Servus,
- Wo muss er die Umsatzsteuer für die Einnahmen abführen
(Italien oder Deutschland)?
in D - § 3a Abs 2 Nr. 3a UStG.
- Wieviel Umsatzsteuer muss er ggf. abführen (7 oder 19
Prozent)?
7 Prozent. § 12 Abs 2 Nr. 7a UStG.
- Muss er für sich selbst Ausländersteuer in Deutschland
abführen?
Ausländersteuer gibts in D keine; das würde sich nicht gut mit dem Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung vertragen.
Es gibt eine Erhebungsform der ESt, die in diesem Fall zutrifft: Abzugsteuer gem. § 50a EStG. Die funktioniert so:
Dem Steuerabzug unterliegt der volle Betrag der Einnahmen einschließlich der Beträge im Sinne des § 3 Nr. 13 und 16.3Abzüge, z.B. für Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben und Steuern, sind nicht zulässig.4Der Steuerabzug beträgt 20 Prozent der Einnahmen, bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften im Sinne des § 2 des Körperschaftsteuergesetzes 15 Prozent.5Bei im Inland ausgeübten künstlerischen, sportlichen, artistischen oder ähnlichen Darbietungen beträgt er bei Einnahmen
-
bis 250 Euro
0 Prozent;
2.
über 250 Euro bis 500 Euro
10 Prozent der gesamten Einnahmen;
3.
über 500 Euro bis 1.000 Euro
15 Prozent der gesamten Einnahmen;
4.
über 1.000 Euro
20 Prozent der gesamten Einnahmen.
- Muss er für seinen eigenen Auftritt Künstlersozialabgabe
bezahlen?
Ja. Wenn es keinen in D greifbaren Veranstalter gibt, wird das allerdings schwer durchzusetzen sein.
Schöne Grüße
MM