Hallo
habe da eine Frage über die 2. Lohnsteuerkarte bwz. Steuerklasse 6.
Wenn man als Student einen Pflichtpraktikum absolviert und während dessen noch ein Arbeitsverhältnis hat (400- Job) aber dieser Betrieb auch eine Lohnsteuerkarte verlangt dann müsste man eine 2. Karte beantragen.
Stimmt das??
Welche Lohnsteuerkarte bekommt welcher Betrieb?
Wäre ja besser wenn die Pratikantenstelle Klasse 1 bekommt udn 400- Job Klasse 6, denn im Pratikum bekommt man mehr Gehalt.
Werden dann trotzdem Steuern abgezogen obwohl man Student ist und ein Pflichtpratikum absolviert und noch ein Arbeitsverhältnis hat?
Wenn ja, hat man auf die gezahlten Steuern wieder Anpsruch beim Lohnsteuerausgleich?
PS: Das Praktikum ist sozialversicherungsfrei da Pflicht dh. wenn man 500€ bekommt muss man nichts abdrücken an Steuern?
Ein dank im voraus