Abfindung und Abgaben

Hi
wie sieht denn die Regelung bei einer Abfindung aus?
Ich meine ich las mal (aber die neue Regierung ändert ja alles),
dass 8100 Euro steuerfrei sind.
Nehmen wir an meine Abfindung sei 20.000 Euro.
Dann waeren also noch zu behandeln 11.900 Euro.
Welche Abzüge hätte ich? Steuern, Solzialversicherungen?
Und welcher Steuersatz würde zugrunde gelegt? Mein normaler vom
Gehalt? Oder würde diese Summe auf mein Gesamteinkommen
aufgerechnet und dann versteuert?

Noch isses so…
Hi

Abfindungen zum Ausgleich des Verlustes eines Arbeitsplatzes setze ich mal voraus…

Ich meine ich las mal (aber die neue Regierung ändert ja
alles),
dass 8100 Euro steuerfrei sind.

Genaugenommen sind es 8181,- € (können auch 10226€ oder 12271€ sein, aber bleiben wir mal bei den 8181…)

Nehmen wir an meine Abfindung sei 20.000 Euro.
Dann waeren also noch zu behandeln 11.900 Euro.
Welche Abzüge hätte ich? Steuern, Solzialversicherungen?

Steuern fallen an, SV-Beiträge nicht

Und welcher Steuersatz würde zugrunde gelegt? Mein normaler
vom
Gehalt? Oder würde diese Summe auf mein Gesamteinkommen
aufgerechnet und dann versteuert?

Mir fällt da spontan die sogenannte Fünftelregelung ein. Du teilst den verbleibenden Betrag (die 11819,-€) durch fünf. Vom Ergebnis werden die Steuern für Einmalzahlungen ermittelt - es wird quasi ermittelt, was für die 2363,80 € an Steuern gezahlt werden müsste, wenn es ein Einmalbezug (wie Weihnachtsgeld) wäre. Die hier ermittelten Steuern werden dann mit fünf multipliziert, und schon hast Du die Steuerlast.

Und da soll noch mal jemand sagen, unser Steuerrecht wäre kompliziert *lol*

Grüße
Guido

Hi

Abfindungen zum Ausgleich des Verlustes eines Arbeitsplatzes
setze ich mal voraus…

Ja, leider, so isses

Ich meine ich las mal (aber die neue Regierung ändert ja
alles),
dass 8100 Euro steuerfrei sind.

Genaugenommen sind es 8181,- € (können auch 10226€ oder 12271€
sein, aber bleiben wir mal bei den 8181…)

In welchem Fall sind die anderen Zahlen relevant?

Nehmen wir an meine Abfindung sei 20.000 Euro.
Dann waeren also noch zu behandeln 11.900 Euro.
Welche Abzüge hätte ich? Steuern, Solzialversicherungen?

Steuern fallen an, SV-Beiträge nicht

Aha, das ist gut
mit den SV, nicht mit den Steuern

Und welcher Steuersatz würde zugrunde gelegt? Mein normaler
vom
Gehalt? Oder würde diese Summe auf mein Gesamteinkommen
aufgerechnet und dann versteuert?

Mir fällt da spontan die sogenannte Fünftelregelung ein. Du
teilst den verbleibenden Betrag (die 11819,-€) durch fünf. Vom
Ergebnis werden die Steuern für Einmalzahlungen ermittelt - es
wird quasi ermittelt, was für die 2363,80 € an Steuern gezahlt
werden müsste, wenn es ein Einmalbezug (wie Weihnachtsgeld)
wäre. Die hier ermittelten Steuern werden dann mit fünf
multipliziert, und schon hast Du die Steuerlast.

Und da soll noch mal jemand sagen, unser Steuerrecht wäre
kompliziert *lol*

D.h. also es wird nicht mit meinem Gehalt verrechnet
Danke
Kay

Was ich noch gelesen habe und nicht so richtig verstehe:
Die 5telung stimmt wohl
Aber es wird dieser fünfte Teil auf das Jahresgehalt
draufgeschlagen, dann die Steuerlast ohne Abfindung mit der mit
Abfindung verglichen, die Differenz mal 5 genommen und dann
festgelegt
So verstehe ich es
Da stellt sich die Frage:
Wenn ich im Januar eine Abfindung bekomme, ist dann
die Abfindung also erst bei der Steuererklärung 2003 (die ich im
Jahr 2004 mache) einzurechnen?
D.h. ich habe das Geld der Abfindung erstmal, oder?

Hi

Mir fällt da spontan die sogenannte Fünftelregelung ein. Du
teilst den verbleibenden Betrag (die 11819,-€) durch fünf. Vom
Ergebnis werden die Steuern für Einmalzahlungen ermittelt - es
wird quasi ermittelt, was für die 2363,80 € an Steuern gezahlt
werden müsste, wenn es ein Einmalbezug (wie Weihnachtsgeld)
wäre. Die hier ermittelten Steuern werden dann mit fünf
multipliziert, und schon hast Du die Steuerlast.

Ich habe das mal anhand eines Beispiels, das sehr realistisch
ist durchgerechnet
Wenn ich die Methode nehme und das so verrechne, bleiben mir 50%
der ABfindung. Und das ohne die Sozialabgaben
D.h. 50% Steuer auf eine schwer verdiente Abfindung…

Öhm - nö!
Hi!

Aber es wird dieser fünfte Teil auf das Jahresgehalt
draufgeschlagen, dann die Steuerlast ohne Abfindung mit der
mit
Abfindung verglichen, die Differenz mal 5 genommen und dann
festgelegt
So verstehe ich es

Ich glaube es ja nicht! Ich habe es tatsächlich geschafft, die 5tel-Regelung verständlich zu erklären…

Da stellt sich die Frage:
Wenn ich im Januar eine Abfindung bekomme, ist dann
die Abfindung also erst bei der Steuererklärung 2003 (die ich
im
Jahr 2004 mache) einzurechnen?
D.h. ich habe das Geld der Abfindung erstmal, oder?

Nein!
Wenn Du ein normales Einkommen von 4000,- € im Januar hast, dann ist Dein vorrausichtliches Jahreseinkommen ohne den Einmalbezug 4000 x 12, also 48000 €!

Grüße
Guido

Hallo Kay!

Haste recht gut gelesen! Ein Fünftel der Abfindung wird auf Deine Einkünfte draufgerechnet, davon die Steuer ermittelt; dann die Steuer Deines Einkommens ohne Abfindung. Die Differenz der beiden Steuerbeträge mal fünf ist die Steuer, die auf die Abfindung entfällt!
Die Freibeträge der Abfindung hängen mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses und Deinem Alter zusammen.

Wenn Du im Januar 2003 die Abfindung bekommst, musst Du sie in der Steuererklärung 2003 im Jahr 2004 angeben, richtig!
Bis dahin muss die Abfindung aber nicht steuerfrei sein, es sei denn, sie ist so gering, dass durch die Fünftelungsregelung wirklich keine Steuer herauskäme oder dass Dein Arbeitgeber (bzw. die Stelle für die Lohnabrechnungen, etc.) einen Fehler macht, was durchaus vorkommt. Eigentlich sollte es so sein, dass Dein Arbeitgeber bereits den zu erwartenden Steuerbetrag ans zuständige Finanzamt abführt.

Wenn Du Dich genauer informieren möchtest, gib doch mal in einer Suchmaschine „Abfindung Besteuerung“ oder sowas ein, bekommst durchaus brauchbare Angebote!

Liebe Grüße

Sonja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sicher 50 %?
Hi!

Dann müsstest Du schon ein recht ordentliches Einkommen (Single ca. 55000 €) haben!

Nur mal so ne Anmerkung…

Grüße
Guido

P.S. Wenn Du eine recht genaue Zahl haben willst, kannst Du mich anmailen

Ich bin SIngle und habe ein brauchbares Einkommen

-)

Aber bald nicht mehr

P.S. Wenn Du eine recht genaue Zahl haben willst, kannst Du
mich anmailen

Wie soll das gehen?
Dazu müsstest Du doch mein Einkommen für das nächste jahr oder dieses jahr kennen
Ich maile mal
Danke

Ich glaube es ja nicht! Ich habe es tatsächlich geschafft, die
5tel-Regelung verständlich zu erklären…

Jau

Nein!
Wenn Du ein normales Einkommen von 4000,- € im Januar hast,
dann ist Dein vorrausichtliches Jahreseinkommen ohne den
Einmalbezug 4000 x 12, also 48000 €!

Wenn ich zu dem Zeitpunkt arbeitslos bin oder mich selbständig mache oder im Ausland arbeite, was dann?

Hi!

Wenn Du ein normales Einkommen von 4000,- € im Januar hast,
dann ist Dein vorrausichtliches Jahreseinkommen ohne den
Einmalbezug 4000 x 12, also 48000 €!

Wenn ich zu dem Zeitpunkt arbeitslos bin oder mich selbständig
mache oder im Ausland arbeite, was dann?

Du wirst die Abfindung mit der letzten Abrechnung bekommen - zumindest wird Dein Noh-AG sie mit der letzten Abrechnung versteuern (müssen).

Grüße
Guido

Du wirst die Abfindung mit der letzten Abrechnung bekommen -
zumindest wird Dein Noh-AG sie mit der letzten Abrechnung
versteuern (müssen).

Aha
das heisst also ich muss sie mit der Steuererklärung 2002 berechnen
Und wenn ich sie mit dem letzten Gehalt bekomme, wird es dann gleihc mit dem Gehalt besteuert, für diesen Monat? Und wie wenden sie dann die 5tel Regelung an.
ich dachte das geht nur bei einer Jahresrechnung

Langsam
Angenommen, Du bekommst Deine letzte Abrechnung im Februar.

Im Januar hast Du 3000 € verdient, im Februar 4000 €.

Dein voraussichtliches Jahreseinkommen (auch, wenn Du im Februar gehst) ist 7000 / 2 * 12, also 42000 €

Jetzt werden von diesen 42000 € die Steuern abgelesen, und anschließend wird abgelesen, was an Steuern bei den 42000 € plus einem Fünftel der Abfindung (dem steuerpflichtigen Teil) anfällt.

Diese Differenz mal fünf ist dann die Steuerlast auf die Abfindung.

Grüße
Guido

Angenommen, Du bekommst Deine letzte Abrechnung im Februar.

Im Januar hast Du 3000 € verdient, im Februar 4000 €.

Dein voraussichtliches Jahreseinkommen (auch, wenn Du im
Februar gehst) ist 7000 / 2 * 12, also 42000 €

Jetzt werden von diesen 42000 € die Steuern abgelesen, und
anschließend wird abgelesen, was an Steuern bei den 42000 €
plus einem Fünftel der Abfindung (dem steuerpflichtigen Teil)
anfällt.

Diese Differenz mal fünf ist dann die Steuerlast auf die
Abfindung.

Schade.
Ich hatte gehofft es wäre wie ein zinsloses Darlehen
D.h. wenn ich dann das ganze Jahr über 2000 Euro pro Monat verdiene
bekomme ich ueber den Lonsteuerjahresausgleich was zurück, oder?

So ist es (owT)