Bis wann hat man für den Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2013 zeit?

bis wann hat man für den Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2013 zeit?

Servus,

das ist durch - nach der letzten Lohnabrechnungsperiode eines Jahres darf der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerausgleich mehr durchführen.

Schöne Grüße

MM

was bedeutet das genau. meine übrigens auch Arbeitnehmer nicht Arbeitgeber.

Servus,

das bedeutet, dass der Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“ seit ungefähr zwanzig Jahren nicht mehr für Arbeitnehmerveranlagungen zur ESt verwendet wird.

Wenn keine Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung besteht (z.B. wegen Lohnersatzleistungen, Lohnsteuerklasse, anderen Einkünften), kann man die Steuererklärung für 2013 bis Ende 2017 abgeben.

Schöne Grüße

MM

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das heißt wer 2013 arbeitslos war und Lohnersatzleistung bzw. Arbeitslosengeld bekommen hat muss den Lohnsteuerjahresausgleich für 2013 bis 2014 gemacht haben?

Servus,

nein, nur Arbeitgeber können einen Lohnsteuerjahresausgleich machen.

Wer Lohnersatzleistungen bezogen hat, ist zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet. Der Termin hierfür ist der 31.05. des Folgejahres (also 31.05.2014 für 2013).

Wenn dieser Termin nicht eingehalten wird, erlischt die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung nicht.

Schöne Grüße

MM

sorry aber ich versteh nicht was du meinst.
oder ich hab mich falsch ausgedrückt.
ich glaub ich mein die Einkommensteuererklärung.

wie heißt das den wenn der Arbeitnehmer zum Finanzamt geht um steuern wieder zu bekommen?

ESt-Erklärung 2013
Servus,

ja, das ist die Einkommensteuererklärung. Die ist bei Arbeitnehmern Pflicht, wenn jemand Lohnersatzleistungen bekommen hat und noch sonst in einigen anderen Fällen.

Schöne Grüße

MM

ich tue mich ehrlich gesagt schwer die antworten zu verstehen.
was bedeutet das jetzt für jemanden der 2013 Arbeitslosengeld 1 bekommen hat und gearbeitet hat. hat der bis 31.12.2014 zeit? oder unendlich?

Hi!

Er hat bis 31.05.2014 Zeit, wenn er einen Steuerberater damit beauftragt hat er bis 31.12.2014 Zeit.

Gruß derschwede77

hatte mal gehört bei gering verdienern gibs da ne andere regelung.

Servus,

hier ist die Regelung, von der Du gehört hast: § 46 Abs 2 Nr. 1 EStG.

Sie ist, wie so oft, in Wirklichkeit ein kleines bissle anders als das, was man so hört.

Schöne Grüße

MM