Abzug bei aussergewoehnlichen Belastungen

Hallo,
von der Summe der aufgefuehrten , belegten aussergewoehnlichen Belastungen wird der zumutbare ,einkommensabhaengige   Eigenanteil  abgezogen.
Gibt es noch anderes , was  von der Gesamtsumme  „automatisch“ abgezogen wird?
do

Was ist jetzt für eine Gesamtsumme gemeint?

Die der Außergewöhnlichen Belastungen oder die des zu versteuernden Einkommens. Also möchten Sie wissen was sie alles im Rahmen der Einkommensteuer absetzen können oder nur im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen?

Übrigens werden z.B. die Krankheitskosten erst nach dem Abzug der erstatteten Beträge als außergewöhnliche Belastungen bezeichnet. Von den außergewöhnlichen Belastungen wird dann nur noch die zumutbare Belastung abgezogen.

Vielleicht nennen Sie einfach ein genaue Beispiel, wenn ich Ihnen noch nicht geholfen habe, dann kann ich Ihnen da gern weiterhelfen.

Erst mal vielen Dank fuers Antworten.

Was ist jetzt für eine Gesamtsumme gemeint

Gemeint ist die Gesamtsumme der aussergewoehnlichen Belastungen,von der dann die zumutbare Belastung abgezogen wird.
Koennte ausser der zumutbaren Belastung noch etwas anderes abgezogen werden?

Angenommen die Gesamtsumme der aussergewoehnlichen Belastungen betruege € 5000.
Die vom Steuersachbearbeiter in das Formular eingetragene Summe aber nur € 4000,
wovon dann die zumutbare Belastung noch abgezogen wuerde.

Was koennte der Grund fuer die unterschiedlichen Gesamtsummen der aussergewoehnlichen Belastungen sein?
do

Das EStG ist leider durchzogen von Ausnahmen… Grundsätzlich sind alle Ausgaben der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig, es sei denn das Gesetzt lässt dieses ausdrücklich zu. Und hier sind wir bei den außergewöhnlichen Belastungen.

Grundsätzlich werden von den außergewöhnlichen Belastungen zunächst die Ersatzleistungen abgezogen, die von dritter Seite geleistet werden. Bsp.: Erstattungen der Krankenkasse für die Krankheitskosten ggf. Krankenhaustagegeldversicherung? oder Beihilfen des Arbeitgebers in Krankheitsfällen; Bestattungskosten die teilweise von Verwandten getragen werden etc…

Bestattungskosten sind ebenfalls nur dann außergew. Belastungen, wenn sie den Wert des Nachlasses übersteigen.

Schauen Sie am besten einmal auf Ihre Belegen, ob irgendetwas von Dritten getragen wurde, was sie nicht auf dem Zettel hatten.

Möglicherweise haben Sie auch Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen angesehen, die als Sonderausgaben, Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen sind?

Sie sehen schon viele Ausnahmen… Der Steuersachbearbeiter ist von der Steuerkanzlei ihres Vertrauens oder ist im Bescheid vom Finanzamt eine andere Summe aufgetaucht?

Ich würde vorschlagen Sie geben einfach mal die Belastungen an, die tatsächlich angefallen sind, nur Beträge und Erstattungen. Alles was da so angefallen ist. Namen und Orte lassen Sie einfach weg, aber die richtigen Beträge wären wichtig.

Servus,

etwas besser mutmaßen könnte man, wenn man wüßte, um welche außergewöhnlichen Belastungen es sich handelt. Es hat wenig Sinn, über die Berücksichtigung von Verpflegung bei Kuren zu spekulieren, wenn es sich um den Neubau einer von der Elbe mitgenommenen Garage handelt.

Schöne Grüße

MM