Abschreibung PKW

Angenommen ein Gewerbetreibender hat im April 2006 einen gebrauchten PKW für EUR 18500,- als Geschäftswagen gekauft und auch so gebucht und auch die gesamte Vorsteuer zurück bekommen. Nun führt er Fahrtenbuch und hat ermittelt, dass er 2006 das Fahrzeug nur 26 % geschäftlich genutzt hat (keine 1%-Regelung).
Alle Kosten wie tanken usw. hat er berichtigt, hierbei auch die UST für den Privatanteil nachgebucht (Privatanteil wie folgt gebucht: 1801 Privatentnahme Kfz-Kosten an 8921 bzw. 8924).
Was ist nun mit der Abschreibung des PKW? Abschreibung erfolgt doch auf 6 Jahre. Kann er für 2006 (da erstes Halbjahr) ein volles Jahr abschreiben oder auf die Monate umrechnen? Und darf er dann nur 26 % des errechneten Betrages absetzen (da ja nur zu 26 % geschäftl. genutzt). Dann wäre allerdings nach 6 Jahren noch ein hoher Restbetrag offen und der PKW wäre nicht abgeschrieben.
Und was ist mit der Vorsteuer. Muss man die für die Anschaffungskosten auch berichtigen und wie macht man das dann, da sich der Gebrauch jährlich ändert.
Buche übrigens mit Lexware.
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
Danke

Hallo,

Alle Kosten wie tanken usw. hat er berichtigt, hierbei auch
die UST für den Privatanteil nachgebucht (Privatanteil wie
folgt gebucht: 1801 Privatentnahme Kfz-Kosten an 8921 bzw.
8924).

Nunja, wohl nicht. Die Abschreibung muss genauso behandelt werden wie bspw. Tankrechnung etc. Also bucht man schnöde die Abschreibungen als

Aufwand AN Anlagevermögen PKW

–> dann hat man Aufwendungen und von denen sind dann die Privatanteile widerum

Privatentnahme AN Sachentnahmen

Was ist nun mit der Abschreibung des PKW? Abschreibung erfolgt
doch auf 6 Jahre. Kann er für 2006 (da erstes Halbjahr) ein
volles Jahr abschreiben oder auf die Monate umrechnen?

Abschreibung erfolgt immer Monatsgenau!

Und
darf er dann nur 26 % des errechneten Betrages absetzen (da ja
nur zu 26 % geschäftl. genutzt). Dann wäre allerdings nach 6
Jahren noch ein hoher Restbetrag offen und der PKW wäre nicht
abgeschrieben.

Effektiv wirkt es sich so aus, aber abgeschrieben ist er voll.

Und was ist mit der Vorsteuer. Muss man die für die
Anschaffungskosten auch berichtigen und wie macht man das
dann, da sich der Gebrauch jährlich ändert.

Nein, Vorsteuerabzug voll, dafür sind ja die Aufwendungen die man als Entnahmen berichtigt, wieder steuerbar und mit USt. Im übrigen ist dann auch auf den Privatanteil der AfA USt abzuführen, womit faktisch der VoStAbzug rückgängig gemacht wird.

Mfg vom

showbee

Danke für die Antwort

Gruß
Laura