Buchen und Abschreibung GWG ab 2010

Hallo Leute!

Also wenn ich das richtig verstehe gilt ab 2010

  1. Wirtschaftsgüter 1.000,- EUR müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Dazwischen wird es kompliziert entweder
3.1 150,- 410,- EUR gilt dann wie 2.

oder
4. 150,-

Hi,

folgende Müglichkeiten.

bis 150 €

  • Afa über Nutzungsdauer
  • Sofortabzug

150,01 €
bis 410 €

  • AfA über Nutzungsdauer
  • Sofortabzug
  • Sammelposten (aber dann für alle WG von 150,01 - 1.000 €)

410,01€
bis 1.000€

  • AfA über Nutzungsdauer
  • Sammelposten (aber dann für alle WG von 150,01 -1.000€)

a) Ginge auch eine Kombination von 3. und 4. also bis 410,- =
100%, 410 - 1.000 = Sammelposten?

Nein. § 6 Abs. 2 bzw. § 6 Abs. 2a EStG können nur alternativ angewendet werden, aber nicht kumulativ. Die Entscheidung, welche AfA-Variante angewendet werden soll, ist für alle Wirtschaftsgüter einheitlich zu treffen (§ 6 Abs. 2a Satz 5 EStG).

b) Ist es richtig, daß bei Sammelposten auch Wirtschaftsgüter
die eine geringere Nutzungsdauer als 5 Jahre haben aber

Danke black leather!

b) Ist es richtig, daß bei Sammelposten auch Wirtschaftsgüter
die eine geringere Nutzungsdauer als 5 Jahre haben aber

Danke West12 / OWT
owt