Arbeit in Belgien und Deutschland - Steuererkl.?

Hallo!
Ich war 2009 gut 5 Monate in Belgien angestellt und habe im selben Zeitraum auch in Deutschland (ebenfalls nicht selbständig) gearbeitet. Erste Frage: Muss ich für Belgien eine Steuererklärung machen? Wenn ja, wie und an wen muss ich mich wenden? Und was brauche ich für die deutsche Steuererklärung?

tut mir Leid, kann nicht Antworten, wohne in Italien.
tschiauuuu, wünsch viel Erfolg

Hallo,

du musst in deiner deutschen Steuererklärung in jedem Falle auch die Einkünfte aus Belgien erklären. Sofern diese auch in Belgien versteuert werden oder wurden, kommt das sog. Doppelbesteuerungsabkommen zum tragen, welches verhindern soll, dass die Einkünfte aus Belgien doppelt versteuert werden.

Wie es in Belgien selbst läuft, weiß ich nicht, aber vermutlich wirst Du auch dort eine Erklärung abgeben müssen.

Hast Du das Gehalt in Belgien denn Netto (d.h. unter Abzug der Lohnsteuer und sonstiger Abgaben) ausgezahlt bekommen? Wenn ja, dann wurde das Gehalt dort ja grds. schon versteuert.

Hallo Victor,
also ich glaube, Sie sollten sich einen wirklichen Experten in Steuerrecht aussuchen, denn ich habe angegeben, dass ich „interessiert“ bin an Steuerrecht, d.h. selbst kein Experte.
Nun zu Ihrer Frage:
Ich denke, ein kurzer Anruf bei dem für Sie zuständigen Finanzamt in D würde am Sichersten sein. Bei uns sind die Mitarbeiter dort sehr freundlich.

Auch glaube ich, dass Belgien mit D ein Steuerabkommen hat und die Steuern werden gegengerechnet. Also in jedem Fall in D ein Steuererklärung abzugeben, könnte nur von Vorteil sein. Und ich denke, man braucht die Unterlagen (bezahlte Steuern) von Belgien.
Aber wie gesagt, ich bin kein Experte.

Viele Grüße

Ich kann dir da leider nicht kompetent weiterhelfen!
Vermutlich musst du in jedem Fall eine Steuer für Belgien angeben.Je nachdem wo du gearbeitet hast, ist das regionale Finanzamt dafür zuständig,genau wie in Deutschland…
Viel Erfolg noch dabei! Grüße :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
leider kenne ich mich dem (Doppel-)besteuerungsabommen gar nicht aus! Da kann dir wohl nur ein Arbeitnehmer in ähnlicher Lage bzw. ein Stb. (am besten aus dem Grenzgebiet) helfen.

Ich weiß das Deutsche die in Deutschland wohnen aber in Lux arbeiten auch die Einkommensteuer in Lux abführen, hieße in deinem Fall das Belgische Einkommen in Belgien zu versteuern (evtl schon pauschal geschehen; evtl könnte es auch mit niedrigerem Steuersatz gehen); und alles andere ganz normal in Deutschland…

ALLES NUR SPEKULATION!

MfG

Michael

Hallo,
leider kenne ich mich dem (Doppel-)besteuerungsabommen gar nicht aus! Da kann dir wohl nur ein Arbeitnehmer in ähnlicher Lage bzw. ein Stb. (am besten aus dem Grenzgebiet) helfen.

Ich weiß das Deutsche die in Deutschland wohnen aber in Lux arbeiten auch die Einkommensteuer in Lux abführen, hieße in deinem Fall das Belgische Einkommen in Belgien zu versteuern (evtl schon pauschal geschehen; evtl könnte es auch mit niedrigerem Steuersatz gehen); und alles andere ganz normal in Deutschland…

ALLES NUR SPEKULATION!

MfG

Michael.

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ja, die Steuern wurden abgezogen, bevor ich mein Gehalt ausbezahlt bekam.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Hallo Victor,
also ich glaube, Sie sollten sich einen wirklichen Experten in
Steuerrecht aussuchen, denn ich habe angegeben, dass ich
„interessiert“ bin an Steuerrecht, d.h. selbst kein Experte.
Nun zu Ihrer Frage:
Ich denke, ein kurzer Anruf bei dem für Sie zuständigen
Finanzamt in D würde am Sichersten sein. Bei uns sind die
Mitarbeiter dort sehr freundlich.

Auch glaube ich, dass Belgien mit D ein Steuerabkommen hat und
die Steuern werden gegengerechnet. Also in jedem Fall in D ein
Steuererklärung abzugeben, könnte nur von Vorteil sein. Und
ich denke, man braucht die Unterlagen (bezahlte Steuern) von
Belgien.
Aber wie gesagt, ich bin kein Experte.

Viele Grüße

Dankeschön! Und danke für die schnelle Antwort!

Hallo Michl,
vielen Dank für die schnelle Antwort!

Hallo Victor,
da gibt es nichts zu danken, ich konnte Ihnen ja nicht
wirklich helfen. Aber da ich an Steuerproblematik sehr
interessiert bin, würde ich schon gerne wissen, wie es bei
Ihnen ausgegangen ist, was Sie unternommen haben.
Vielleicht haben Sie Lust mir nach einiger Zeit noch
einmal zu antworten.
Würde Anderen vielleicht auch helfen.
Viele Grüße und viel Erfolg (d.h. hohe Steuerrückzahlung)
– kann man immer brauchen. :smile::smile:

tut mir leid, das weiss ich leider nicht.:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Trotzdem, danke für die Antwort!

Hallo,
entschuldige bitte, wenn ich erst jetzt antworte - leider kann ich hier nicht helfen, sorry.
Viele Grüße
Regina

Trotzdem, danke für die Antwort!

Habe mich mit einer Französin Unterhalten, die in Deutschland arbeitet und in Fr wohnt, Sie meint, du must dort die Steuererklärung einreichen wo du gewohnt hast (1. Wohnsitz), das Entgeld aus Belgien mußt du auch angeben. Würde aber einfach mal beim Finanzamt nachfragen.

Lg Sandra

Vielen Dank, ich werde dann nochmal beim Finanzamt nachfragen.
Grüße!