Abschreibungen und Kilometerabsetzung

Hallo!

Kann man Geräte auch schneller abschreiben als wie es in der AfA Tabelle angezeigt wird? Wenn also beispielsweise ein Gerät mit 8 Jahren in der Tabelle steht, kann man das auch schon schneller abschreiben mit z.b. 3 Jahren?

Und noch eine Frage zum PKW. Kann man die Fahrten mit einem PKW absetzen, auch wenn der PKW nicht auf den Namen des Gewerbetreibenden läuft? Der Gewerbetreibender ist der Lebensgefährte vom PKW Besitzer und versicherungstechnisch auch als Mitfahrer eingetragen. Kann man für jeden Kilometer pauschal 30 cent absetzen oder gelten dort anderen regeln?

Ich habe im Internet zwar Beiträge zu den Themen gefunden, jedoch bin ich immer noch verwirrt. Ich wäre froh, wenn ihr ein paar Tipps geben könnt.

Servus,

Kann man Geräte auch schneller abschreiben als wie es in der
AfA Tabelle angezeigt wird? Wenn also beispielsweise ein Gerät
mit 8 Jahren in der Tabelle steht, kann man das auch schon
schneller abschreiben mit z.b. 3 Jahren?

Ja, das kann man tun. Abzuschreiben ist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die amtliche AfA-Tabelle ist nur ein Anhaltspunkt. Allerdings muss eine kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nachgewiesen werden. Das geht am besten mit Tatsachen: Wenn man zeigen kann, dass gleichartige oder ähnliche Wirtschaftsgüter aus dem Anlagevermögen innerhalb der letzten zehn Jahre immer drei Jahre nach Anschaffung verschrottet worden sind, ist das ein brauchbarer Nachweis für deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Einer der ganz häufigen Fehler bei extern erledigter FiBu ist das maßlose Aufblasen des Anlagenverzeichnisses: Zugänge sieht man am Beleg, von Abgängen erfährt man nur, wenn man danach fragt. Und wenn die Abgänge nicht kommuniziert und daher auch nicht gebucht werden, hat man ruckzuck keine Chance mehr, den oben beschriebenen Nachweis zu führen.

Zum PKW-Thema sag ich bloß in Fällen was, die ich von A bis Z selber kenne und in der Hand habe: Hinter der nächsten Ecke kommt bei solchen „Steuersparmodellen“ fast immer eine Überraschung hervor. Gerne genommen: LG führt ein Fahrtenbuch, aus dem hervorgeht, dass er das Fahrzeug selber zu 98% beruflich nutzt…

Schöne Grüße

MM

Guten Tag,

Kann man Geräte auch schneller abschreiben als wie es in der
AfA Tabelle angezeigt wird? Wenn also beispielsweise ein Gerät
mit 8 Jahren in der Tabelle steht, kann man das auch schon
schneller abschreiben mit z.b. 3 Jahren?

eine niedrigere Abschreibungsdauer kann durch verschiene Umstände begründet werden:

-Das WG fällt unter den GWG-Sammelposten 150-1000 Euro (fixverteilung auf 5 Kalenderjahre)
-Das WG fällt unter die GWG-Grenze für GWG bis 410 Euro
-Das WG wird nach den Grundsätzen der Leistungs-AfA abgeschrieben
-Das WG wurde gebraucht gekauft und unterliegt daher einer kürzeren Restnutzungsdauer

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Und noch eine Frage zum PKW. Kann man die Fahrten mit einem
PKW absetzen, auch wenn der PKW nicht auf den Namen des
Gewerbetreibenden läuft? Der Gewerbetreibender ist der
Lebensgefährte vom PKW Besitzer und versicherungstechnisch
auch als Mitfahrer eingetragen. Kann man für jeden Kilometer
pauschal 30 cent absetzen oder gelten dort anderen regeln?

Im Rahmen der Entfernungspauschale gibt es die 30ct für alle, sogar für Fußgänger. Ausnahmen nur bei hohen Beträgen.

Bei Reisekosten gilt etwas anderes: Man kann, genauso wie als Eigentümer, die tatsächlichen Kosten als Reisekosten geltend machen. Tankbelege sammeln, Quittungen für Entgelte der Fahrzeugüberlassung sammel etc. Ggf. alles über das Jahr sammeln um im Verhältnis Fahleistung Sienstreise/ Gesamtfahrleistung geltend machen.

Die 30cent Pauschale gilt jedoch nur für Eigentümer oder Leaser, die zu faul sind, die normalerweise höheren Kosten geltend zu machen. Hierin ist der Verschleiß und die Steuer und Versicherung schon pauschal berücksichtigt. Normalerweise sind aber die tatsächlichen Kosten höher.

Ich habe im Internet zwar Beiträge zu den Themen gefunden,
jedoch bin ich immer noch verwirrt. Ich wäre froh, wenn ihr
ein paar Tipps geben könnt.

Das mag daran liegen, dass jedes Jahr etwas anderes gilt oder gelten kann und jeder Hinz und Kunz gerne seinen Senf dazugibt ohne wirklich Ahnung von der Materie zu haben :smile:

Grüße

Steuerberater Degen Hönningen