Arbeitgeber Fahrtkostenzuschuss

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende Frage und würde mich freuen wenn du mir helfen kannst:

Ich arbeite bei einem Ingenieurdienstleister (Zeitarbeit) und mein AG zahlt mir einen Nettozuschuss (zum Bruttolohn) in Höhe von 30 Cent/km für eine einfache Fahrt zum Einsatzort (Kunden).

D.h. konkret: Entfernung von meinem Wohnort zum Kunden (Unternehmen) 40 km. Wenn ich im Monat an 20 Tagen arbeite bekomme ich zusätzlich zu meinme Bruttogehalt: 40x0,3x20=240 € (Nettoleistung).

Jetzt meine Frage: Kann ich nächstes JAhr bei der Einkommenssteuererklärung trotzdem die Fahrkosten als Werbungskosten ansetzen (Pendlerpauschale)?

Vielen Dank im voraus für deine Einschätzung!

LG
Daniel

Lieber Daniel,
das kannst Du machen, das bringt aber nix: Als Werbunkosten traegst Du die km-Pauschale in der Anlage N (2. Seite) ein, musst dann aber in Zeile 40 die Erstattung eintragen - Effekt gleich Null.

Bei Zeitarbeit gibt es aber eine Sonderregelung fuer die ersten drei Monate, da kannst Du beim Finanzamt diese Fahrten als Reisekosten, d.h. Hin- und Rueckfahrt plus Verpflegungspauschale absetzen, un dagegen dann die Erstattung rechnen, dann bleibt was steuermindernd uebrig.

Quelle dazu: http://www.gutefrage.net/frage/bei-zeitarbeit-kilome…

Hilft das?
Bernhard

Hallo Daniel,
der Fahrtkostenzuschuss ist an und für sich steuerpflichtiger Arbeitslohn, allerdings hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, ihn pauschal mit 15 % zu versteuern. In diesem Fall ist der pauschal versteuerte Betrag für den Arbeitnehmer von den Sozialversicherungsabgaben ausgenommen.
Jetzt kommt es darauf an, ob Dein Arbeitgeber diese pauschale Versteuerung vornimmt oder nicht.
Fall a) Fahrtkostenzuschuss ist normaler Bruttolohn (BAL) und wird als solcher auch versteuert und mit Sozialabgaben belegt (eher unwahrscheinlich). In diesem Fall wäre der Zuschuss im BAL enthalten und Du könntest die Fahrten als Werbungskosten geltend machen. Da der Zuschuss im BAL enthalten ist, muss er nicht von den Werbungskosten abgezogen werden.
Fall b) Fahrtkostenzuschuss wird mit 15% pauschal besteuert und ist nicht im BAL enthalten (so wirds wohl bei Dir auch sein). In diesem Fall kannst Du auch die Fahrten als Werbungskosten ansetzen, müsstest aber den Zuschuss im Gegenzug angeben, so dass sich in der Summe keine Werbungskosten aus den Fahrtkosten ergeben. Du kannst aber (wenn Du keine weiteren Werbungskosten hast) auch auf die Angabe der Fahrten verzichten, musst aber dann auch den Zuschuss nicht angeben.
Steht der Zuschuss auf der Gesamtjahreslohnbescheinigung (der Zettel fürs Finanzamt, früher Lohnsteuerkarte), was wahrscheinlich der Fall ist, würde ich sogar dazu raten die Fahrtkosten aufzuführen und den Zuschuss davon abzuziehen, nicht dass das Finanzamt auf die Idee kommt, Du hättest einen Zuschuss bekommen und gar keine Aufwendungen gehabt. Manchmal kommen die Leute da auf solche Ideen…
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Bedingt. Fahrkosten können bei Dienstreisen mit 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer als Werbungskosten angesetzt oder durch den Arbeitgeber erstattet werden. Wenn der Arbeitgeber nun wie in Deinem Fall nur den Entfernungskilometer (also die einfache Fahrt anstelle der Hin- und Rückfahrt) erstattet, dann kann die andere Hälfte noch bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Hallo,

die Arbeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers stellt im steuerlichen Sinne keine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Somit liegt hier eine Auswärtstätigkeit vor. Anzusetzen sind dann 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Natürlich können Sie nicht auf der einen Seite die Fahrtkosten erstattet bekommen und zusätzlich diese Kosten als Werbungskosten ansetzen.
In Ihrem Fall können Sie, da die Erstattung vom Arbeitgeber ja pro Entfernungskilometer erfolgt, die monatlichen 240 Euro nochmals als Werbungskosten ansetzen. Ich würde in der Steuererklärung die Gesamtkosten angeben: 0,30 Euro mal 80 km (hin und rück) mal 20 Fahrten mal 12 Monate = 5760 Euro abzgl. 2880 Euro Arbeitgeberersatz = 2880 Euro WErbungskosten, damit das Finanzamt auch alles nachvollziehen kann.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Ich würde an Ihrer STelle auch ein Steuerprogramm kaufen, Suche über www.idealo.de und dann nach Tests suche

MfG
Sven Duwe

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