Besteuerung geerbter Immobilien

Hallo,

eine Erbschaft muss man versteuern. Wie wird der Wert bei Wohnungen, Häusern angesetzt? Einheitswert? Marktwert?

Danke
Laika

Servus Laika,

jetzt zur Zeit noch (bis 2008) mit der Bedarfsbewertung, die zu diesem Zweck im BewG steht. Was dann kommt, wissen wir noch nicht. Im Extremfall wird die ErbSt das gleiche Schicksal erleiden wie die VSt, die man auch lieber stillgelegt hat, als sie verfassungskonform zu formulieren - aber das steht auf einem anderen Blatt.

Die wichtigsten Bestimmungen zu dieser Bedarfsbewertung stehen in §§ 146ff BewG.

http://bundesrecht.juris.de/bewg/

Im Grundsatz handelt es sich dabei um eine Art pauschalisierendes Ertragswertverfahren, das jedoch systematisch zu einem Wert führt, der deutlich unterhalb des Verkehrswertes liegt. Wenn ein im Vergleich zum Ergebnis dieses Verfahrens tatsächlich niedrigerer Verkehrswert nachgewiesen werden kann, wird dieser in den allermeisten Fällen angesetzt.

Schöne Grüße

MM

Servus zurück,

jetzt zur Zeit noch (bis 2008) mit der Bedarfsbewertung, die
zu diesem Zweck im BewG steht. …
Im Grundsatz handelt es sich dabei um eine Art
pauschalisierendes Ertragswertverfahren, das jedoch
systematisch zu einem Wert führt, der deutlich unterhalb des
Verkehrswertes liegt.

Liegt das im Ermessen des Finanzamts? Ein Makler, der sich ja gut auskennen sollte, sagte es wie du. Bei Bekannten wurde vom Finanzamt (!) der Einheitswert * Faktor (4 oder 5) angesetzt …

Gruss
Laika

Servus,

Liegt das im Ermessen des Finanzamts?

Nein, das ist gesetzlich geregelt. Wenn der Steuerpflichtige einen niedrigeren Verkehrswert ansetzen will, muss er diesen nachweisen.

Bei Bekannten wurde vom
Finanzamt (!) der Einheitswert * Faktor (4 oder 5) angesetzt

Das gabs früher einmal. Wie viele Jahre ist das her? Um was für ein Grundstück handelt es sich?

Schöne Grüße

MM

Servus zurück,

Bei Bekannten wurde vom
Finanzamt (!) der Einheitswert * Faktor (4 oder 5) angesetzt

Das gabs früher einmal. Wie viele Jahre ist das her? Um was
für ein Grundstück handelt es sich?

1/2 Jahr! Eigentumswohnung.

Gruss
Laika

Servus,

den Bescheid hätte ich gerne mal gesehen. Ich kann mir keinen Fall vorstellen, in denen in D bei Erbfall ab 01.01.1996 eine Ableitung des Wertansatzes vom Einheitswert zulässig oder geboten wäre. Freilich ist es unter Umständen möglich, dass eine vor dem 01.01.1996 entstandene Steuer erst jetzt festgesetzt worden ist, aber das sind auch Spezialfälle.

Bei der Bewertung von Grundvermögen zur Festsetzung von Erbschaftsteuer stehen die Rechtsgrundlagen im Bescheid. Es wäre spannend, in diesem Fall zu wissen, wie diese Bewertung begründet worden ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

eine Erbschaft muss man versteuern. Wie wird der Wert bei
Wohnungen, Häusern angesetzt? Einheitswert? Marktwert?

http://www.immowertermittlung.de/sche

ist eigentlich ganz brauchbar. Für grob über den Daumen kann man bei Oma ihr klein Häuschen momentan noch sagen: 12,5*Nettojahreskaltmiete
Davon ab gehen 0,5% pro Altersjahr des Gebäudes bis maximal 25% für 50 Jahre. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern dann das Ganze *1,2. Sollte der Wert des unbebauten Grundstücks höher als der so ermittelte Wert sein, gilt der Grundstückswert. D.h. mit der 50 Jahre alten Bruchbude kommt man nicht billiger an ein Grundstück als ohne.

Gruß vom Wiz

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