Ein PC wurde in Periode 02/2004 erworben und die letzte Abschreibung erfolgt im Jahr 2007 (Nutzungsdauer 3 Jahre).
Nun ist die Frage, ob ein Ende 2007 angeschaffter Computer abgeschrieben werden kann, wenn er den ersteren ersetzt. Das Ende der ersten Abschreibung wäre theoretisch in 02/2007, der Neubeginn in 10/2007.