Hi,
Das Ehepaar AB - gemeinsame Veranlagung - soll für 2012 die Einkommensteuererklärung abgegeben haben und der Einkommensteuerbescheid soll im Jahr 2013 ergangen sein, gegen den kein Rechtsmittel eingelegt worden ist. Jetzt soll sich herausstellen, dass in 2012 Ausgaben angefallen sind, die als außergewöhnliche Belastungen hätten geltend gemacht werden können.
Fragen:
- Können diese Beträge für 2012 auch heute noch gegenüber dem FA geltend gemacht werden?
- Welche Formalien sind einzuhalten?
- Können die Beträge auch jetzt noch über mehrere Jahre verteilt werden? Nach Finanzgericht Saarland (1 K 1308/12) scheint das möglich zu sein, auch bei dem vorstehend beschriebenen Sachverhalt?
Danke für Eure Hilfe.
MfG Wilhelm