Besteuerung Solarstromverkauf

Wenn man eine PV-Anlage installiert und dadurch Strom verkauft. Fallen Steuern an? Mehrwertsteuer und/oder Umsatzsteuer?

Durch den Kauf der PV-Anlage werden ja die Mehrwertsteuern schon im nächsten Monat rückerstattet, richtig?

Angenommen, man erhält aus dem Erlös durch Stromverkauf monatlich 311€. Werden davon Steuern abgezogen?

Wenn ja, wie viel? Wenn nein warum nicht?

Vielen Dank für die Mühe

Wenn man eine PV-Anlage installiert und dadurch Strom
verkauft. Fallen Steuern an? Mehrwertsteuer und/oder
Umsatzsteuer?

Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer.
Und ob die anfällt oder nicht hängt davon ab, ob man Kleinunternehmer ist oder nicht. Aber in der Regel verzichten PV-Anlagen-Betreiber sinnvollerweise auf die KU-Regelung.

Durch den Kauf der PV-Anlage werden ja die Mehrwertsteuern
schon im nächsten Monat rückerstattet, richtig?

Wenn man kein Kleinunternehmer ist und eine entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben hat wird sie erstattet, ja. Oft aber nicht im nächsten, sondern erst im übernächsten Monat.

Angenommen, man erhält aus dem Erlös durch Stromverkauf
monatlich 311€. Werden davon Steuern abgezogen?

Kommt drauf an ob man Kleinunternehmer ist oder nicht. Ist man keiner, erhält man vom EVU zusätzlich zur Vergütung Umsatzsteuer, die man an das FA abführen muss.

Dazu kommt dann noch später die ESt, aber die war hier nicht Frage, denke ich.

Vielen Dank für die schnelle Antowrt.

Also wir sprechen hier vom Privatmensch, also es wird kein Kleinunternehmen angemeldet.

Wie verhält es sich nun mit der ESt?

Privatmann verkauft den Strom an EVU.
EVU bezahlt darauf MwSt.
Privatmann muss die MwSt ans Finanzamt abführen.
Bei der Einkommensteuererklärung muss nun der Privatmensch seine Einnahmen durch Stromverkauf angeben.

Wird dann vom Erlös nach Abgabe der MwSt zusätzlich Einkommenssteuer berechnet?

Hat sich das mit den Steuern durch Abgabe der MwSt erledigt oder könnten noch mal Steuern anfallen?

Vielen Dank für die schnelle Antowrt.

Also wir sprechen hier vom Privatmensch, also es wird kein
Kleinunternehmen angemeldet.

Ob mans nun anmeldet oder nicht-durch die Einspreisung von Strom ins öffentliche Netz wird man zum Unternehmer. Ob man mag oder nicht.

Wie verhält es sich nun mit der ESt?

Der Gewinn unterliegt der ESt

Privatmann verkauft den Strom an EVU.
EVU bezahlt darauf MwSt.
Privatmann muss die MwSt ans Finanzamt abführen.
Bei der Einkommensteuererklärung muss nun der Privatmensch
seine Einnahmen durch Stromverkauf angeben.

Da kommt zwischen „…abführen.“ und „Bei…“ ein dicker Strich, beim ersten handelt es sich um USt, beim zweiten um ESt. Also zwei unterschiedliche Steuerarten, die (fast) NICHTS miteinander zu tun haben.

Wird dann vom Erlös nach Abgabe der MwSt zusätzlich
Einkommenssteuer berechnet?

Nein, vom Gewinn

Hat sich das mit den Steuern durch Abgabe der MwSt erledigt
oder könnten noch mal Steuern anfallen?

Ja, ESt.

So ein fiktiver Stromerzeuger sollte sich vielleicht vorab vom StB beraten lassen, und den auch die ersten zwei oder drei Umsatzsteuervoranmeldungen und die erste ESt-ERklärung erstellen lassen.
Alles andere geht bei so einem fiktiven Stromerzeuger falsch, nachdem er scheinbar keinerlei Grundwissen hat…

Hallo,

es gibt also tatsächliche Leute, die so ein Ding aufs Dach machen ohne Steuern sparen zu wollen oder sich mit steuerlichen Komponente befassen…

http://www.photovoltaikforum.com/

hier mal etwas Lesestoff

Gruß
Lawrence

Naja, in erster Linie sollte so eine PV-Anlage als Investition gesehen werden, nur das steuerliche hängt unweigerlich „hinten dran“. Da kommt man nicht drum rum.

Und wenn man dann noch eine Steuerersparniss mit einbauen kann, erhöht sich dadurch natürlich die Rentabilität, deswegen ist es schade, wenn man hier Fehler macht.