Ausgewandert - Steueraufteilung?

hallo zusammen

A war wohnhaft in DE. Er verdient seine Brötchen bei einem Arbeitgeber in der Schweiz und verdient pro Monat 1000 Euro.

Nun zieht A per 10. Juni 2010 in die Schweiz. Arbeitgeber in der Schweiz bleibt gleich.

A arbeitet nun so gut, dass er ab Juni (also erstauszahlung am 25. Juni 2010) 1500 Euro verdient.

Frage 1: Muss A bis zum 10. Juni 2010 Steuern zahlen oder bis 31. Mai 2010? In der Schweiz zahlt er ab 1. Juni 2010.
Frage 2: Muss A das Einkommen zu 1000 Euro versteuern oder nimmt das Finanzamt den Schnitt im ganzen 2010 (also inkl. der Lohnerhöhung) und teilt den auf die in Deutschland gewohnten Tage auf? Falls ja, dürfen die das?
Frage 3: Wird der 13. Monatslohn pro rata auf das steuerliche Einkommen bis 10. Juni 2010 angerechnet oder nimmt das Finanzamt nur die 1000 Euro pro Monat für die Berechnung?

Komplizierte Fragen, aber vielleicht weiss jemand bescheid?

Beste Grüsse und danke im voraus

Hallo,
so hab ich das hier mal gefunden:

Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürliche Personen, die in Deutschland entweder ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben („Wohnsitzprinzip“). Sie umfasst das gesamte Welteinkommen, das sie in Deutschland oder im Ausland erzielen.

Ihren Wohnsitz hat eine Person in Deutschland, wenn sie hier eine Wohnung unterhält und aus äußeren Anhaltspunkten zu schließen ist, dass sie diese beibehalten und benutzen wird.

Den gewöhnlichen Aufenthalt hat sie in Deutschland, wenn sie sich - ohne eine eigene Wohnung zu nehmen - zeitlich zusammenhängend länger als sechs Monate hier aufhält.

Beschränkt steuerpflichtig ist eine natürliche Person, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Besteuerung umfasst die inländischen Einkünfte nach der Grundtabelle; zahlreiche Steuervergünstigungen stehen beschränkt Steuerpflichtigen nicht zu.

Da man die Steuererklärung ja immer jährlich abgibt, müsste hier evtl. ein richtiger Steuerberater weiterhelfen, ann derjenige dann wo Steuerpflichtig ist.
Da er ab 10.06. in der CH wohnt, würde ich sagen, die Steuer geht in die Schweiz - bin mir aber nicht sicher!

Gruß sanyo81

hallo sanyo81

dies weiss ich, jedoch beantwortet das leider nicht meine 3 fragen :frowning:

hallo sanyo81

dies weiss ich, jedoch beantwortet das leider nicht meine 3
fragen :frowning:

Sorry, mehr weiß ich dazu leider auch nicht… :frowning:
Aber vielleicht treibst Du hier einen Steuerberater auf, der Dir hier weiterhelfen kann.

Hallo,
tut mir leid,die Frage ist leider zu speziell für mich, da kann ich nicht weiterhelfen.
Hoffentlich jemand anders!

Gruß,
Claudia

Sorry, keine Ahnung…

Die Steuerpflicht richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Solange er seinen Wohnsitz in Deutschland hat ist er steuerpflichtig, allerdings beschränkt (nur mit seinen Einkünften in Deutschland). Ob es mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, weiß ich nicht, aber wenn er in der Schweiz wohnt, wird er dort sein Einkommen versteuern und und nicht in Deutschland, es sei dann, er hätte hier noch irgendwelche Einkünfte, z.B. Kapitaleinkünfte. Dafür braucht er aber keine Steuererklärung, weil die bereits durch den Zinsabschlag versteuert sind.
Ausführlicheres Wissen habe ich jetzt nicht parat. Müßte dazu nachsehen. Bin aber in Eile.
Viele Grüße
M.M.

A war wohnhaft in DE. Er verdient seine Brötchen bei einem
Arbeitgeber in der Schweiz und verdient pro Monat 1000 Euro.

Nun zieht A per 10. Juni 2010 in die Schweiz. Arbeitgeber in
der Schweiz bleibt gleich.

A arbeitet nun so gut, dass er ab Juni (also erstauszahlung am
25. Juni 2010) 1500 Euro verdient.

Frage 1: Muss A bis zum 10. Juni 2010 Steuern zahlen oder bis
31. Mai 2010? In der Schweiz zahlt er ab 1. Juni 2010.
Frage 2: Muss A das Einkommen zu 1000 Euro versteuern oder
nimmt das Finanzamt den Schnitt im ganzen 2010 (also inkl. der
Lohnerhöhung) und teilt den auf die in Deutschland gewohnten
Tage auf? Falls ja, dürfen die das?
Frage 3: Wird der 13. Monatslohn pro rata auf das steuerliche
Einkommen bis 10. Juni 2010 angerechnet oder nimmt das
Finanzamt nur die 1000 Euro pro Monat für die Berechnung?

Komplizierte Fragen, aber vielleicht weiss jemand bescheid?

Beste Grüsse und danke im voraus

Tut mir leid, da weiß ich leider auch keinen Bescheid.

Dietrich Boles.

Sorry, keine Ahnung
schello