Ausländischer Sänger veranstaltet eigene Konzerte

Hallo,

angenommen ein italienischer Sänger gibt in Deutschland Konzerte und veranstaltet diese selbst.

  1. Wo muss er die Umsatzsteuer für die Einnahmen abführen (Italien oder Deutschland)?
  2. Wieviel Umsatzsteuer muss er ggf. abführen (7 oder 19 Prozent)?
  3. Muss er für sich selbst Ausländersteuer in Deutschland abführen?
  4. Muss er für seinen eigenen Auftritt Künstlersozialabgabe bezahlen?

Danke und LG

Bei Künstlern ist immer der Auftrittsort der Leistungsort. Also: Der Umsatz unterliegt der deutschen USt. Am Besten beim zuständigen Finanzamt anrufen! Die Zuständigkeit richtet sich wie gesagt nach dem Auftrittsort.

Servus,

  1. Wo muss er die Umsatzsteuer für die Einnahmen abführen
    (Italien oder Deutschland)?

in D - § 3a Abs 2 Nr. 3a UStG.

  1. Wieviel Umsatzsteuer muss er ggf. abführen (7 oder 19
    Prozent)?

7 Prozent. § 12 Abs 2 Nr. 7a UStG.

  1. Muss er für sich selbst Ausländersteuer in Deutschland
    abführen?

Ausländersteuer gibts in D keine; das würde sich nicht gut mit dem Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung vertragen.

Es gibt eine Erhebungsform der ESt, die in diesem Fall zutrifft: Abzugsteuer gem. § 50a EStG. Die funktioniert so:

Dem Steuerabzug unterliegt der volle Betrag der Einnahmen einschließlich der Beträge im Sinne des § 3 Nr. 13 und 16.3Abzüge, z.B. für Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben und Steuern, sind nicht zulässig.4Der Steuerabzug beträgt 20 Prozent der Einnahmen, bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften im Sinne des § 2 des Körperschaftsteuergesetzes 15 Prozent.5Bei im Inland ausgeübten künstlerischen, sportlichen, artistischen oder ähnlichen Darbietungen beträgt er bei Einnahmen

bis 250 Euro
0 Prozent;
2.
über 250 Euro bis 500 Euro
10 Prozent der gesamten Einnahmen;
3.
über 500 Euro bis 1.000 Euro
15 Prozent der gesamten Einnahmen;
4.
über 1.000 Euro
20 Prozent der gesamten Einnahmen.

  1. Muss er für seinen eigenen Auftritt Künstlersozialabgabe
    bezahlen?

Ja. Wenn es keinen in D greifbaren Veranstalter gibt, wird das allerdings schwer durchzusetzen sein.

Schöne Grüße

MM

beschränkte Steuerpflicht
Hi,

  1. Muss er für sich selbst Ausländersteuer in Deutschland
    abführen?

Rechtslage bis 2008
http://www.sis-verlag.de/Service/ser-abcb.htm
unter beschränkte Steuerpflicht

Neuregelung ab 2009 ist geplant
http://www.verhuelsdonk.de/sch_details.php?id=1
dort: Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger

Schöne Grüße
C.

Danke für die vielen Antworten! Jetzt weiß ich bescheid. Bin mir bloß nicht sicher mit den 7 Prozent Umsatzsteuer, wenn der Künstler sein Konzert selbst veranstaltet. Habe mal gehört, dass es dann 19 Prozent wären?? LG