Abschreibung Computer

Die Abschreibemöglichkeit für Computer soll verbessert werden. Wer weiss Genaues? Danke, Anne Poettgen

Man wird sehen…
Hallo Anne!

Ich denke mal, dass Du die Abschreibung für private PCs meinst. Dieses leidige Thema wird ja nun schon seit geraumer Zeit hin- und herdiskutiert. Auch in diesem Brett hatten wir das schon des öfteren.

Um die Sache objektiv zu betrachten, sollte man sich bewusst sein, dass es hierzu eigentlich eine sehr konkrete gesetzliche Regelung im EStG gibt. Was z. Zt. auf der anderen Seite abläuft, sind politische Diskussionen, die mit der RECHTSLAGE eigentlich nichts am Hut haben.

Ich möchte daher kurz nochmal die momentane Rechtslage schildern:

Nehmen wir an, Du bist irgendwo angestellt. Du kaufst Dir einen PC für 2.000 DM, weil Du diesen (auch) im ZUsammenhang mit deiner Arbeit benötigst. Jetzt könnte die AfA für den PC Werbungskosten bei Deinen Einkünften aus nichtselbst. Arbeit sein (§ 9a EStG iVm § 7). Vorraussetzung wäre allerdings, dass das Gerät nahezu ausschließlich beruflich nutzt und das bedeutet zu MINDESTENS 90 PROZENT!
ABER: Wer tut das schon? Wer will mir weiss machen, dass er seinen PC zu über 90% beruflich nutzt? M.E. ist das vielleicht bei 1 von 1000 der Fall. Wenn man nur 1,5 Stunden abends vor seiner „Kiste“ sitzt, müßte man mehr als 81 Minuten beruflich mit dem Ding arbeiten! Wenn das ab heute alle tuen, die es gegenüber dem Finanzamt behaupten, dann sage ich fürs nächste Jahr ein Wirtschaftswachstum von 20% voraus!

Aufteilen zwischen privater und berufl. Nutzung kann man die Aufwendungen für den PC auch nicht, da sich die jeweilige Nutzung nicht trennen und ablesen läßt. (Anders beim Auto, da gibt es einen Tacho). Somit greift das Aufteilungs- und Abzugsverbot §12.

Auf der anderen Seite mischen andere Aspekte mit. Natürlich ist es richtig, dass PC-Kenntnisse heute für das berufliche Fortkommen unerlässlich sind. Dies ist auch das Argument, das immer wieder von allen Seiten zu hören ist. In Ba-Wü hat sich der MinPräs Teufel deshalb für eine bessere „Abzugsfähigkeit“ von PCs eingesetzt, das Finanzministerium hat daraufhin begonnen, sich Gedanken zu machen…(das kann dauern…)

Letzte Woche gab es daraufhin eine Anweisung an die Finanzämter (in Ba-Wü), die betroffenen Steuerbescheide unter den Vorbehalt der Nachprüfung zu stellen, damit man diese später ändern kann, falls es dann mal irgendwann eine Lösung gibt.

Im Übrigen lautete vor einigen Wochen noch die Anweisung an die FÄ, alle PCs zu streichen. Wer daraufhin Einspruch einlegte, kann nun im Falle einer Neuregelung davon profitieren. Wer die Streichung akzeptierte, ist jetzt. u.U. der Blöde…

Verstehs wers will…ICH NICHT!

Grüße vom Kanzler

Die Abschreibemöglichkeit für Computer soll verbessert werden.
Wer weiss Genaues? Danke, Anne Poettgen

voraussichtlich ab 1.1.2001 angeschaffte PC’s werden
nur noch über 3 jahre abgeschrieben (gilt auch für notebooks und workstations).
nebenbei hat der herr kanzler schröder in einem anflug von wahn drüber nachgedacht, computer den gwg’s gleichzustellen und nach einem jahr komplett abzuschreiben… alles wie immer CHEFSACHE,
das ich nicht lache, der hat keine ahnung, tut hier aber nichts zur sache…

so long

shob

Die Abschreibemöglichkeit für Computer soll verbessert werden.
Wer weiss Genaues? Danke, Anne Poettgen

Hallo Anne,

schau mal unter

http://www.bundesfinanzministerium.de

Da ist der Entwurf der ab 01.01.2001 gültigen AfA-Tabellen abgelegt.

PC -> ND 3 Jahre

Ist aber noch nicht abgesegnet.

CU Dirk