Heizkostenverteiler manipulieren

Vorab,ich beziehe eine Einzimmerwohnung, mit ca 30 qm Wohnfläche. An meiner Heizung ist ein elektronischer Heizkostenverteiler der Firma Techem montiert.

Nun zu meinem Problem, meine Hausverwaltung hat mir die Abrechnung der vergangenen 4 Jahr zukommen lassen, laut diesen schulde ich Ihnen noch über 5400,- Euro für die Heizkosten. Selbst wenn ich die Heizung bei geöffnetem Fenster 24 Stunden laufen lassen würde, ist ein solcher Verbrauch für eine so kleine Wohnung unmöglich.

Besteht die Möglichkeit, dass die Ablesefirma Techem hier einen Fehler begangen haben könnte? Wie kann ich prüfen ob der Kostenverteiler richtig eingestellt wurde?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar, weil meine Hausverwaltung und die Ablesefirma sind keine große Hilfe. Und ich weiß nicht wie ich diese extreme Summe bezahlen soll.

Die großen Mieterverbände haben Fachleute für diese Fragen. Wenn man nicht Mitglied ist, kann man zumeist eine Beratungsgebühr vorab ausmachen und überweisen, um sich telefonisch oder in deren geschäftsstelle beraten zu lassen. Lohnt sich bestimmt, oft haben die auch Artikel in ihren Zeitschriften und einschlägige - und verständlich erklärte - Gerichtsurteile. Gegen einen Zahlungsaufforderung würde ich erstmal Einspruch wegen Nicht-Nachvollziehbarkeit einlegen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten.

Viel Erfolg - Jan

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Hallo

Verstehe ich das richtig Du ziehst erst ein? Rückwirkend kann man keine Heizkosten einfordern.Kodierungen von Hkv s kontrollieren lassen das ist nicht so einfach.Aber wenn eine Betriebskostenabrechnung nach einem Jahr nicht zugestellt wurde ist sie hinfällig.Schongarnicht 4 Jahre.
Wenn noch Fragen sind melde dich ruhig.

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Hallo, ich habe in meiner Sache auch viel im Internet gelesen.
Bei Dir bin ich der Meinung, dass für Dich nur noch die Nebenkostenabrechnung für 2009 relevant ist, weil die anderen Jahre verjährt sind.
Ausserdem hättest Du jedes Jahr eine Abrechnung bekommen müssen, wo alle Angaben, sprich alter Stand, neuer Stand= Verbrauch zu erkennen und nachzuvollziehen ist.
Hast Du dies denn nie bekommen?
Ich denke, dass Du noch mehr brauchbare Antworten erhalten wirst.
LG

Hallo, Keine Angst du Brauchst die Summe Nicht Bezahlen!!!
Die Hausverwaltung darf nur eine Nebenkostenabrechnung für ein Jahr Erstellen!!! Und zwar für das Letzte Jahr 2009!!! Meißtens vom 01.01.2009-31.12.2009 außer der Zeitraum ist anders Gerechnet z.B. wie bei uns 01.06.2008-31.05.2009 das geht auch. Bitte deine Hausverwaltung um eine Neu Berechnung der Nebenkosten!!! Ich denke es war ein Schreibfehler der Hausverwaltung. Wenn du Fragen hast antworte ich dir gerne, sonst können wir auch Kurz Telefonieren.
Lg Steffen

Was ich gar nicht verstehe, ist, wieso eine Heizkostenabrechnung der letzten 4 Jahre?? Soweit ich weiss, Lese ich Ende September meinen Verbrauch und schreibe ihn für die Stadtwerke auf. Dann kommt im Oktober die Abrechnung. Das zeige ich meinen Mietern und teile es auf (wir haben eine Uhr für alle).
Erstmal ist die Abrechnung meines Erachtens jedes Jahr fällig und zweitens ist so ein Betrag absolut undenkbar.
Ich würde zur Verbraucherberatung gehen. Ich glaube, die haben damit Erfahrung und es kostet auch nicht soviel.
Der elektronische Heizkostenverteiler muss unbedingt geprüft werden. Bei mir war der Außentemperaturanzeiger kaputt. Dadurch wurde drinnen geheizt wie verrückt. Auch das muss man abklären.
Aber jeder, der ein bißchen nachdenkt, muss wohl sagen: Das ist unmöglich, dass soviel verbraucht wurde. Das geht gar nicht.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich kenn das auch so, dass man nur die Abrechnung des vergangenen Jahres zugeschickt bekommt, aber meine Hausverwaltung hat sich geändert, und die meinen, die Vorgänger haben sich da wohl nicht drum gekümmert und jetzt wollen sie die Restforderung einholen, weil sie das Geld an Techem schon vogestreckt haben.
Wie ist der Verjährungszeitraum für solche Rechnungen?

Hallo,
bezüglich der Verjährungsfristen findest Du eine Antwort bei http://www.frag-einen-anwalt.de/forum. (brauchst da keinen Betrag zu zahlen,sollst Dich nur registrieren).

Da steht: Gemäß Paragraph 556 Abs. 3 BGB hat der Vermieter über die vorauszahlungen für Betriebskosten JÄHRLICH abzurechnen, wobei die Abrechnung dem Mieter SPÄTESTENS BIS ZUM ABLAUF DES 12. MONATS NACH ENDE DES ABRECHNUNGSZEITRAUMS mitzuteilen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nach- forderung durch den Vermieter ausgeschlossen.
Ich wollte Dir schon die Daten präsentieren, so wie ich es verstehe, aber da stockte ich. Moment mal!
Du schreibst am 17.3.2010: Du b e z i e h s t eine
Wohnung. Du BEZIEHST sie??
Der Vermieter kann Dir doch erst für 2010 die Kosten berechnen und nicht vier Jahre vorher, in denen Du doch nicht in der Wohnung warst?! Das ist doch für den, der darin wohnte!!!
Oder verstehe ich jetzt was falsch?

Ansonsten geht es so (lt. RA, s. oben):
Heizkosten-Abrechnungsende 31.10.2009 (von 31.10.08)
Betriebskostenende 31.12.2009
Beginn Abrechnungsfrist 1.1.2010
Ende 31.12.2010

Zwischen der Zeit vom 1.1. - 31.12.2010 muss der Vermieter schreiben und es kann nur der Zeitraum
31.1o.08 - 31.10.09 berechnet werden. Alles andere brauchst Du nicht zahlen. Also eine Rechnung. Alles o.k?
Würde mich freuen, wenn ich höre, wie es ausgegangen ist. Oder ob Du bei der Verbraucherberatung weiterkommst. Liebe Grüße und viel Glück Ameliecheyenne

Vielen Dank für die Mühe Ameliecheyenne. Der Auszug aus dem BGB kann mir sicher weiterhelfen. Ich werde mich darauf berufen.
Bezüglich deiner Frage, ich bewohne die Wohnung bereits seit 4 Jahren, da hat ich mich wohl schlecht ausgedrückt.
Also ich hoffe ich versteh dich richtig, dass sich meine Hausverwaötung geändert hat und sich der Vorgänger nicht um die korrekte Abrechnung gekümmert hat, ist also im Grunde nicht mein Problem? Ich werde die heute gleich mal anschreiben und euch berichten was sich ergibt. 1000 Dank nochmals für die Hilfe!!

Du schreibst da ne Menge Mist mit dem man nichts anfangen kann.
Ich gehe davon aus, dass ein Heizkostenverteiler von Techem in einer 30m² Wohnung einen Verbrauch von 5400,-€ für die letzten 4 Jahre ergibt. Sehe da keinen Widerspruch drinne.

Die Heizkostenverteiler von ISTA würden in einer 45m³ Wohnung einen Verbrauch von 6000 € für 3,5 Jahre ergeben, unter der Vorraussetzung, das Wasser im Klo dreht sich rechtsrum und in der Badewanne linksrum.

Du kannst dich gerne für die präzise Antwort bedanken ^^

Da scheint einer die letzten 4 Jahre seine Nebenkostenpauschale nicht gezahlt zu haben, ich denke es ist alles ok, zahl die Kohle nun endlich. oO

Da scheint einer die letzten 4 Jahre seine
Nebenkostenpauschale nicht gezahlt zu haben, ich denke es ist
alles ok, zahl die Kohle nun endlich. oO

Natürlich hab ich die Pauschale bezahlt…hier gehts um die Nachzahlung!

Na dann müssen sie mal mehr Daten und Fakten ranschaffen.
Und die Frage so formulieren, dass man sie auch versteht. Nachzahlungen für Wohnungen die man erst einmal bezieht, scheinen ja Beiträge für den 1. April zu sein. ^^

Was haben sie denn für Ablesewerte, was für einen Heizkostenverteiler? Und klären sie uns mal über die 4 Jahre auf. Abrechnungszeiträume und pi pa po.

Übrigens ist so ein Verbrauch bei geöffneten Fenster unter Berücksichtigung von 4 Jahren sehr wohl möglich, also lassen sie zukünftig solche kindlichen Vergleiche, wenn sie ein vernünftige Antwort haben wollen.

Guten Tag!

Sie sollten sich unbedingt einen Anwalt nehmen. Auf eigene Faust gegen die Abrechnungsunternehmen wird nicht viel Erfolg bringen. Wenn die Nachzahlung nicht schon vorher geltend gemacht wurde, können eh nur die vergangenen 12 Monate erhoben werden.

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ganz klare Sache : ANWALT !!!Ich habe mal gehört nach 3 Jahren können die garnicht mehr das verlangen!da musst dich mal erkundigen.Und wenn ist das auch nicht nachvollziehbar , einfach mal nach 4 Jahren anzukommen und dann eine Rechnung zu schicken!!!
AB VOR GERICHT DAMIT . MIT DEINEM ANWALT!!wenn dein anwalt sogar nicht sagt im gespräch, wir brauchen nix machen und nix bezahlen!!!

heyho… also ich bin ganz frisch gebackener immobilienkaufmann und kann hier licht ins dunkel bringen:

ersteinmal solltest du checken was in deinem mietvertrag steht… bezahlst du monatliche vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser oder eine Pauschale? Eine Pauschale wird nicht abgerechnet. Sie kann nur für die Zukunft erhöht werden, wenn dein Vermieter merkt, dass die Pauschale nicht die Kosten deckt. Aber: Laut Heizkostenverordnung ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung (das wirst du haben da du ja Heizkostenverteiler an deinen Heizkörpern hast)vorgeschrieben. Man zahlt monatliche Vorauszahlungen und einmal jährlich findet eine Abrechnung statt. Der Vermieter kann bestimmen von wann bis wann ein Abrechnungszeitraum geht. Maximal jedoch 12 Monate. Ob nun vom 01.01 bis 31.12 oder 01.05-30.04 ist egal. Nach Ende des Abrechnungszeitraumes hat der Vermieter 12 Monate Zeit dir eine Abrechnung zu erstellen. Schafft er es in den 12 Monaten nicht, verjährt der Anspruch auf eine Nachzahlung. Das interessante ist: Du kannst nach Ablauf trotzdem noch eine Abrechnung von deinem Vermieter verlangen. Denn du könntest ja auch ein Guthaben haben. Dieses verjährt nicht!!! Kurz gesagt, alles was vor der letzten Abechnungsperiode ist, ist verjährt. Du brauchst dir keine Gedanken zu machen.

Kleines Beispiel zum Schluss: Abrechnungszeitraum: 01.01.2009-31.12.2009 Der Vermieter hat bis zum 31.12.2010 Zeit dir eine Heizkostenabrechnung zuzusenden.

Dein Fall grenzt an Strafbarkeit und Dreistigkeit wie ich es noch nie gehört habe. Ich vermute deine neue Hausverwaltung braucht dringend Geld:wink: Und klar gehen sie in Vorkasse. Sie bezahlen ja schließlich die Gasrechnung, oder Öl, oder Fernwärme…

Ich hoffe ich konnte helfen…

Gruß aus Berlin… tobiduck