Abgeltungssteuer

Seit 2009 gibt es die Abgeltungssteuer.
Vorher musste man für den Gewinn bei Aktien, die man innerhalb eines Jahres wieder verkauft hat, Steuern bezahlen bzw. bei der Einkommensteuererklärung angeben.
Wie verhält es sich heute? Werden einem die Steuern gleich abgezogen oder muss man sie bei der Einkommensteuererklärung angeben?

Hallo moni49,
die Steuer wird sofort vom Gewinn abgezogen - bis auf den Freibetrag (sofern er eingereicht wurde).
Es gibt drei Steuertöpfe, die separat bei jeder Bank geführt werden (einfach gesagt):

  • Zinsen und Dividende
  • Veräußerungsgewinne (also Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, sofern sie nicht als Wertpapiere mit festem Zinsversprechen vom Finanzamt klassifiziert wurden - aber das ist wiederum ein Extra-Thema)
  • anrechenbare Quellensteuer (wenn bereits im Ausland Steuern abgezogen wurden)
    Wenn z.B. bei einen Verkauf von Aktien ein Gewinn angefallen ist (die Bank hat exakt den Einkaufspreis und die anteiligen Transaktionskosten in der Datenbank), und es gibt keinen Freistellungsauftrag oder dieser ist ausgeschöpft, dann wird von dem Gewinn (Verkaufspreis minus Ankaufspreis minus anteilige Transaktionskosten) die Abgeltungssteuer (25% + 5,5% auf die Abgeltungssteuer für den Soli-Zuschlag + ggf. Kirchensteuer, also 26,375% + ggf. Kirchensteuer) diese Steuer einbehalten und an den Fiskus abgeführt. Wenn bei dem nächsten Verkauf im gleichen Jahr ein Verlust anfällt, dann wird die per saldo zuviel bezahlte Steuer wieder zrückgebucht (erhält man wieder zurück). Dieses Verfahren wird je Steuertopf angewandt (es gibt auch negative Quellensteuer).
    Wenn am Jahresende ein Gewinn existiert, dann ist der als netto zu betrachten, weil ja bereits Abgeltungssteuer abgeführt wurde. Existiert ein Verlust, dann wurde per saldo auch kein Steuer abgeführt und der Verlust wird automatisch in das nächste Jahr übernommen (Verlustvortrag) - das ist gut. Aber nur bei eben dieser Bank. Wenn der Verlust auf eine andere Bank übertragen werden soll, geht das nicht direkt, sondern nur dadurch, indem die Bank eine Verlustbescheinigung z.B. für das Jahr 2010 ausstellt (muss beantragt werden), diese Verlustbescheinigung der Einkommenssteuererklärung für 2010 beigelegt wird und mit den gleichartigen Gewinnen in 2011 bei der gleichen oder einer anderen Bank über die Einkommensteuer für 2011 (in 2012) vom Fiskus verrechnet wird.

Gruß

Guten Tag,

recht, recht herzlichen Dank für die sehr ausführliche Info. Nun weiß ich in etwa Bescheid, es geht hier auch nur um kleinere Summen. Wichtig war für mich zu wissen ob man dann verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben oder nicht. Aber wenn die Steuer gleich abgezogen wird ist das ja auch der einfachste Weg. (Sollte bei vielen Steuern so sein), dann gibt es auch keine Steuerhinterziehungen mehr. Na ja, ich sehe das wohl ein bisschen zu einfach.
Noch einmal vielen Dank.

Noch etwas: Wenn das steuerpflichtige Einkommen gering (Steuerprogession kleiner als 25%) ist, dann lohnt es sich, eine Steuererklärung einzureichen. In diesem Fall bekommt man vom Fiskus die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer nebst Solizuschlag zurückerstattet.
Gruß und guten Rutsch