Hallo, die Geltendmachung eines Arbeitszimmers als Werbungskosten ist auch bei
Wohnsitz im EU-Ausland moeglich, wenn die Steuerpflicht, uneinbeschraenkt im Innland besteht?
Gruss und Danke,walter2
hallo tut mir leid, hierfür kann ich keine korrekte antwort geben.
ich habe mein arbeitszimmer als buero gemeldet. dies hat zur folge, dass ich 1/5 = 20% der gesamten kosten für das objekt als geschäftsaufwand in abzubringen kann.
betse gruesse und einen erfolgreichen tag.
jpf
Auch Hallo, leider an der Frage vorbei geantwortet, gefragt war nicht wer wie was hat
sondern ob dieses fuer Pensionaere/Renter mit Wohnsitz im EU-Ausland moeglich ist-oder aber das DBA steht dem entgegen?
Trotzdem danke fuer den 1.Teil der Antwort
Webungskosten (Arbeitszimmer) fuer EU-Buerger moeglich
Hi!
Für was brauch ein Pensionär/Rentner denn ein Arbeitszimmer? Er arbeitet doch nicht mehr…?
Gruß derschwede77