Kamin im Wohngebiet

Hallo,

ich nutze mit einigen Kollegen eine alte Werkstatt als Gemeinschaftsbüro und dort gibt es folgendes Problem: da die Heizung nicht recht ausreicht für den großen Raum, und auch recht lang braucht, bis sie warm wird, wünschen wir uns einen Holzofen. Vom Vornutzer ist ein ehemals zu handwerklichen Zwecken genutzter Kamin übrig, den man theoretisch nutzen könnte.

Soweit, so gut. Laut Kaminbauer ist alles gar kein Problem, allerdings gibt es laut Schornsteinfeger die Einschränkung, dass die Nachbarn sich beschweren könnten, denn wir befinden uns in einem Wohngebiet. Dann würde der Kamin wieder stillgelegt.

Frage: ist das nicht trotzdem möglich, mit Rußfilter (den man ja jetzt sowieso braucht), oder einem anderen Filter, einem Modell mit besonders niederigen Abgaswerten oder oder…

Ich habe von so etwas noch nie gehört. Möglicherweise liegt es ja an der Schornsteinhöhe? Leider ist meine Information nicht präziser. Wer kennt sich denn mit diesen Bestimmungen genau aus?

Hallo

Hallo,

Da kann nur 1. Der Bezirksschornsteinfeger und 2. die zuständige Kreisverwaltung Auskunft geben !

MfG Klaus

ich nutze mit einigen Kollegen eine alte Werkstatt als
Gemeinschaftsbüro und dort gibt es folgendes Problem: da die
Heizung nicht recht ausreicht für den großen Raum, und auch
recht lang braucht, bis sie warm wird, wünschen wir uns einen
Holzofen. Vom Vornutzer ist ein ehemals zu handwerklichen
Zwecken genutzter Kamin übrig, den man theoretisch nutzen
könnte.

Soweit, so gut. Laut Kaminbauer ist alles gar kein Problem,
allerdings gibt es laut Schornsteinfeger die Einschränkung,
dass die Nachbarn sich beschweren könnten, denn wir befinden
uns in einem Wohngebiet. Dann würde der Kamin wieder
stillgelegt.

Frage: ist das nicht trotzdem möglich, mit Rußfilter (den man
ja jetzt sowieso braucht), oder einem anderen Filter, einem
Modell mit besonders niederigen Abgaswerten oder oder…

Ich habe von so etwas noch nie gehört. Möglicherweise liegt es
ja an der Schornsteinhöhe? Leider ist meine Information nicht
präziser. Wer kennt sich denn mit diesen Bestimmungen genau
aus?

Hallo,

ganz klar der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM). Der kennt nicht nur die allgemeinen gesetzlichen regelungen, sondern auch die örtlichen. Und in keinem Fall kommt man an ihm vorbei. Den BSFM sollte man daher grundsätzlich eher nicht als Gegner ansehen. Ein vernünftiges Verhältnis zu ihm ist da sicher nicht von Nachteil.

Hallo, natürlich kann der vorhandene Kamin mit genutzt werden.Endscheidend ist die Höhe der Schornsteinmündung . Da gibt es bestimmte Vorschriften ,die können auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. In Sachsen ist es glaube ich so das der Schornstein noch 3 Meter über dem höchsten Fensterbrett ( in der Umgebung ) enden muß.Genauere Infos erfährst du von deinem Bezirksschornsteinfegermeister ( BZSFM ).Staatlich Beauftragter für Schornsteine u.s.w. Wenn du dich an die gesetzlichen Vorgaben hälst können die Nachbarn schimpfen wie sie wollen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen

Tschüß Karsten

Hallo
Holzbrennöfen werden auch in Wohngebieten eingesetzt. Nach den neuen Regelungen müssen allerdings Öfen eingesetzt werden, die mit Rußfiltern arbeiten. Es kann aber regionale Regelungen geben. Die kenne ich leider nicht. Beschaffen Sie sich einen Bebauungsplan vom Wohngebiet und schauen Sie dort nach, welche Regelungen da getroffen wurden. Oder noch besser fragen Sie bei Bauamt nach.

Gruß
Andreas

Da kann ich leider nicht helfen.
Bezirksschonsteinfeger fragen.

Hallo,
warum sollte ein Kamin nicht in einem Wohngebiet genutzt werden können? Das ist doch überall üblich, also gibt es in unzähligen Wohngebieten!!
Du hast schon die beiden hierfür richtigen Partner ins Boot geholt: der Schornsteinfeger und der Kaminbauer müssen dir weiterhelfen können, das ist mal sicher.
Evtl. können die Abgase auch verdünnt werden, durch ein Frischluftsystem, oder so etwas ähnliches.
Aber du schreibst es schon sehr richtig: Filter, Kaminhöhe und das, was verbrannt werden soll hat enomren Einfluss auf die Abgase.
Letztlich: bleibe bei den beiden Ansprechpartnern, die MüSSEN dir weiterhlefen können, nerv die einfach bis dir dein passenden Ergebnis vorliegt. Aus meiner Sicht sptich überhaupt nichts gegen einen Kamin…

LG Peter

Hallo Ertha,
m.E. sollte der Einbau des Kamins kein Problem sein, wenn ein Schornstein vorhanden und dieser für den Betrieb eines Ofens ausgelegt ist. Selbstverständlich ist aber darauf zu achten, dass die Nachbarn durch die Abgase nicht belästigt werden, daher ist die Höhe des Schornsteins sehr wichtig. Wichtigste Ansprechperson ist in diesem Fall der Schornsteinfeger, denn dieser muss den Kamin/ -ofen später abnehmen und zum Gebrauch freigeben. Also dort Rücksprache. Er wird die notwendigen Hinweise geben.
Viel Erfolg.
Gruß Günni 27

Hi!
Wenn lt. Schornsteinfeger OK ist und der Rauchgasaustritt ca. 30cm über die Giebelhöhe ist , sehe ich da kein Problem.
Allerdings solltest du den Ofen vom Schornsteinfeger „abnehmen“ lassen,sonst ist deine Freude über den Ofen schnell wieder vorbei…,denn lt. „Brandstätten-Verordnung“ muss er eine Abnahme vornehmen.
Ausserdem solltest du wissen , das der Querschnitt des Kamins mindestens dem Durchmesser entsprechen.
Beispiel.:
Die Durchmesser des vorhandenen Kamins 20cm * 25cm = 500cm2 (Länge mal breite)
Der Ofen hat z.b. 15cm Durchmesser Fläche für Kreis ist
r2*Pi…also radius =7,5cm * 7,5cm * 3.14 = 176,66cm2
also ist der Durchmesserfläche des Kaminzuges höher
als der Durchmesserfläche des Ofens und somit kannst du ihn anschliessen.
Alles klar? Alla dann viel Spass

Hi auch Herr oder Frau oder Wie(?) ertha,

tja, in solchen Fragen berät eigentlich der Kaminkehrer. Es „muss“ möglich sein den Kamin zu nutzen, als Abgasführung eines Holzofens. Wenn das Ding schon mal in Betrieb war funktionierts ja. Falls die Kaminhöhe zu gering ist, muss man „halt“ verlängern, auf die Höhe, die er Kaminkehrer vorgibt. Was den Filter betrifft, so muss der Kaminkehrer das auch wissen. Dafür ist m.E. da.

Schöne Grüße

C.Streibel

Hallo,

vielen Dank für die freundliche Auskunft. Ich werde an der Sache dranbleiben und frage nochmal selber beim Bezirksschornsteinfeger nach.

Herzliche Grüße

Katharina

Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Ja ich denke, es könnte tatsächlich an der Höhe liegen und frage deswegen nochmal beim Schornsteinfeger nach.

Lieber Gruß, ertha

Hallo,

ja ich denke, daran liegt’s. Wird das beste sein, sonst ist die Installation nacher umsonst.
Viele Grüße ertha

Hallo,

ja ich denke, daran liegt’s. Wird das beste sein, sonst ist die Installation nacher umsonst.
Viele Grüße + vielen Dank
ertha

Die Vorgaben hinsichtlich Schornsteinhöhen etc. sind abhängig vom Bundesland. Die entsprechenden Vorschriften sollten sich in der jeweiligen Landesbauordnung finden lassen (http://www.gesetz.de/#).
Der richtige Ansprechpartner für das Problem ist tatsächlich der Schornsteinfeger. Mir ist bekannt, dass in RLP der Schornstein mind. 1,50 m über dem Giebel auch benachbarter Häuser hinausragen muss, damit die Nachbarn nicht „eingequalmt“ werden. Die Vorschrift ist schlussendlich auch berechtigt, wie ich selbst in meinem früheren Büro erfahren durfte, wo der Nachbar uns regelmäßig eingenebelt hat.
Schlussendlich empfehle ich hier auf den Schornsteinfeger zu hören. Inwieweit es hier andere Regeln aufgrund Rußfilter etc. gibt, kann ich auch nicht beantworten.

Hallo ertha,

aus deiner Schilderung der Sachlage kann ich keine ausreichenden Schlüsse ziehen. Einzig der Schornsteinfegermeister kann beurteilen, ob eine Abgasbelästigung zu befürchten ist, die den nachbarschützenden Vorschriften entgegensteht. Eine Auskunft kannst du auch bei der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen, die i.d.R. dem Landratsamt zugeordnet ist.
Freundliche Grüße
Harald

Hallo,

Leider kann ich behiflich sein. Allerdings sind Auflagen bzgl. Kamine verstärkt worden.

Viele Grüße

Meilenstein

Das ist mir Neu und ich kenne keinen Fall, dass sich Anwohner über das Betreiben eines Kamins beschwert haben. Wenn der Schornstein den vorgeschriebnen Anforderungen entspricht, dann kann die Feuerstelle eingerichtet werden. Kamine dürfen natürlich nur mit den zugelassenen Brennmitteln betrieben werden. Erst wenn ihr anfangt eure alten Gummistiefel zu verfeuern, dann sollte es Probleme mit den Nachbarn geben.

mfg db