Abschreibung Notebook

Hallo,
ich habe eine Frage zur Abschreibung eines beruflich genutzten Notebooks.
Beruflich genutzte Notebooks werden ja über 3 Jahre abgeschrieben.
Aber wie verhält es sich eigentlich, wenn das Notebook nicht für die kompletten 3 Jahre gebraucht wird. Ich meine zum Beispiel, wenn das Notebook zum Schreiben einer Diplomarbeit in einem berufsbegleitenden Studium benötigt wird. Nach einem Jahr (nach Abschluß der Diplomarbeit und somit auch des Studiums) ist die Nutzung des Notebooks aber beendet. Die Kosten sind aber trotzdem in voller Höhe angefallen. Kann das Notebook trotzdem über 3 Jahre abgeschrieben werden, oder wird nur ein Jahr berücksichtigt?
Vielen Dank!

Servus,

Kann das Notebook trotzdem über 3 Jahre abgeschrieben werden,

umgekehrt: Es muss. Ansatz der vollen Anschaffungskosten im ersten Jahr giltet nicht - das wäre in dieser Situation bloß bilanzierenderweise in besonders begründetem betrieblichem Zusammenhang möglich - aber das gehört woanderst hin.

Ob sich der Rest der verteilten Anschaffungskosten in den Folgejahren auswirkt oder nicht, hängt davon ab, wofür das Notebook dann verwendet wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
vielen Dank für die hyperschnelle Antwort.
Wie wäre es wenn das Notebook nur 1,5 Jahre vollständig beruflich genutzt würde und danach entweder überhaupt nicht mehr oder privat?
Könnten dann nur die ersten 1,5 Jahre abgeschrieben werden(der Betrag der für die letzten 1,5 Jahre abgeschrieben worden wäre wird also nicht berücksichtigt), oder wird das Notebook dann für 3 Jahre mit 50% privater Nutzung abgeschrieben (50% der Notebookkosten über 3 Jahre)?
Vielen Dank!

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