Servus,
alldieweil selbständige Buchhalter ohnehin (auch außerhalb der Erstellung und Übermittlung von USt-VA und ZM) eine ganze Menge Dinge nicht eigenverantwortlich tun dürfen, die zur laufenden FiBu gehören, ist die sinnvolle Lösung hier die Zusammenarbeit mit einem StB - sinnvollerweise dem, der auch für den Jahresabschluss und die Steuererklärungen seine Unterschrift hergibt. Der muss genauso wie beim JA die Möglichkeit haben, die Arbeit des selbständigen Buchhalters in dem Umfang zu überwachen, der notwendig ist, damit er für dessen Arbeitsergebnisse verantwortlich zeichnen kann. Sinnvollerweise wird das auch nachvollziehbar dokumentiert, z.B. indem der Buchungsbestand mindestens zwei Tage vor USt-Termin journalisiert und dem StB übermittelt wird, ggf. mit bereits vorbereiteter USt-VA (Abstimmprotokoll), so dass dieser dann nach Kontrolle die USt-VA übermitteln kann.
Für einen Euro Honorar (in ungefähr vierzig Sekunden) ist die Kontrolle der USt- und Vorsteuerbuchungen eines selbständigen Buchhalters nicht zu leisten - und selbst wenn, wäre ein StB, der das für dieses Honorar macht, ein seltsamer Kaufmann - es sei denn, der selbständige Buchhalter wäre, wie das öfter mal zu sehen ist, sein „bad office“, das ihm die schlammigen Mandate abnimmt.
Zur nichtselbständigen Tätigkeit eines StB für einen selbständigen Buchhalter vgl. § 58 StBerG.
Erteilen einer Vollmacht durch den Mandanten ist lustig: Wie wäre es, wenn er dem selbständigen Buchhalter auch eine Vollmacht für die Erstellung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen, für die Prüfung der Steuerbescheide und ggf. Einlegen von Rechtsmitteln erteilte?
Kurzer Sinn: Wenn ein selbständiger Buchhalter seine Kundschaft nicht bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, Überschussrechnungen, Steuererklärungen im Regen stehen lassen will (und das macht er pro Kunde genau ein Mal!), muss er sich eh um die Zusammenarbeit mit einem StB oder WP kümmern. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit kann auch die Handhabung von USt-VA, ZM (und ggf. auch gleich den übrigen Meldungen, auch wenn diese nicht explizit steuerliche Angelegenheiten betreffen) geklärt werden.
Schöne Grüße
MM