heyho… also ich bin ganz frisch gebackener immobilienkaufmann und kann hier licht ins dunkel bringen:
ersteinmal solltest du checken was in deinem mietvertrag steht… bezahlst du monatliche vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser oder eine Pauschale? Eine Pauschale wird nicht abgerechnet. Sie kann nur für die Zukunft erhöht werden, wenn dein Vermieter merkt, dass die Pauschale nicht die Kosten deckt. Aber: Laut Heizkostenverordnung ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung (das wirst du haben da du ja Heizkostenverteiler an deinen Heizkörpern hast)vorgeschrieben. Man zahlt monatliche Vorauszahlungen und einmal jährlich findet eine Abrechnung statt. Der Vermieter kann bestimmen von wann bis wann ein Abrechnungszeitraum geht. Maximal jedoch 12 Monate. Ob nun vom 01.01 bis 31.12 oder 01.05-30.04 ist egal. Nach Ende des Abrechnungszeitraumes hat der Vermieter 12 Monate Zeit dir eine Abrechnung zu erstellen. Schafft er es in den 12 Monaten nicht, verjährt der Anspruch auf eine Nachzahlung. Das interessante ist: Du kannst nach Ablauf trotzdem noch eine Abrechnung von deinem Vermieter verlangen. Denn du könntest ja auch ein Guthaben haben. Dieses verjährt nicht!!! Kurz gesagt, alles was vor der letzten Abechnungsperiode ist, ist verjährt. Du brauchst dir keine Gedanken zu machen.
Kleines Beispiel zum Schluss: Abrechnungszeitraum: 01.01.2009-31.12.2009 Der Vermieter hat bis zum 31.12.2010 Zeit dir eine Heizkostenabrechnung zuzusenden.
Dein Fall grenzt an Strafbarkeit und Dreistigkeit wie ich es noch nie gehört habe. Ich vermute deine neue Hausverwaltung braucht dringend Geld:wink: Und klar gehen sie in Vorkasse. Sie bezahlen ja schließlich die Gasrechnung, oder Öl, oder Fernwärme…
Ich hoffe ich konnte helfen…
Gruß aus Berlin… tobiduck