Abschreibung eines gebrauchten Pkws

Erstzulassung BMW 28.01. 2002 , gekauft am 16.08.2004 Anschaffungskosten mit Kredit = 21905€ Kann dieser Pkw noch abgeschrieben werden? Das Fahrzeug findet keinen Einsatz in einer Firma.
Vielen Dank.

Servus,

falls dieses:

Das Fahrzeug findet keinen Einsatz in einer Firma.

bedeutet, daß das Fahrzeug nirgendwo betrieblich genutzt wird, stellt sich die Frage, in welche Gewinnermittlung die Abschreibung aufgenommen werden soll?

Freilich wird man auch eine Abschreibung ansetzen, wenn man die Kosten für ein nicht betrieblich genutztes Fahrzeug ermitteln will. Aber ich glaube nicht, daß es das ist, was Du wissen möchtest.

Kannst Du Deine Frage noch ein bissel ausführen? Was mit der Abschreibung bezweckt wird?

Schöne Grüße

MM

Hier ein paar allgemeine steuerliche Informationen zum Thema

Sind Gebrauchtwagen steuerlich gut oder schlecht?

Ich hoffe, das hilft weiter.

Gruß, Alfred

Das Fahrzeug soll in keine Geweinnermittling aufgenommen werden.
Es sollen die tatsächlichen fahrzeugkosten für 1 Jahr ermittelt werden.
Wie lange wird ein Pkw insgesamt abgeschrieben? Richtet sich die Abschreibung immer nach der Erstzulassung?

Servus,

in diesem Fall ist man gänzlich frei in der Definition der Abschreibung - es wird hergenommen, was am besten zur gegebenen Situation passt: D.h. den erwarteten Wertverzehr am besten wiedergibt.

Ab Zeitpunkt Anschaffung ist sicherlich sinnvoll, weil man da einen konkreten Wert kennt.

Dauer = erwartete Nutzungsdauer.

Abschreibung auf erwarteten Restwert bei Ende Nutzungsdauer (z.B. die 500 Euro, die man für die Krücke mit ablaufendem TÜV noch kriegen wird).

Die Wertminderung ist bei Autos in den ersten Jahren ab Erstzulassung am stärksten. Man könnte sich den Spaß machen, und aus den zwei bekannten Punkten (Erstzulassung/Neuwert, Wert und Zeitpunkt bei Kauf des Gebrauchten) und dem geschätzten (erwarteter Restwert zum Ende der Nutzungsdauer) einen degressiven Verlauf schätzen. Ist bissel fummelig zu rechnen, geht grafisch ganz hübsch zu machen.

Wenn es bei der erwarteten Nutzung interessant ist, kann man sich auch überlegen, wann eine Abschreibung nach Leistung interessant würde.

Schöne Grüße

MM

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