Servus,
doch doch, es ist genau so, wie ich geschrieben habe:
Der Steuerpflichtige erhält einen Steuerbescheid (avis d’impôt), auf dem die bei der Veranlagung berücksichtigten Besteuerungsgrundlagen, die festgesetzte Steuer (IR) und die fällige Zahlung, ggf. unter Berücksichtigung der geleisteten Zahlungen (Lohnsteuereinbehalt gibt es in F nicht), zu lesen sind.
Genauso wenig wie in D gibt es eine Bestätigung darüber, dass die im Bescheid festgesetzte Steuer tatsächlich bezahlt worden ist. Wenn dieser Nachweis verlangt wird, braucht man den Bescheid zusammen mit dem Kontoauszug, auf dem die Zahlung belastet ist.
Die Steuerbescheide für 2010 werden im August versendet; Termin für die Abgabe auf Papier für die Erklärung der Einkünfte aus 2010 war der 30.05.2011 (inzwischen ähnlich wie in Deutschland - früher galten beim fisc viel engere Fristen).
Zweitschriften von früheren Steuerbescheiden können beim zuständigen französischen Finanzamt angefordert werden.
Achtung: Die Steuererklärung für 2010 heißt beim fisc in Frankreich „Steuerklärung 2011“, das ist anders als in Deutschland.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder