Hallo,
wahrscheinlich habe ich die 183-Tageregel nicht verstanden, aber trotzdem die Frage:
Folgender Sachverhalt:
Arbeitgeber (AG) sitzt in der Schweiz - Basel.
Arbeitnehmer (AN) zieht innerhalb Deutschlands an die Schweizer Grenze, z.B. Lörrach.
AN ist festangestellt - und arbeitet 220 Tage in der Schweiz - regelmäßig 8 Stunden (40 H / Woche). Fährt morgens hin und abends - nach getaner Arebrit wieder zurück.
Ist dieser Arbeitnehmer dann noch Grenzgänger - oder wird er dann komplett in der Schweiz besteuert und muß keine Steuer an das deutsche Finanzamt zahlen, da er ja regelmäßig 8 Stunden seine Tätigkeit in der Schweiz verrichtet?
Eine klare Antwort würde mich sehr freuen.
Vielen Dank und Grüße