nachtspeicherelektroöfen ab 2019 verboten?

hallo
ich wohne in einer wohnung die mit nachtspeicheröfen beheizt wird.
stimmt es ,daß ab 2019 nachtspeicherheizungen verboten werden?
und heißt das dann auch, daß es keinen nachtstrom mehr gibt?
ich hab ja keine ahnung von der materie, aber soweit ich weiß
kann man strom schlecht speichern-was passiert dann nachts-werden sämtliche stromerzeugungen nachts abgestellt?in dem haus gibt es keinen kamin-deswegen mach ich mir natürlich jetzt schon gedanken über meine zukünftigen heizmöglichkeiten.bin für jede information oder anregung dankbar.
grüße und danke
arya

Hallo !

Prost Neujahr wünsche ich Dir !

Das Datum 2019 kann ich nicht sicher bestätigen,aber es gibt ein Enddatum,es gilt nach meiner info aber für Mehrfamilienhäuser,also die typischen Mietshäuser,wo man in der Vergangenheit von Einzelöfen statt auf Zentralheizung auf Nachtspeicher umgestellt hatte.

Es sind also die Vermieter am Zuge,ihre Häuser auf eine moderne Zentralheizung umzurüsten.

Nachtstrom ist billiger,weil man so die Kraftwerke besser auslasten konnte,sie konnten nicht schnell dem Verbrauch angepasst werden (Grundlast/Spitzenlast). Das Problem ist zwar noch da,aber es ändert sich,weil besser regelbare Kraftwerke und sonstige Einspeiser am Markt auftreten(Wind,Solar,Kraftwärmekopplungen).
Ich erwarte keine Probleme,denn Nachtspeicherheizungen machen nur noch einen sehr geringen Teil am Strombedarf aus.

Durch die EU-Forderung nach Einführung der modernen Stromzähler(„Smartmeter“) und die damit verbundene Möglichkeit dem Kunden über den Tag/Nacht verteilt mehrere Strompreise anzubieten und abzurechnen,würde sich für Nachtspeicherheizungen in Einzelhäusern z.B. nicht groß was ändern.

MfG
duck313

Hallo !

Ich habe mich noch mal eingelesen:

Es betrifft Eigentümer von Häusern mit mehr als 5 Wohnungen,die mit Nachtspeicher beheizt werden.
Es besteht eine Stilllegungspflicht dieser Öfen nach max. 30 Jahren ab Einbauzeitpunkt !
Das bedeutet,neuere Öfen aus den letzten Jahren(selten!) haben mehr Zeit als bis zum Stichtag 31.12.2019.
Für Anlagen älter als 30 Jahre gilt dieses Datum 2019.

Für Selbstnutzer im Eigenheim trifft das also nicht zu. Es kann aber andere Wechselgründe geben,denn ob man verbilligten Nachtstrom oder überhaupt zeitweise verbilligten Strom geliefert bekommen wird,ist eine ganz andere Sache. Das ist ja schon heute fast nur bei den örtlichen Grundversorgern möglich,man kann also kaum zu günstigeren Anbietern wechseln.
Mag sich in Zukunft ändern,aber aus anderen Gründen (tagszeitabhängige Strompreise).
Notfalls muss man eben mit Tagstrom heizen und das würde die schon teuerste Heizengergie noch absurder machen.

MfG
duck313