Hallo Leute!
Also wenn ich das richtig verstehe gilt ab 2010
- Wirtschaftsgüter 1.000,- EUR müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Dazwischen wird es kompliziert entweder
3.1 150,- 410,- EUR gilt dann wie 2.
oder
4. 150,-
Hallo Leute!
Also wenn ich das richtig verstehe gilt ab 2010
Dazwischen wird es kompliziert entweder
3.1 150,- 410,- EUR gilt dann wie 2.
oder
4. 150,-
Hi,
folgende Müglichkeiten.
bis 150 €
150,01 €
bis 410 €
410,01€
bis 1.000€
a) Ginge auch eine Kombination von 3. und 4. also bis 410,- =
100%, 410 - 1.000 = Sammelposten?
Nein. § 6 Abs. 2 bzw. § 6 Abs. 2a EStG können nur alternativ angewendet werden, aber nicht kumulativ. Die Entscheidung, welche AfA-Variante angewendet werden soll, ist für alle Wirtschaftsgüter einheitlich zu treffen (§ 6 Abs. 2a Satz 5 EStG).
b) Ist es richtig, daß bei Sammelposten auch Wirtschaftsgüter
die eine geringere Nutzungsdauer als 5 Jahre haben aber
Danke black leather!
…
b) Ist es richtig, daß bei Sammelposten auch Wirtschaftsgüter
die eine geringere Nutzungsdauer als 5 Jahre haben aber
Danke West12 / OWT
owt