Manipulation am Heizkörper

Liebe/-r Experte/-in,
schauen Sie bitte unter „Mietrecht“ meine Frage betreffs Manipulation am Heizkörper.

Ich erwarte Ihre Hinweise und Vorschläge mit Dank im Voraus.
MfG Gert

Leider, leider kann ich dazu als Kaufmann nichts sagen. Besser wäre da ein Heizungsinstallateur. Die kennen schon alle Tricks. Gruß - Tut mir leid.

ich bedanke mich trotzdem für die rasche Antwort
Gruß

Leider, leider kann ich dazu als Kaufmann nichts sagen. Besser
wäre da ein Heizungsinstallateur. Die kennen schon alle
Tricks. Gruß - Tut mir leid.

Ich bin Immobilienmakler und kein Rechtsanwalt. Trotzdem hier meine Meinung.
Ich glaube du müsstest als erstes den Diebstahl der Plomben beweisen, der Diebstahl an sich war auch noch nicht die Manipulation nachweisen. Natürlich wird das sehr zu vermuten. Neulich gab es einen Fall wo ein Elektro Zähler nachweislich manipuliert wurde. Das Gericht entschied in diesem Fall, dass der Energieversorger den Stromverbrauch schätzen könnte. Eine juristische Auseinandersetzung würde ich nicht empfehlen, da wie gesagt die Nachweisführung der Manipulation äußerst schwierig sein dürfte. Ich würde den Verbrauch auf der Basis der vergangenen Jahre schätzen und mich dann von dem Mieter trennen.
Viele Grüße Paules Vater

Lieber Gertfritz,
habe nach kurzer Suche leider keine Anfrage gefunden.
Zu Fragen rund um die Immobilie stehe ich gern mit Rat zur Seite. Ihre Anfrage scheint mehr den rechtlichen Teil zu berühren und gehört in die Rechtsabteilung und eindeutig in fachspezigische Hände.
Mfg Opaljäger

kann die Frage nicht finden.

Ich bin auch nicht gewillt jetzt erst lange die Frage zu suchen

Hallo Hilfesuchender,

wenn die Vorjahresverbräuche nicht aussagekräftig sind, würde ich die Heizkosten für dieses Jahr auf 100 % Wohnfläche umlegen.
Die Manipulation ist schwer nachzuweisen und um diesen Rechtsstreit zu entgehen würde ich für diese Jahr auf Wohnflächenumlage umstellen.

Vile Grüße aus Völklingen

Ich kann aber nicht ewig bei „Mietrecht“ suchen.

Moin, moin,

ist ein rechtliches Problem, hierzu kann und darf ich keine beratende Leistung erbringen. Mein Fachgebiet ist die Immobilienbewertung.

MfG und viel Erfolg.
Bernd A. Binder