Betriebsaufgabe und Umsatzsteuererklärung

Hallo,

nehmen wir mal an, ein hypothetischer Einzelunternehmer gäbe sein Gewerbe auf und übernimmt das Anlagevermögen in sein Privatvermögen, dann müßte er ja Umsatzsteuer auf den Restwert des Anlagevermögens leisten.

Wo müßte er nun das in der Umsatzsteuererklärung angeben? Gibt es dafür ein bestimmtes Feld, wo er das theoretisch eintragen müßte, oder würde der Restwert einfach auf die „normalen“ Umsätze zu 19% etc. draufgeschlagen?

Danke,

Helge

nehmen wir mal an, ein hypothetischer Einzelunternehmer gäbe
sein Gewerbe auf und übernimmt das Anlagevermögen in sein
Privatvermögen, dann müßte er ja Umsatzsteuer auf den Restwert
des Anlagevermögens leisten.

Nein, das Anlagevermögen wird zum ‚gemeinen Wert‘ (brutto), nicht zum Restwert, aus dem Unternehmen genommen, daraus wird der Netto- sowie der Umsatzsteuerbetrag errechnet.

Wo müßte er nun das in der Umsatzsteuererklärung angeben? Gibt
es dafür ein bestimmtes Feld, wo er das theoretisch eintragen
müßte, oder würde der Restwert einfach auf die „normalen“
Umsätze zu 19% etc. draufgeschlagen?

Normaler Umsatz zu 19% USt, soweit zutreffend.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Bewertung der Privatentnahmen zum Teilwert.

Teilwert: Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Umsatzes.

Das ist ein Bruttobetrag, d.h. geteilt durch 1,19 = Nettowert mal 19 % USt .

Eintrag in der USt Erklärung unter Umsätze 19%.