DBA - Wohnen in UK, deutscher Arbeitsvertrag

Hallo,

ich habe mir hier schon ein paar Beiträge zum DBA durchgelesen, aber leider habe ich noch nicht die passende Antwort für mich gefunden…

Mein Fall ist folgender:

Ich plane aus privaten Gründen in ein paar Monaten nach UK umzuziehen, möchte aber meinen dt. Arbeitsvertrag beibehalten. Dies ist lt. meinem AG (der auch in UK Nierderlassungen hat) auch mgl, da ich hauptsächlich von zuhause aus arbeite oder auf Geschäftsreisen bin. D. h. mein Lebensmittelpunkt wäre in UK (ich werde keinen Wohnsitz in DE behalten), meine Einkünfte beziehe ich allerdings aus DE.

Ich habe nun schon mehrmals mit versch. „Spezialisten“ gesprochen, bekomme aber doch immer wieder widersprüchliche Antworten…:frowning:

Meine Fragen sind folgende:

  • Wo muss ich Steuern zahlen? (lt DBA verstehe ich, dass ich beschränkt steuerpflichtig in DE bin, da ich mein Einkommen aus DE beziehe - die UK Tax Behörde hat mir allerdings mitgeteilt, dass ich dort auch steuerpflichtig bin, da ich dort wohne - kann das sein?)

  • Wo bin ich versichert? (lt. meinem AG weiterhin in DE, was für mich nicht wirklich logisch ist, da ich ja auch in UK z. Bspl eine Krankenversicherung benötige. Desweiteren habe ich mit meiner KV gesprochen, die mir bestätigt hat, dass ich nach 6 Monaten Auslandaufenthalt meinen Versicherungsschutz verliere)

  • Falls ich mich in UK versichern muss - wie funktioniert dies? Irgendwelche Ideen?

  • Wie rechne ich Spesen ab? Nach dt. oder engl. Spesen Regelung?

Vielen Dank schon Mal für Ihr Hilfe!

Hi guten Morgen,
das ist sehr schwierig. Eine Antwort kann ich dir spontan nur eingeschränkt geben:
Sozialversicherung: Du bleibst in DE sozialversicherungspflichtig in RV und AV wegen dem deutschen Arbeitgeber, wenn die Entsendung von vorneherein begrenzt ist zeitlich. KV und PV laufen auch weiter, da benötigst du eine Auslandskrankenzusatzversicherung. Nach 12 Monaten (das ist mein Wissensstand) benötigst du eine Auslandsvollversicherung und kannst deine deutsche gesetzliche KV auf „Anwartschaft“ stellen lassen. Das kostet so 50 Euro im Monat und dann kannst du wieder zurück wenn du wieder zurückkommst. Es ist also wichtig:

  • deutscher Arbeitgeber
  • zeitliche Begrenzung
    dann weiter SV in DE. Vom Wohnsitz ist das nicht abhängig.
    Steuer:
    Steuern zahlen musst du auf jeden Fall. Die Doppelbesteuerungsabkommen verhindern nur dass du „doppelt“ zahlst. Die DBAs sind zu jedem Land verschieden. Das von UK hab ich nicht im Kopf.
    Normalerweise kippt die Sache bei 183 Tagen körperlichen Abwesenheit von DE (im Kalenderjahr!)und du bist dann nur noch für die evtl. auftretenden deutschen Arbeitstage beschränkt steuerpflichtig in DE.
    Ich hoffe das hilft dir ein bisschen weiter.
    LG
    Renate

Hallo,

das Thema ist sehr komplex, bitte vereinbare ein Termin mit einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater.

Gruß
Feldkamp

Hallo, leider kenne ich mich mit ausländischen Regelungen nicht so gut aus, dass ich hier eine sichere Antwort geben könnte. Ich weiss nur, dass man dort steuerpflichtig ist, wo man das Jahr über seinen haupsächlichen Wohnsitz hat, demnach also in UK und nur da! Ich würde beim Finanzamt nachfragen, um ganz sicher zu gehen.

Viel Glück