Ablauf französische Steuererklärung

Hallo,

ich eine etwas blöde Frage, aber trotzdem müsste die beantwortet werden.

Hat jemand Erfahrungen mit französischen Steuererklärungen? Verhalten sich die Ämter nach Einreichung der Steuererklärung so wie die deutschen? Sprich bekommt man wie in Deutschland einen Bescheid/Bestätigung bezüglich der gezahlten Steuer, oder machen die das anders?

Danke für die Antwort!

VG
W3lcome

Servus,

im August werden die Steuerbescheide versendet, die prinzipiell ähnlich aufgebaut sind wie die in Deutschland: Sie enthalten die der Veranlagung zugrunde gelegten Besteuerungsgrundlagen, den zu zahlenden Betrag und Termin für die Zahlung und eine Rechtsmittelbelehrung.

Eine Bestätigung für die gezahlte Steuer gibt es weder in D noch in F. Wenn man jetzt dem deutschen Finanzamt die tatsächliche Besteuerung in F nachweisen muss, braucht man also nicht bloß den französischen avis d’impôt, sondern auch einen geeigneten Zahlungsnachweis (Kontoauszug mit Belastung des überwiesenen Betrages).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Eine Bestätigung für die gezahlte Steuer gibt es weder in D
noch in F.
Dä Blumepeder

Das ist so nicht ganz korrekt, jedenfalls für F: Wenn im Vorjahr Steuern zu zahlen waren, wird man im Folgejahr zu Vorauszahlungen verdonnert. Die sind dann vierteljährlich zu zahlen. Diese Vorauszahlungen werden auf dem Steuerbescheid natürlich angegeben und es ist nur noch eine Differenz zu zahlen oder man erhält Geld zurück.
Gruß
Fritz

Servus

das widerspricht sich überhaupt nicht.

Nochmal:

Es gibt vom Fisc keine explizite Bestätigung dafür, dass für einen Veranlagungszeitraum ein Betrag an IR bezahlt worden ist.

Vorauszahlungen wie in F (und in D bei Selbständigen) und Lohnsteuerabzug wie in D haben überhaupt nichts mit der effektiv für eine Periode festgesetzten Steuer zu tun.

Wenn man gegenüber der deutschen Finanzbehörde nachweisen muss, dass in F die Besteuerung des dort steuerpflichtigen Einkommens tatsächlich stattgefunden hat - und darum geht es offensichtlich in der Frage - hilft keine retenue à la source und kein paiement préalable: Der Fisc setzt im avis d’impôt nur den IR fest; mit oder ohne Anrechnung von Vorauszahlungen, je nach Sachhverhalt.

Eine Bestätigung darüber, dass der IR tatsächlich bezahlt worden ist, gibt der avis d’impôt nicht.

Et c’est ainsi qu’Allah est grand

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder,

danke für die Antwort :smile:.

Also ist es in Frankreich nicht so wie in Deutschland, das man in der Regel einen Bescheid bekommt, das man Steuern wieder bekommt oder nachzahlen muss? Das war im meinem Gedankengang die Bestätigung, dass man das ganze eingereicht und bearbeitet wurde.

Ich frage im Prinzip explizit, da ich eine Steuererklärung meines Vaters benötige, um für das Bafögamt einen Antrag machen zu können. Jetzt hat er mir nur gesagt, dass er die Steuererklärung wohl für das Jahr gemacht hat, die abgegebene Steuererklärung aber wohl nicht finden kann. Jetzt soll ich heraus finden, was das Amt aus einer abgegeben Steuererklärung macht, damit er dann da weiter suchen kann.

Wenn er keine gemacht haben sollte, wird das französische Finanzamt sicherlich längst nachgehakt haben. Es wird wohl darauf hinaus laufen, dass er da direkt anrufen muss. Die „Bestätigung“ bleibt ja demnach aus.

Danke für die Hilfe!

VG
W3lcome

Servus,

doch doch, es ist genau so, wie ich geschrieben habe:

Der Steuerpflichtige erhält einen Steuerbescheid (avis d’impôt), auf dem die bei der Veranlagung berücksichtigten Besteuerungsgrundlagen, die festgesetzte Steuer (IR) und die fällige Zahlung, ggf. unter Berücksichtigung der geleisteten Zahlungen (Lohnsteuereinbehalt gibt es in F nicht), zu lesen sind.

Genauso wenig wie in D gibt es eine Bestätigung darüber, dass die im Bescheid festgesetzte Steuer tatsächlich bezahlt worden ist. Wenn dieser Nachweis verlangt wird, braucht man den Bescheid zusammen mit dem Kontoauszug, auf dem die Zahlung belastet ist.

Die Steuerbescheide für 2010 werden im August versendet; Termin für die Abgabe auf Papier für die Erklärung der Einkünfte aus 2010 war der 30.05.2011 (inzwischen ähnlich wie in Deutschland - früher galten beim fisc viel engere Fristen).

Zweitschriften von früheren Steuerbescheiden können beim zuständigen französischen Finanzamt angefordert werden.

Achtung: Die Steuererklärung für 2010 heißt beim fisc in Frankreich „Steuerklärung 2011“, das ist anders als in Deutschland.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Natürlich bekommt man auch in Frankreich vom Finanzamt einen Steuerbescheid. Er heißt:
„Avis d’impot sur le revenu 20xxx“.
Hierin ist wie in D beschrieben, wieviel man bereits bereits gezahlt hat, wieviel man zu zahlen hat und wieviel versteuert werden muß.
Wenn der Bescheid für dieses explizite Jahr nicht mehr gefunden werden kann, hilft auch die Steuernummer (numero fiscal) für ein anderes Jahr, weil sie gleich bleibt. Wichtig ist auch, daß trotz Zusammenveranlagung Mann und Frau zwei getrennte Nummern haben! Das Finanzamt, das den Steuerbescheid ausgestellt hat, kann dann auch eine Kopie machen.
Viel Erfolg
Fritz