183-Tageregel - Arbeit 220 Tage in CH

Hallo,

wahrscheinlich habe ich die 183-Tageregel nicht verstanden, aber trotzdem die Frage:

Folgender Sachverhalt:
Arbeitgeber (AG) sitzt in der Schweiz - Basel.
Arbeitnehmer (AN) zieht innerhalb Deutschlands an die Schweizer Grenze, z.B. Lörrach.
AN ist festangestellt - und arbeitet 220 Tage in der Schweiz - regelmäßig 8 Stunden (40 H / Woche). Fährt morgens hin und abends - nach getaner Arebrit wieder zurück.

Ist dieser Arbeitnehmer dann noch Grenzgänger - oder wird er dann komplett in der Schweiz besteuert und muß keine Steuer an das deutsche Finanzamt zahlen, da er ja regelmäßig 8 Stunden seine Tätigkeit in der Schweiz verrichtet?

Eine klare Antwort würde mich sehr freuen.

Vielen Dank und Grüße

wahrscheinlich habe ich die 183-Tageregel nicht verstanden,

AN ist festangestellt - und arbeitet 220 Tage in der Schweiz -
regelmäßig 8 Stunden (40 H / Woche). Fährt morgens hin und
abends - nach getaner Arbeit wieder zurück.

wird er
dann komplett in der Schweiz besteuert und muß keine Steuer an
das deutsche Finanzamt zahlen, da er ja regelmäßig 8 Stunden
seine Tätigkeit in der Schweiz verrichtet?

Nein.

Ich empfehle das Lesen des § 8 AO und des § 1 EStG. Danach ist der AN in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Grenzgänger Schweiz
Hi,

Folgender Sachverhalt:
Arbeitgeber (AG) sitzt in der Schweiz - Basel.
Arbeitnehmer (AN) zieht innerhalb Deutschlands an die
Schweizer Grenze, z.B. Lörrach.
AN ist festangestellt - und arbeitet 220 Tage in der Schweiz -
regelmäßig 8 Stunden (40 H / Woche). Fährt morgens hin und
abends - nach getaner Arebrit wieder zurück.

Ist dieser Arbeitnehmer dann noch Grenzgänger

Der AN ist Grenzgänger.

  • oder wird er

dann komplett in der Schweiz besteuert und muß keine Steuer an
das deutsche Finanzamt zahlen, da er ja regelmäßig 8 Stunden
seine Tätigkeit in der Schweiz verrichtet?

Art 15a DBA Schweiz
Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer von 4,5%. Das Gehalt ist in Deutschland voll steuerpflichtig (wie inländischer Lohn), die schweizer Quellensteuer wird in Deutschland angerechnet.

Schöne Grüße
C.