Vielen Dank für die schnelle Antowrt.
Also wir sprechen hier vom Privatmensch, also es wird kein
Kleinunternehmen angemeldet.
Ob mans nun anmeldet oder nicht-durch die Einspreisung von Strom ins öffentliche Netz wird man zum Unternehmer. Ob man mag oder nicht.
Wie verhält es sich nun mit der ESt?
Der Gewinn unterliegt der ESt
Privatmann verkauft den Strom an EVU.
EVU bezahlt darauf MwSt.
Privatmann muss die MwSt ans Finanzamt abführen.
Bei der Einkommensteuererklärung muss nun der Privatmensch
seine Einnahmen durch Stromverkauf angeben.
Da kommt zwischen „…abführen.“ und „Bei…“ ein dicker Strich, beim ersten handelt es sich um USt, beim zweiten um ESt. Also zwei unterschiedliche Steuerarten, die (fast) NICHTS miteinander zu tun haben.
Wird dann vom Erlös nach Abgabe der MwSt zusätzlich
Einkommenssteuer berechnet?
Nein, vom Gewinn
Hat sich das mit den Steuern durch Abgabe der MwSt erledigt
oder könnten noch mal Steuern anfallen?
Ja, ESt.
So ein fiktiver Stromerzeuger sollte sich vielleicht vorab vom StB beraten lassen, und den auch die ersten zwei oder drei Umsatzsteuervoranmeldungen und die erste ESt-ERklärung erstellen lassen.
Alles andere geht bei so einem fiktiven Stromerzeuger falsch, nachdem er scheinbar keinerlei Grundwissen hat…