Ein Reisender der dauerhaft im Ausland lebt, in Deutschland aber steuerlich veranlagt
wird, hat eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Die deutsche Kranken-
versicherung wurde gekündigt bzw. ruht, hierzu muss den deutschen Versicherern
der Nachweis der A.-Versicherung gegeben werden.(Warum) wird diese Krankenversicherung steuerlich (nicht) gleichbehandelt?