2. Lonsteuerkarte/ Steuerklasse 6

Hallo

habe da eine Frage über die 2. Lohnsteuerkarte bwz. Steuerklasse 6.

Wenn man als Student einen Pflichtpraktikum absolviert und während dessen noch ein Arbeitsverhältnis hat (400- Job) aber dieser Betrieb auch eine Lohnsteuerkarte verlangt dann müsste man eine 2. Karte beantragen.
Stimmt das??

Welche Lohnsteuerkarte bekommt welcher Betrieb?
Wäre ja besser wenn die Pratikantenstelle Klasse 1 bekommt udn 400- Job Klasse 6, denn im Pratikum bekommt man mehr Gehalt.

Werden dann trotzdem Steuern abgezogen obwohl man Student ist und ein Pflichtpratikum absolviert und noch ein Arbeitsverhältnis hat?

Wenn ja, hat man auf die gezahlten Steuern wieder Anpsruch beim Lohnsteuerausgleich?

PS: Das Praktikum ist sozialversicherungsfrei da Pflicht dh. wenn man 500€ bekommt muss man nichts abdrücken an Steuern?

Ein dank im voraus

man zahlt immer Steuer, ob man Student ( ist ja kein Beruf, sondern eine Ausbldung) oder Professor oder Hilfsarbeiter1 De 2. Steuerkarte mit Kl. 6 sollte immer der niedrigere Lohn bekommen und am Ende macht man eine Einkommensteuererklärung und bekommt das, was zuviel war wieder zurück!

E.

Guten Tag,

Hallo,

danke für die schnelle Antwort

das bedeutet man muss eine Einkommenssteuererklärung für beide Lohnsteuerkarten machen?

Indirekt bedeutet das, dass man für die Lohnsteuerkart 6 mehr Steuern bezahlt? Und dies auch wenn sich für eine geringfügige Beschäfigung handelt, wo man unter 400€ verdient?
Bei einem Pflichtpraktikum da man noch an der Uni immatrikuliert ist zahlt ist man nicht sozialversicherungspflichtig

Spielt das keine Rolle?

DAnk schon mal

Hallo,
nicht Äpfel mit Birnen vergleichen…
Zur Sozialversicherung zählen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und diese Beiträge gehen an die Krankenkasse.
Lohnsteuer geht an das Finanzamt.
Ein sozialversicherungsfreier Job ist nicht unbedingt lohnsteuerfrei.

Wenn der 2. Job unter 400 € bleibt , also ein Minijob ist, würde ich mit dem Arbeitgeber sprechen. Außer Vorlage einer 2. Lohnsteuerkarte kann der Arbeitgeber auch pauschal nur 2 % an Lohnsteuer für diesen Job abführen. Diese 2 % zahlt der Arbeitgeber selbst oder er wälzt auf den Arbeitnehmer ab. Ist günstiger als Steuerklasse 6.

Gruß
Silverlady

Hallo

danke

Das mit dem Arbeitgeber geht leider nicht denn die wollen eine Lohnsteuerkarte haben.

Aber beim Lohnsteuerausgleich bekommt man doch alles wieder zurück als Student oder?

Muss man dann für beide Lohnsteuerkarte eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen?
Kann man auch die Fahrkosten zum Praktikumplatz absetzen also Pendlerpauschale?

Grüße

Hallo
Hallo,
danke
bitte.
Das mit dem Arbeitgeber geht leider nicht denn die wollen eine
Lohnsteuerkarte haben.

Wenn das wirklich ein Minijob ist, mit Meldung an die Bundesknappschaft, dann kann der Mitarbeiter verlangen, dass die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2 % des Brutto auf ihn abgewälzt und nicht nach Klasse 6 abgerechnet wird. Die Einkünfte aus diesem Minijob würden dann auch nicht auf der Lohnsteuerkarte erscheinen und müssten nicht bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Aber beim Lohnsteuerausgleich bekommt man doch alles wieder
zurück als Student oder?

Das kann man so nicht sagen. Kommt darauf an, was die Person sonst noch für Einkünfte hat. Und ob die Person Student oder Angestellter ist, ist irrelevant.

Muss man dann für beide Lohnsteuerkarte eine
Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen?

Ja, eine Einkommensteuerklärung.

Kann man auch die Fahrkosten zum Praktikumplatz absetzen also
Pendlerpauschale?

Ja. Und wenn der Minijob auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, dann auch diese Fahrtkosten. Aber nur dann.

Grüße

Gruß
Silverlady

Danke Silverlady für die kompetente Antworten

eine Frage noch

wenn man bei der Lohnsteuerkarte 6 also beim Arbeitgeber weniger als 400€ verdiene müsste man ja keine Lohnsteuer zahlen wenn der Vertrag als Student abgewickelt ist (Stellungnahme vom Arbeitgeber) denn mit Klasse 1 zahlt man ja auch keine Lohnsteuer wenn man unter 400€ ist.

Stimmt das??

Danke Silverlady für die kompetente Antworten

Bitte.

eine Frage noch

gerne…

wenn man bei der Lohnsteuerkarte 6 also beim Arbeitgeber
weniger als 400€ verdiene müsste man ja keine Lohnsteuer
zahlen wenn der Vertrag als Student abgewickelt ist
(Stellungnahme vom Arbeitgeber) denn mit Klasse 1 zahlt man
ja auch keine Lohnsteuer wenn man unter 400€ ist.

Stimmt das??

Also, Lohnsteuer zahlen Arbeitnehmer.
Es ist egal, ob der Arbeitnehmer nebenbei noch selbständig oder Student oder schon Rentner ist oder…
Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem Bruttogehalt und der Lohnsteuerklasse.
Beispiel: Jemand mit einem Bruttogehalt von 500 € und LSt-Klasse 1 zahlt noch keine Steuern, mit LSt-Klasse 6 hätte er schon ca. 70,- € monatlich abzudrücken.
Mit LSt-Klasse 1 fängt die Steuerlast bei ca. 1000,- € brutto an.
Es gibt Lohnsteuertabellen, da kann man das „nachlesen“.

Minijobs (das sind die bis 400,- € monatlich) sind EIGENTLICH steuerfrei.
Eigentlich, weil es mehrere Möglichkeiten der Besteuerung gibt.
Generell fallen 2 % pauschale Lohnsteuer an.

  • Diese 2 % kann der Arbeitgeber übernehmen oder
  • auf den Arbeitgeber abwälzen oder
  • nach vorgelegter Steuerkarte abrechnen.
    In der Praxis wird hauptsächlich die 1. Variante gewählt, die letzte kaum.

Gruß
Silverlady

Ok dankeschön

wo kann ich das nachlesen?

Grüße
PS: Wahrscheinlich auch die letzte Frage :wink:

Minijobs (das sind die bis 400,- € monatlich) sind EIGENTLICH
steuerfrei.
Eigentlich, weil es mehrere Möglichkeiten der Besteuerung
gibt.
Generell fallen 2 % pauschale Lohnsteuer an.

  • Diese 2 % kann der Arbeitgeber übernehmen oder
  • auf den Arbeitgeber abwälzen oder

Hier habe ich mich verschrieben. Das muss natürlich „auf den Arbeitnehmer abwälzen“ heißen.

  • nach vorgelegter Steuerkarte abrechnen.
    In der Praxis wird hauptsächlich die 1. Variante gewählt, die
    letzte kaum.

Gruß
Silverlady

Hallo,
alles was Du über den Minijob wissen möchtest, kannst Du hier nachlesen:

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10948/DE/2__AG/4__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10948/DE/2 AG/4 steuerrecht/1 besteuerung gering/besteuerung__gering.html)

Über Lohnsteuer und Lohnsteuertabellen findest Du gute Hinweise in wikipedia.
Da gibt es dann auch Links ins Einkommensteuergesetz (EStG).

Gruß
Silverlady