Hallo,
nehmen wir mal an, ein hypothetischer Einzelunternehmer gäbe sein Gewerbe auf und übernimmt das Anlagevermögen in sein Privatvermögen, dann müßte er ja Umsatzsteuer auf den Restwert des Anlagevermögens leisten.
Wo müßte er nun das in der Umsatzsteuererklärung angeben? Gibt es dafür ein bestimmtes Feld, wo er das theoretisch eintragen müßte, oder würde der Restwert einfach auf die „normalen“ Umsätze zu 19% etc. draufgeschlagen?
Danke,
Helge