Abschreibung

Hallo zusammen,

ich hab mir 2001 für meine redaktionelle Angestellten-Tätigkeit ein Notebook gekauft und es in der Steuererklärung für 2001 erstmals abgeschrieben. Im vergangenen Jahr hab ich’s leider vergessen.

Leider weiß ich nicht mehr, auf wie viel Jahre ich es abschreiben wollte. Bekommt man das beim Finanzamt raus oder sieht man das sogar auf dem Steuerbescheid?

Ich muss das rausfinden, um zu wissen, ob ich für 2003 nochmal abschreiben kann.

Danke!

Hallo Kerstin,

hast Du eventuell eine Zweitschrift der Steuererklärung mit dem ersten Teilbetrag behalten?

Steht in dem Steuerbescheid für 2001 etwas über eine abweichend von Deiner Erklärung angesetzten Abschreibung?

Steht in dem Steuerbescheid für 2002 etwas über den Ansatz der Abschreibung bei der Veranlagung?

Wenn alle drei negativ, ruf mal beim Veranlagungsteilbezirk an. Am besten erst, wenn Du die vorliegenden Bescheide gelesen hast (auch den Text!). Könnte sonst im schlechtesten Fall sein, dass man Dich für etwas begriffsstutzig hält, wenn nämlich der Ansatz in einem der Bescheide oder in beiden erläutert war.

Oder setze in der Erklärung 2003 33 1/3 % der Anschaffungskosten an und schau, was bei der Veranlagung passiert.

Schöne Grüße

MM

Hallo Käschdin,

zum 01.01.2001 gaben die Finanzämter neue AFA-Tabellen aus, die sich auf alle angeschafften Arbeitsmittel ab o.g. Datum bezeiehn.

Für Notebook galten dann statt 4, 3 Jahre.

Aber, da diese Tabellen keinen Gesetzescharakter haben, sinn Individualabreden über die gewöhnliche Nutzungsdauer möglich.

Weiß ich nicht ob es diese gegeben hat.
Also am Besten den Preis des Notbooks, 2001, durch schon geltend gemachten AFA- Betrag(für 2001) dividieren um sicher zu gehen, dass keine Abrede vorliegt. Entweder kommt 3 oder mehr raus.

Gruss Steve

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