus der 4. Sure des Koran,
oder etwa nicht?

Das mag sein. Die Problematik ist jedoch, dass hier quasi aus einer abstrakten Umschreibung im Koran eine konkrete Norm gemacht wurde (in der Scharia).

Nein, das ist so, als würde man einem Zeugen Jehovas, der eine
geschiedene Frau heiraten will, mit dem Matthäusevangelium
5,31 kommen.

Nein, ist es nicht. Die Koransure entspricht dem Matthäusevangelium, die Scharia dem Kirchenrecht.

Ach ja, ich vergaß - wenn man übersetzt, was im Koran steht,
ist es ja nicht mehr der Koran und infolgedessen als Argument
unzulässig …

Richtig. Kann ich nichts für, ist nicht meine Idee, steht genau so im Koran.

Ich persönlich habe den Eindruck, dass genau hier die Crux für
die Inkompabilität des Islam mit modernen säkularen
Gesellschaften liegt.

[…]

Ich denke nicht falsch zu liegen, wenn
ich genau hier die Ursache der politischen, kulturellen und
sozialen Rückständigkeit islamisch geprägter Kulturen verorte.

Da gehe ich mit der absolut d’accord. Nicht selten habe ich gesagt, dass deshalb der Koran mit dem Grundgesetz unvereinbar ist und daher verboten werden muss. Vielleicht begreifen es die ewigen Relativierer und Apologisten ja jetzt endlich mal!

Grüße,

Anwar

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Hallo,

Wohl deswegen hat die
Richterin ihre merkwürdige Entscheidung auch nicht mit der
Religionszugehörigkeit der Klägerin begründet, sondern mit
ihrer Herkunft aus einem speziellen Kulturkreis (Marokko). Das
ist ein fast noch ärgeres Skandalon als das Akzeptieren eines
koranischen ‚Züchtigungsrechtes‘ als erheblich für die
deutsche Rechtsprechung - das ist Diskriminierung auf Grund
der Abstammung und steht in scharfem Gegensatz zu GG Art.3
Abs.3.

Dieses kann man nur unterstreichen und gerade deshalb ist die Entlassung der Richterin aus dem Dienst anzustreben - wenn eine Richterin nicht mal genügend rechtsempfinden hat um solch gröbste Verstöße gegen die Verfassung zu erkennen, ist sie völlig, aber auch völlig ungeeignet die deutsche Rechtsordnung zu vertreten - die Justizbehörde könnte ihr allerdings ein Empfehlungsschreiben für die Taliban ausstellen, wenn die irgendwann und irgendwo mal wieder an der Regierung sind.

Grüße,

Anwar

Was sind das für
Priester, die Prügeln im Namen des Glaubens predigen?

Ähnliche wie die, die Frauen das Recht auf freie Meinugsäußerung absprechen („Die Frau habe zu schweigen in der Gemeinde“).

Grüße,

Anwar

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