AfA aus Anschaffungskosten Gebäude

Bei der Bemessungsgrundlage für die AfA geht man von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aus. Wie rechnet man den Anteil für Grund und Boden aus den Anschaffungskosten heraus beim Kauf einer gebrauchten Immobilien oder muß man hier den Teil für Grund und Boden gar nicht herausrechnen und kann man die AfA aus den gesamten Anschaffungskosten berechnen??
Und kann man wenn man zb. die Immobilien in 2004 Kauf und erst ab dem Jahr 2005 Vermietungseinnahmen hat (da jetzt erst die Übergabe stattfindet) schon die Makler und Notargebühren (die in 2004 angefallen sind) anteilig bei der Steuererklärung 2004 geltend machen??

Hallo!

Bei der Bemessungsgrundlage für die AfA geht man von den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aus. Wie rechnet man den
Anteil für Grund und Boden aus den Anschaffungskosten heraus
beim Kauf einer gebrauchten Immobilien oder muß man hier den
Teil für Grund und Boden gar nicht herausrechnen und kann man
die AfA aus den gesamten Anschaffungskosten berechnen??

Aufteilung bei Nutzung zur Einkunftserzielung notwendig, kann aber nur im Wege der Schätzung erfolgen. Es gibt Bodenrichtwerte, die der Gutachterausschuss der jeweiligen Kommune jährlich veröffentlicht. Diese wären eine geeignete Grundlage.

Und kann man wenn man zb. die Immobilien in 2004 Kauf und erst
ab dem Jahr 2005 Vermietungseinnahmen hat (da jetzt erst die
Übergabe stattfindet) schon die Makler und Notargebühren (die
in 2004 angefallen sind) anteilig bei der Steuererklärung 2004
geltend machen??

Es handelt sich um Nebenkosten der Anschaffung, soweit nicht die Finanzierung betroffen ist. Diese sind wie der Kaufpreis aufzuteilen.

Anschaffungs(neben)kosten für den Gebäudeteil können ab Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten im Wege der Abschreibung mit jährlich 2% (Bj. vor 1925 = 2,5%) und im Übernahmejahr nur zeitanteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Ciao!
Nemo

Hallo,

der Grund- und Bodenanteil wird prozentual herausgerechnet, bei einer gebrauchten Immobilie würde ich 10 - 15 % von den gesamten (!)Anschaffungskosten schätzen.
Anschaffungskosten sind: Kaufpreis lt. Vertrag, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren, Notarkosten und ggfs. Besichtigungskosten.
Da die Übergabe erst in 2005 war, können in 2004 keine Kosten geltend gemacht werden. Die Anschaffungskosten sind nur über die Abschreibung abzusetzen, die Abschreibung kann man aber erst nach Übergabe der Immobilie geltend machen.

Gruß

Peter

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